Mittelschwaebische Nachrichten
Wassergebühren bereiten Kopfzerbrechen
Gemeinderat Auflagen in der Prüfung der Jahresrechnungen von 2005 bis 2017 müssen erfüllt werden
Breitenthal Der Gemeinderat hatte sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Inhalt der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2005 bis 2017 zu befassen. Dabei ging es unter anderem um Änderungen, beziehungsweise Anpassung an das Kommunal-Abgabengesetz (KAG) vom 8. März 2016. Einleitend wurde festgestellt, dass die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde im Prüfungszeitraum relativ günstig waren, die wirtschaftliche Situation trotz der geringen Steuerkraft sehr gut und die Realsteuerhebesätze als auch der Schuldenstand im Landesdurchschnitt liegen. Ansonsten sei „der Stand der Aufgabenerfüllung gut und die Pflichtaufgaben wurden erledigt“und „mittelfristig ist die dauernde Leistungsfähigkeit der gesichert“. Im Gegensatz zu anderen Gemeinden im VG-Verbund hat Breitenthal die Änderungen zum KAG noch nicht berücksichtigt, es müssen also noch die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden.
Bereits in einer Sitzung im September 2018 befasste sich der Gemeinderat mit der Thematik der Neuregelung zu den Erschließungsbeiträgen, vertagte die Entscheidung aber in Anbetracht der anstehenden Landtagswahlen mit zu erwartenden Änderungen auf einen späteren Zeitpunkt.
Geschäftsstellenleiter Dieter Gumpinger erklärte nun den Sachverhalt, wonach für die Abrechnung von Erschließungsbeiträgen eine rechtssichere Satzungsgrundlage zwingend notwendig ist. Das Ratsgremium stimmte der Ausarbeitung Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung zu.
Die weitere Aufforderung des Landratsamtes zum Neuerlass einer Entwässerungs- beziehungsweise Wasserabgabesatzung mit zugehöriger Beitrags- und Gebührensatzung und Neukalkulation durch ein Ingenieurbüro stieß im Rat auf wenig Verständnis. Man habe doch in den vergangenen Jahren in diesem Bereich gut gewirtschaftet und weder nennenswerte Gewinne noch Verluste trotz getätigter Investitionen in der Wasserversorgung oder beim Abwasser ausweisen müssen, so die Meinung einiger Ratsmitglieder. Es sei zu befürchten, dass eine Neukalkulation eine erhebliche Gebührenerhöhung ergeben könnte, wie sich dies in den anderen VG-Gemeinden bestätigte. Das sei den Verbrauchern schwer zu vermitteln, profiGemeinde tieren sie doch derzeit von überdurchschnittlich günstigen Wasserund Abwassergebühren.
Die Erledigung der weiteren Maßnahmen in der sogenannten Globalkalkulation, wie die Überprüfung der Wasser- und Abwasserversorgungsanlagen in den Gebäuden, bereiteten dem Gremium weiteres Kopfzerbrechen. Das ändere nichts an der Auflage, den Kostenrahmen neu zu ordnen, aus Gründen der Rechtssicherheit anhand der aktuellen Mustersatzung die Wasserabgabeund Entwässerungssatzung zu überprüfen und neu zu erlassen, meinte dazu Gumpinger. Letztlich ergab sich mit Ratsmehrheit eine Zustimmung.
Einig war sich das Gremium bei den weiteren Beschlüssen wie zur Friedhofs- und Bestattungssatzung und Kostenberechnung bei Feuermit wehreinsätzen, in denen ebenfalls neu kalkuliert und die Gebühren angepasst werden müssten.
Zustimmung fand auch der von Gemeinderat Adolf Seitz vorgetragene Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017, die unter Vorsitz von Wolfgang Lindermüller kürzlich erfolgte und zu Bemerkungen keinen Anlass gab. Demnach belaufen sich die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 2056105 Euro, im Vermögenshaushalt jeweils 2 116 231 Euro. Der Schuldenstand per 31.12.2017 wurde mit 890264 Euro festgestellt, der Stand der Rücklagen beträgt 341029 Euro. Die Abstimmung über die Entlastung zur Jahresrechnung, Bürgermeisterin Gabriele Wohlhöfler war ausgeschlossen, ergab ein einstimmiges Votum.