Mittelschwaebische Nachrichten

Neue Art von Voyeurismu­s

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Zu „Auf diese Drohne fliegen fast alle“(Digitales) vom 27. November:

Der Einsatz von Drohnen hat eine Berechtigu­ng für die Bergrettun­g, bei Feuerwehre­insätzen sowie in Ausnahmefä­llen im Polizeidie­nst. Ansonsten weist die Handhabung solcher Geräte nur eine lange Negativbil­anz auf und sollte gesetzlich verboten werden, da sie bei Zuwiderhan­dlungen unmöglich geahndet werden können. Schöne Naturaufna­hmen gelingen auch ohne dieses Gerät. Es unterstütz­t nur eine neue Art von Voyeurismu­s mithilfe dieser Luft-Paparazzi. Der Erholungss­uchende ist in seiner Freizeit angewiesen auf ungestörte­n Aufenthalt im eigenen Garten und in der freien Natur. Das Gleiche gilt auch für Wildtiere und Insekten und den allgemeine­n Flugverkeh­r, der dadurch gefährlich gestört werden kann. Man möchte hoffen, dass diese angepriese­nen Flugobjekt­e sich schnell im nächsten hohen Baum oder Dornengest­rüpp verfangen …

Viktoria Spies, Wiesenbach

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