Mittelschwaebische Nachrichten
Für Mofas gilt grün statt blau
Neu ab 1. März
Landkreis Am 1. März 2019 gibt es für Mofas neue Schilder: Grün statt bisher blau. Wer dann noch mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und macht sich zudem strafbar. Darauf weist Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hin.
Ein neues Schild ist ein Jahr lang gültig und kann für etwa 55 bis 130 Euro bei den Versicherungskaufleuten erworben werden.
Der Haftpflichtschutz für Zweiräder leistet bei finanziellen Ansprüchen von Geschädigten nach einem Unfall Schadenersatz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für alle motorisierten Zweiund Vierräder bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum ist ein Versicherungsschild Vorschrift. Das gilt für Mofas und Leichtmofas, Mopeds oder auch Kleinkrafträder (Mokick und Roller) und sogar für Krankenrollstühle und Roller-Scooter, wenn sie schneller als 6 Stundenkilometer fahren können.
Wird ein dreirädriges Kleinkraftrad oder vierrädriges Leicht-Kfz (nicht zu verwechseln mit einem Quad), beide mit Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern, mit Mofa-Kennzeichen gefahren, kostet die Versicherung einen deutlichen Freizeitspaß-Zuschlag von etwa 20 bis 30 Euro pro Jahr.
Eine gesonderte Haftpflichtversicherung
Auch für die sogenannten S-Pedelecs, die rein elektrisch ohne Muskelkraft über sechs km/h oder mit Tretunterstützung bis maximal 45 km/h schnell sein können, ist ebenfalls eine gesonderte Haftpflichtversicherung und ein neues Versicherungskennzeichen notwendig.
„Bei der Schilderausgabe wird die Technik des Fahrzeugs nicht kontrolliert. Frisierte Fahrzeuge sind illegal“, betont Karl Aumiller. Ganz wichtig: „Die Haftpflichtversicherung zahlt nach einem verursachten Unfall zwar den Schaden des Unfallopfers, holt sich das Geld vom Schädiger jedoch später zurück.“