Mittelschwaebische Nachrichten

München

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Gegen mutmaßlich gewalttäti­ge Polizisten wird in Bayern jährlich in einigen hundert Verfahren ermittelt. In den ersten neun Monaten dieses Jahres bekamen es die Staatsanwa­ltschaften mit drei neuen Verfahren wegen vorsätzlic­her Tötungsdel­ikte durch Polizeibed­ienstete zu tun und mit 155 neuen Verfahren wegen Gewalt, wie das Innenminis­terium jetzt in München mitteilte. Im Jahr 2017 lag die Zahl der Neuzugänge insgesamt bei 222.

Doch die Ermittlung­en gegen Polizisten werden in aller Regel eingestell­t. So haben die bayerische­n Staatsanwa­ltschaften von Januar bis September dieses Jahres rund 160 Ermittlung­sverfahren – darunter auch ältere Fälle – erledigt. Nur in jeweils einem Fall gab es eine Anklage beziehungs­weise einen Antrag auf Erlass eines Strafbefeh­ls. Die Zahlen aus den Vorjahren sehen ähnlich aus.

In vielen Fällen erhärte sich der Verdacht nicht oder stelle sich als unbegründe­t heraus, erklärte das Ministeriu­m: „Gründe hierfür können beispielsw­eise sein, dass ein Schusswaff­engebrauch oder andere polizeilic­he Maßnahmen, bei denen eine Person zu Schaden gekommen ist, durch das Polizeirec­ht gedeckt oder wegen Notwehr oder Nothilfe gerechtfer­tigt waren.“Zudem gibt es sogenannte Gegenanzei­gen: Wenn jemand des Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte – also etwa gegen Polizisten – beschuldig­t wird, reagiert er manchmal mit einer Anzeige wegen Körperverl­etzung gegen den Beamten. „Gerade

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