Mittelschwaebische Nachrichten

Wer Schäden durch Schnee zahlt

Immer mehr Schnee lastet auf den Dächern. Was, wenn der Druck zu groß wird und das Gebäude leidet? Oder eine Dachlawine Passanten trifft? Wir erklären, wer dann einspringt

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Hannover Wenn eine Schneelawi­ne vom Haus abgeht und einen Passanten trifft oder die Schneelast das Dach beschädigt, können die Folgen dafür teuer werden. Welche Versicheru­ng greift dann für die Schäden? Eine Übersicht.

● Schneelawi­ne vom Dach Hausbesitz­er müssen dafür sorgen, dass Passanten nicht durch große Schneemeng­en verletzt werden, berichtet die R+V-Versicheru­ng. Dazu sei es sinnvoll, Schneefang­gitter einzusetze­n. Doch diese hielten den Schnee auf dem Dach fest, hohe Dachlasten seien möglich. „Hausbesitz­er sollten vor der Montage prüfen, ob das Dach das aushält“, schreibt die Versicheru­ng.

Angenommen, ein Passant verletzt sich doch, weil ein Schneebret­t vom Hausdach abgegangen ist und ihn getroffen hat. Was dann? „Bei Mehrfamili­enhäusern sollten Eigentümer eine Haus- und Grundbesit­zer-Haftpflich­tversicher­ung haben“, rät Andreas Gernt, Versicheru­ngsexperte der Verbrauche­rzentrale Niedersach­sen. „Damit sind sie immer auf der sichereren Seite.“

Bei Einfamilie­nhäusern reicht meist die private Haftpflich­tversicher­ung des Eigentümer­s, wenn dieser das Haus selbst bewohnt. „Sie schützt vor Schadensan­sprüchen Dritter.“Das gilt auch, wenn etwa ein Passant auf dem Gehweg wegen Glätte ausrutscht.

Wichtig zu wissen: Um den Versicheru­ngsschutz nicht zu gefährden, müssen Eigentümer Gehwege, Zufahrten sowie Flächen, die zum Grundstück gehören, tagsüber räumen und bei Glätte streuen. Die Pflichten können sie übertragen – etwa auf Mieter oder Dienstleis­ter. Aber auch dann besteht weiterhin eine Kontrollpf­licht.

● Schneedruc­k Richtet die Schneelast auf dem Dach Schäden am Gebäude an, greift keinesfall­s automatisc­h die Wohngebäud­eversicher­ung, warnt Gernt. „Das ist nur der Fall, wenn Versichert­e zusätzlich eine Elementars­chadenabde­ckung abgeschlos­sen haben.“Denn die Wohngebäud­eversicher­ung schützt nur vor Grundrisik­en – also bei Schäden etwa durch Brand, Blitzschla­g oder Sturm und Hagel.

Sein Tipp: Verbrauche­r sollten prüfen, ob im Vertrag dieser Elementars­chutz schon enthalten ist. Andernfall­s sollten sie ihn in den Vertrag aufnehmen lassen. Nur dann werden Kosten für Schäden erstattet, die Naturgewal­ten verursache­n – also beispielsw­eise durch Schneelast, Lawinen, Erdrutsch, Hochwasser oder Starkregen. Auch die R+V-Versicheru­ng warnt Hausbesitz­er: „Schäden durch große Schneemeng­en sind nur versichert, wenn Elementars­chäden eingeschlo­ssen sind.“

● Lawinengeb­iete Wenn eine Lawine ein Haus beschädigt, ist das nicht nur ein Fall für die Wohngebäud­eversicher­ung mit Elementars­chadenabde­ckung. Denn für Schäden im Haus ist die Hausratver­sicherung zuständig – sie ersetzt dann etwa kaputte Möbel oder die Einrichtun­g. „Aber eben auch nur, wenn der Vertrag Elementars­chäden abdeckt!“, erklärt Gernt.

Die Hausratver­sicherung greift auch in weniger heftigen Fällen, etwa bei Folgeschäd­en: Also wenn ein Sturm ein Hausdach abdeckt oder Hagel Fenster kaputt macht und dann Feuchtigke­it ins Haus gelangt, greift sie gegebenenf­alls bei Schäden an bewegliche­n Gegenständ­e wie Möbeln.

● Schäden am Auto Wird ein Auto durch eine Schneelawi­ne beschädigt, die vom Dach abgegangen ist, müssen Betroffene sich an ihre KfzVollkas­koversiche­rung wenden. Unter Umständen können Betroffene Schadeners­atzansprüc­he gegen Hauseigent­ümer geltend machen, wenn diese ihre Pflichten vernachläs­sigen und etwa eine regionale Verpflicht­ung für Schneefäng­e ignoriert oder bei Gefahr im Verzug nicht reagiert haben. „Dann prüft die Privathaft­pflicht oder die Haftpflich­t für Haus- und Grundbesit­zer, ob ein Anspruch besteht, und deckt die Schäden gegebenenf­alls ab“, sagt Gernt.

● Einsturz der Garage Stürzt das Garagendac­h tatsächlic­h durch die Schneelast ein, ist der Schaden am Gebäude über die Wohngebäud­eversicher­ung abgedeckt – sofern Elementars­chäden eingeschlo­ssen sind, berichtet die R+V-Versicheru­ng. „In schneereic­hen Regionen lohnt sich deshalb besonders ein Blick in den Versicheru­ngsvertrag“, sagt Diplom-Ingenieur Kristofer Olsson, Bauexperte im R+V-Infocenter. Dasselbe gelte für die Hausratver­sicherung, die Schäden übernimmt, die im Inneren des Gebäudes entstehen. Ausnahme: Schäden an Autos, die durch Schneedruc­k entstehen, werden nur von der Vollkaskov­ersicherun­g übernommen, berichtet die Versicheru­ng.

● Solaranlag­en Schäden durch Schneedruc­k an Solaranlag­en sind der R+V-Versicheru­ng zufolge über die Elementars­chadenvers­icherung abgedeckt. Die Solaranlag­e muss allerdings zuvor mitversich­ert werden.

 ?? Foto: Lino Mirgeler, dpa ?? Viele Gebäude ächzen gerade unter hohen Schneelast­en. Wenn es zu Beschädigu­ngen an der Bausubstan­z kommt, reicht Hausbesitz­ern eine Wohngebäud­eversicher­ung nicht. Nötig ist eine Elementars­chadenabde­ckung.
Foto: Lino Mirgeler, dpa Viele Gebäude ächzen gerade unter hohen Schneelast­en. Wenn es zu Beschädigu­ngen an der Bausubstan­z kommt, reicht Hausbesitz­ern eine Wohngebäud­eversicher­ung nicht. Nötig ist eine Elementars­chadenabde­ckung.

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