Mittelschwaebische Nachrichten
Geldstrafe im Prozess um Hexenkessel
Faschingsnarr stellte Opfer in Heißwasser
Heilbronn Im sogenannten „Hexenkessel-Prozess“in Heilbronn ist ein 33-Jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er sei der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, urteilte ein Richter des Amtsgerichts am Freitag.
Die Staatsanwältin hatte dem Angeklagten vorgeworfen, er habe am 3. Februar bei dem Fastnachtsumzug in Eppingen bei Heilbronn als Hexe verkleidet eine 18-jährige Zuschauerin schwer an den Beinen verbrüht, indem er sie in einen Kessel mit heißem Wasser gestellt hatte. Seine Fastnachtsgruppe „Bohbrigga Hexenbroda“hat sich wegen des Vorfalls inzwischen aufgelöst.
Nach Überzeugung der Staatsanwältin ist der Angeklagte durch mehrere Zeugenaussagen als derjenige identifiziert, der die junge Frau hochgehoben und in den Kessel mit heißem Wasser gestellt hatte. Die Aussagen der anderen Mitglieder der Hexengruppe, von denen niemand etwas mitbekommen haben wollte, hielt die Anklagevertreterin für abgesprochen. Auch der Richter sah den Mann, der stets seine Unschuld beteuert hatte, trotz seiner Verkleidung durch Zeugenaussagen eindeutig als Täter identifiziert an.
Der Verurteilte muss nun 110 Tagessätze zu je 60 Euro zahlen. Damit blieb das Urteil etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Er kündigte Rechtsmittel an. Dass die Verfahren gegen 18 andere Mitglieder der Hexengruppe eingestellt wurden und sein Mandant auf der Anklagebank sitze, sei ein „Paradebeispiel für Willkür.“