Mittelschwaebische Nachrichten
München
Gegen mutmaßlich gewalttätige Polizisten wird in Bayern jährlich in einigen hundert Verfahren ermittelt. In den ersten neun Monaten dieses Jahres bekamen es die Staatsanwaltschaften mit drei neuen Verfahren wegen vorsätzlicher Tötungsdelikte durch Polizeibedienstete zu tun und mit 155 neuen Verfahren wegen Gewalt, wie das Innenministerium jetzt in München mitteilte. Im Jahr 2017 lag die Zahl der Neuzugänge insgesamt bei 222.
Doch die Ermittlungen gegen Polizisten werden in aller Regel eingestellt. So haben die bayerischen Staatsanwaltschaften von Januar bis September dieses Jahres rund 160 Ermittlungsverfahren – darunter auch ältere Fälle – erledigt. Nur in jeweils einem Fall gab es eine Anklage beziehungsweise einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Die Zahlen aus den Vorjahren sehen ähnlich aus.
In vielen Fällen erhärte sich der Verdacht nicht oder stelle sich als unbegründet heraus, erklärte das Ministerium: „Gründe hierfür können beispielsweise sein, dass ein Schusswaffengebrauch oder andere polizeiliche Maßnahmen, bei denen eine Person zu Schaden gekommen ist, durch das Polizeirecht gedeckt oder wegen Notwehr oder Nothilfe gerechtfertigt waren.“Zudem gibt es sogenannte Gegenanzeigen: Wenn jemand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte – also etwa gegen Polizisten – beschuldigt wird, reagiert er manchmal mit einer Anzeige wegen Körperverletzung gegen den Beamten. „Gerade