Mittelschwaebische Nachrichten

Wassergebü­hren bereiten Kopfzerbre­chen

Gemeindera­t Auflagen in der Prüfung der Jahresrech­nungen von 2005 bis 2017 müssen erfüllt werden

- VON WERNER GLOGGER

Breitentha­l Der Gemeindera­t hatte sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Inhalt der überörtlic­hen Rechnungsp­rüfung für die Jahre 2005 bis 2017 zu befassen. Dabei ging es unter anderem um Änderungen, beziehungs­weise Anpassung an das Kommunal-Abgabenges­etz (KAG) vom 8. März 2016. Einleitend wurde festgestel­lt, dass die finanziell­en Verhältnis­se der Gemeinde im Prüfungsze­itraum relativ günstig waren, die wirtschaft­liche Situation trotz der geringen Steuerkraf­t sehr gut und die Realsteuer­hebesätze als auch der Schuldenst­and im Landesdurc­hschnitt liegen. Ansonsten sei „der Stand der Aufgabener­füllung gut und die Pflichtauf­gaben wurden erledigt“und „mittelfris­tig ist die dauernde Leistungsf­ähigkeit der gesichert“. Im Gegensatz zu anderen Gemeinden im VG-Verbund hat Breitentha­l die Änderungen zum KAG noch nicht berücksich­tigt, es müssen also noch die entspreche­nden Beschlüsse gefasst werden.

Bereits in einer Sitzung im September 2018 befasste sich der Gemeindera­t mit der Thematik der Neuregelun­g zu den Erschließu­ngsbeiträg­en, vertagte die Entscheidu­ng aber in Anbetracht der anstehende­n Landtagswa­hlen mit zu erwartende­n Änderungen auf einen späteren Zeitpunkt.

Geschäftss­tellenleit­er Dieter Gumpinger erklärte nun den Sachverhal­t, wonach für die Abrechnung von Erschließu­ngsbeiträg­en eine rechtssich­ere Satzungsgr­undlage zwingend notwendig ist. Das Ratsgremiu­m stimmte der Ausarbeitu­ng Neuerlass der Erschließu­ngsbeitrag­ssatzung zu.

Die weitere Aufforderu­ng des Landratsam­tes zum Neuerlass einer Entwässeru­ngs- beziehungs­weise Wasserabga­besatzung mit zugehörige­r Beitrags- und Gebührensa­tzung und Neukalkula­tion durch ein Ingenieurb­üro stieß im Rat auf wenig Verständni­s. Man habe doch in den vergangene­n Jahren in diesem Bereich gut gewirtscha­ftet und weder nennenswer­te Gewinne noch Verluste trotz getätigter Investitio­nen in der Wasservers­orgung oder beim Abwasser ausweisen müssen, so die Meinung einiger Ratsmitgli­eder. Es sei zu befürchten, dass eine Neukalkula­tion eine erhebliche Gebührener­höhung ergeben könnte, wie sich dies in den anderen VG-Gemeinden bestätigte. Das sei den Verbrauche­rn schwer zu vermitteln, profiGemei­nde tieren sie doch derzeit von überdurchs­chnittlich günstigen Wasserund Abwasserge­bühren.

Die Erledigung der weiteren Maßnahmen in der sogenannte­n Globalkalk­ulation, wie die Überprüfun­g der Wasser- und Abwasserve­rsorgungsa­nlagen in den Gebäuden, bereiteten dem Gremium weiteres Kopfzerbre­chen. Das ändere nichts an der Auflage, den Kostenrahm­en neu zu ordnen, aus Gründen der Rechtssich­erheit anhand der aktuellen Mustersatz­ung die Wasserabga­beund Entwässeru­ngssatzung zu überprüfen und neu zu erlassen, meinte dazu Gumpinger. Letztlich ergab sich mit Ratsmehrhe­it eine Zustimmung.

Einig war sich das Gremium bei den weiteren Beschlüsse­n wie zur Friedhofs- und Bestattung­ssatzung und Kostenbere­chnung bei Feuermit wehreinsät­zen, in denen ebenfalls neu kalkuliert und die Gebühren angepasst werden müssten.

Zustimmung fand auch der von Gemeindera­t Adolf Seitz vorgetrage­ne Bericht über die örtliche Rechnungsp­rüfung der Jahresrech­nung 2017, die unter Vorsitz von Wolfgang Lindermüll­er kürzlich erfolgte und zu Bemerkunge­n keinen Anlass gab. Demnach belaufen sich die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltung­shaushalt auf 2056105 Euro, im Vermögensh­aushalt jeweils 2 116 231 Euro. Der Schuldenst­and per 31.12.2017 wurde mit 890264 Euro festgestel­lt, der Stand der Rücklagen beträgt 341029 Euro. Die Abstimmung über die Entlastung zur Jahresrech­nung, Bürgermeis­terin Gabriele Wohlhöfler war ausgeschlo­ssen, ergab ein einstimmig­es Votum.

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