Mittelschwaebische Nachrichten
Neue Art von Voyeurismus
Zu „Auf diese Drohne fliegen fast alle“(Digitales) vom 27. November:
Der Einsatz von Drohnen hat eine Berechtigung für die Bergrettung, bei Feuerwehreinsätzen sowie in Ausnahmefällen im Polizeidienst. Ansonsten weist die Handhabung solcher Geräte nur eine lange Negativbilanz auf und sollte gesetzlich verboten werden, da sie bei Zuwiderhandlungen unmöglich geahndet werden können. Schöne Naturaufnahmen gelingen auch ohne dieses Gerät. Es unterstützt nur eine neue Art von Voyeurismus mithilfe dieser Luft-Paparazzi. Der Erholungssuchende ist in seiner Freizeit angewiesen auf ungestörten Aufenthalt im eigenen Garten und in der freien Natur. Das Gleiche gilt auch für Wildtiere und Insekten und den allgemeinen Flugverkehr, der dadurch gefährlich gestört werden kann. Man möchte hoffen, dass diese angepriesenen Flugobjekte sich schnell im nächsten hohen Baum oder Dornengestrüpp verfangen …
Viktoria Spies, Wiesenbach