Mittelschwaebische Nachrichten
Einbruchserie: Angeklagte und Ankläger gehen in Berufung
Justiz Die Urteile des Amtsgerichts Günzburg zu einer Reihe von Fällen in der Region werden nicht akzeptiert
Günzburg Eine ganze Reihe von Verbrechen war drei jungen Leuten zur Last gelegt worden, die sich am Mittwoch vergangener Woche vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten mussten (wir berichteten). In erster Linie ging es um eine Serie von Einbrüchen und Versuchen in und um Burgau, aber auch in Thannhausen und Burtenbach. Alle drei wurden verurteilt, abgeschlossen ist das Ganze allerdings nicht: Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung gegen die Urteile eingelegt, sagt Gerichtssprecherin Iris Gross auf Anfrage unserer Zeitung.
Die Verteidiger hatten für ihre Mandanten, die zur Tatzeit 21, 18 und 17 Jahre alt waren, auf Freispruch in Sachen der Einbrüche und einer Körperverletzung plädiert, die Staatsanwaltschaft unter anderem auf Bewährungsstrafen von zwei Jahren. Unter anderem gegen den Ältesten war vom Gericht eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie eine Zahlung von 1400 Euro an einen Förderverein verhängt worden, gegen die anderen beiden Bewährungs-Jugendstrafen von einem Jahr und neun Monaten sowie vier Wochen Dauerarrest und 100 Arbeitsstunden. Die Verteidiger hatten bereits in der Verhandlung deutlich gemacht, dass sie keinen Beweis für die Beteiligung der Mandanten an den Taten sehen. Bis auf die Aussage eines jungen Mannes und ein Geständnis eines der Angeklagten gebe es keine Anhaltspunkte, zumal das Geständnis nicht zu verwerten sei. Die Anwältin eben jenes bei der Polizei Geständigen widersprach der Verwertung dessen, was er bei der Polizei gesagt hatte, da die Art der Belehrung über die zustehenden Rechte nicht mehr nachzuvollziehen sei. Der Beamte, der ihn verhört hatte, habe sich in Widersprüche verstrickt. Ein weiterer Anwalt wollte den Polizisten unter Eid aussagen lassen, was das Gericht ablehnte.
Die Verteidiger störten sich unter anderem daran, so erklärten sie in ihren Plädoyers, dass der Beamte nicht einmal danach gefragt habe, ob die Angeklagten sich zur gemeinsamen Begehung der Taten verabredet hatten – in der Anklage ging es schließlich um einen schweren Bandendiebstahl, was im Urteil dann aber nicht mehr beibehalten wurde. Auch wie die Beute konkret aufgeteilt wurde, habe die Polizei nicht in Erfahrung gebracht. Einer der Verteidiger, der für seinen Mandanten wegen einer ADHS-Erkrankung eine verminderte Schuldfähigkeit sah, richtete sich besonders an die beiden Schöffen: „Es hätte auch Ihr Sohn sein können, der hier sitzt.“
Die Anwältin des Angeklagten, der bei der Polizei ein Geständnis abgelegt hatte, ging noch weiter. „Wir leben davon, dass die Strafprozessordnung eingehalten wird“, betonte sie. Der Polizist habe ihren Mandanten nicht über seine Rechte belehrt, „und dann versuchte er das mit Unwahrheiten zu retten,“indem er sagte, er habe die Rechte von einem Datenblatt abgelesen – wovon vorher keine Rede gewesen sei. „Man kann die Polizei nicht einfach arbeiten lassen, Staatsanwaltschaft und Gerichte müssen das überprüfen.“Die Aussage sei unter Druck zustande gekommen, was unzulässig sei. Ein „rechtsstaatlich agierender Beamter“hätte auch die Anfangsuhrzeit der Vernehmung notiert, sagte sie, was hier versäumt worden sei. Und das tue man nur dann, wenn man wolle, dass der Verlauf im Nachhinein nicht mehr nachvollzogen werden könne. Die Aussage eines Zeugen sei unglaubhaft gewesen, er habe den Verdacht nur auf andere lenken wollen. Und er habe gesagt, ihm sei eine Erleichterung bei Gericht für seine Aussage versprochen worden. Und auch der dritte Verteidiger kritisierte die Arbeit der Polizei: Es habe sich „eingeschlichen“, dass zuerst vernommen und dann aufgeschrieben werde, ein unerfahrener Jugendlicher unterschreibe seine Aussage dann einfach. Doch was notiert wurde, müsse schließlich nicht stimmen. Es werde immer häufiger „schlampig ermittelt“, und hinterher solle es dann „zurechtgebogen“werden.
Von daher war bereits während der Verhandlung im Amtsgericht abzusehen, dass zumindest die Verteidigung das Urteil nicht akzeptieren würde. Nun muss das Landgericht entscheiden, das Verfahren geht in die nächste Runde.