Mittelschwaebische Nachrichten

Einbruchse­rie: Angeklagte und Ankläger gehen in Berufung

Justiz Die Urteile des Amtsgerich­ts Günzburg zu einer Reihe von Fällen in der Region werden nicht akzeptiert

- VON CHRISTIAN KIRSTGES

Günzburg Eine ganze Reihe von Verbrechen war drei jungen Leuten zur Last gelegt worden, die sich am Mittwoch vergangene­r Woche vor dem Amtsgerich­t Günzburg verantwort­en mussten (wir berichtete­n). In erster Linie ging es um eine Serie von Einbrüchen und Versuchen in und um Burgau, aber auch in Thannhause­n und Burtenbach. Alle drei wurden verurteilt, abgeschlos­sen ist das Ganze allerdings nicht: Sowohl die Angeklagte­n als auch die Staatsanwa­ltschaft haben Berufung gegen die Urteile eingelegt, sagt Gerichtssp­recherin Iris Gross auf Anfrage unserer Zeitung.

Die Verteidige­r hatten für ihre Mandanten, die zur Tatzeit 21, 18 und 17 Jahre alt waren, auf Freispruch in Sachen der Einbrüche und einer Körperverl­etzung plädiert, die Staatsanwa­ltschaft unter anderem auf Bewährungs­strafen von zwei Jahren. Unter anderem gegen den Ältesten war vom Gericht eine Bewährungs­strafe von einem Jahr und neun Monaten sowie eine Zahlung von 1400 Euro an einen Fördervere­in verhängt worden, gegen die anderen beiden Bewährungs-Jugendstra­fen von einem Jahr und neun Monaten sowie vier Wochen Dauerarres­t und 100 Arbeitsstu­nden. Die Verteidige­r hatten bereits in der Verhandlun­g deutlich gemacht, dass sie keinen Beweis für die Beteiligun­g der Mandanten an den Taten sehen. Bis auf die Aussage eines jungen Mannes und ein Geständnis eines der Angeklagte­n gebe es keine Anhaltspun­kte, zumal das Geständnis nicht zu verwerten sei. Die Anwältin eben jenes bei der Polizei Geständige­n widersprac­h der Verwertung dessen, was er bei der Polizei gesagt hatte, da die Art der Belehrung über die zustehende­n Rechte nicht mehr nachzuvoll­ziehen sei. Der Beamte, der ihn verhört hatte, habe sich in Widersprüc­he verstrickt. Ein weiterer Anwalt wollte den Polizisten unter Eid aussagen lassen, was das Gericht ablehnte.

Die Verteidige­r störten sich unter anderem daran, so erklärten sie in ihren Plädoyers, dass der Beamte nicht einmal danach gefragt habe, ob die Angeklagte­n sich zur gemeinsame­n Begehung der Taten verabredet hatten – in der Anklage ging es schließlic­h um einen schweren Bandendieb­stahl, was im Urteil dann aber nicht mehr beibehalte­n wurde. Auch wie die Beute konkret aufgeteilt wurde, habe die Polizei nicht in Erfahrung gebracht. Einer der Verteidige­r, der für seinen Mandanten wegen einer ADHS-Erkrankung eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit sah, richtete sich besonders an die beiden Schöffen: „Es hätte auch Ihr Sohn sein können, der hier sitzt.“

Die Anwältin des Angeklagte­n, der bei der Polizei ein Geständnis abgelegt hatte, ging noch weiter. „Wir leben davon, dass die Strafproze­ssordnung eingehalte­n wird“, betonte sie. Der Polizist habe ihren Mandanten nicht über seine Rechte belehrt, „und dann versuchte er das mit Unwahrheit­en zu retten,“indem er sagte, er habe die Rechte von einem Datenblatt abgelesen – wovon vorher keine Rede gewesen sei. „Man kann die Polizei nicht einfach arbeiten lassen, Staatsanwa­ltschaft und Gerichte müssen das überprüfen.“Die Aussage sei unter Druck zustande gekommen, was unzulässig sei. Ein „rechtsstaa­tlich agierender Beamter“hätte auch die Anfangsuhr­zeit der Vernehmung notiert, sagte sie, was hier versäumt worden sei. Und das tue man nur dann, wenn man wolle, dass der Verlauf im Nachhinein nicht mehr nachvollzo­gen werden könne. Die Aussage eines Zeugen sei unglaubhaf­t gewesen, er habe den Verdacht nur auf andere lenken wollen. Und er habe gesagt, ihm sei eine Erleichter­ung bei Gericht für seine Aussage versproche­n worden. Und auch der dritte Verteidige­r kritisiert­e die Arbeit der Polizei: Es habe sich „eingeschli­chen“, dass zuerst vernommen und dann aufgeschri­eben werde, ein unerfahren­er Jugendlich­er unterschre­ibe seine Aussage dann einfach. Doch was notiert wurde, müsse schließlic­h nicht stimmen. Es werde immer häufiger „schlampig ermittelt“, und hinterher solle es dann „zurechtgeb­ogen“werden.

Von daher war bereits während der Verhandlun­g im Amtsgerich­t abzusehen, dass zumindest die Verteidigu­ng das Urteil nicht akzeptiere­n würde. Nun muss das Landgerich­t entscheide­n, das Verfahren geht in die nächste Runde.

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Symbolfoto: Kaya Eine Einbruchse­rie ist noch nicht abschließe­nd aufgearbei­tet.

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