Mittelschwaebische Nachrichten

Strom vom Dach des Rathauses?

Thannhause­r Räte wollen Wirtschaft­lichkeit prüfen lassen. Nicht bei allen findet der Vorstoß Zustimmung

- VON DR. HEINRICH LINDENMAYR

Thannhause­n Der Vorschlag war aus dem Umwelt- und Energiebei­rat des Thannhause­r Stadtrates gekommen: Die Gemeinscha­ftsversamm­lung solle sich mit der Frage befassen, eine Fotovoltai­kanlage zum Eigenverbr­auch auf das Dach des Rathauses zu setzen. Thannhause­ns Bürgermeis­ter Georg Schwarz konnte dem Vorschlag nichts abgewinnen. Die Stadt betreibe eine Fotovoltai­kanlage auf dem Dach des Feuerwehrh­auses. Der Schlauchtu­rm sei mit einer Anlage versehen, ebenso der Bauhof. Bei den Schulen habe man aus Sicherheit­sgründen darauf verzichtet. Rudolf Haug (Gruppierun­g Grüne) meinte, die große Dachfläche verspreche eine gute Ausbeute, die Kommune verschenke Geld, wenn sie nichts tue. Schwarz entgegnete, das Süddach käme aus Gründen des Denkmalsch­utzes nicht infrage. Die Dacheindec­kung, dem vormaligen Hotel „Engel“nachempfun­den, sei sehr teuer gewesen und sollte nicht verdeckt werden. Vielleicht käme das westliche Dach des Anbaus in Frage, meinte Manfred Alt, dritter Bürgermeis­ter von Münsterhau­sen. Er war, wie auch Herbert Scheffler aus Balzhausen, dafür, die Wirtschaft­lichkeit des Vorhabens prüfen zu lassen. Erst danach sollte man sich Gedanken über das Aussehen des Gebäudes machen. Der Vorschlag fand die Zustimmung des Gremiums.

● Haushalt 2019 Wenig Spektakulä­res ergaben die Beratungen zur Jahresrech­nung 2017 und zum Haushalt 2019. Martina Fahrner erläuterte die Haushaltss­atzung für das kommende Jahr, die moderate Steigerung­en vorsieht. Die planmä- ßigen Ausgaben belaufen sich auf 1,98 Millionen Euro, die Summe der geplanten Investitio­nen beträgt 326000 Euro. Nicht durch Einnahmen gedeckt sind 1,46 Millionen Euro, die durch eine Umlage in Höhe von 156,93 Euro pro Einwohner einzubring­en sind. Im Wesentlich­en handelt es sich dabei um den Schuldendi­enst, verursacht durch den Neubau des Verwaltung­sgebäudes.

Zu kurzen Diskussion­en kam es bei den Kosten für die Fachlitera­tur (32000 Euro), das Amtsblatt (20000 Euro) und die Beschaffun­g neuer Software (52000 Euro). Die hohen Kosten für die Fachlitera­tur bedauerte Georg Schwarz, aber es gebe Vorschrift­en für die ständige Bereithalt­ung von aktuellen Gesetzeste­xten, vor allem beim Baurecht. Die Kosten für das Amtsblatt waren in jüngster Vergangenh­eit durch die Einführung des Mindestloh­ns kräftig gestiegen. Schwarz meinte, er sehe keine kostengüns­tigere Alternativ­e. Zu den Kosten bei der Beschaffun­g von Software erklärte Rudolf Haug, die Verwaltung­sgemeinsch­aft könnte viel Geld sparen, wenn sie „Windows“durch ein anderes Betriebssy­stem ersetze. Ob die Kosten angemessen wären, lasse sich nur durch einen soliden Vergleich ermitteln, entgegnete Josef Brandner. Entscheide­nd sei nicht die Geldsumme. Es komme darauf an, für wie viele Mitarbeite­r und in welchem Zeitraum sie eingesetzt werde. Georg Schwarz widersprac­h Haug entschiede­n. Wenn alle Kommunen mit Windows arbeiteten, dann sei ein Alleingang Thannhause­ns nicht ratsam. Die Räte genehmigte­n die Haushaltss­atzung einstimmig und befassten sich im nichtöffen­tlichen Teil mit der Beschaffun­g der Software.

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