Mittelschwaebische Nachrichten
Einmietbetrügerin „wohnt“jetzt im Gefängnis
Justiz Eine 56-Jährige buchte sich in Wohnungen ein, die sie nicht bezahlen konnte. Das bringt sie wieder hinter Gitter
Memmingen Man merkt sofort: Die Frau sitzt nicht das erste Mal als Angeklagte vor Gericht. Ruhig, scheinbar selbstbewusst und wohlüberlegt schildert die 56-Jährige, die in der Nähe von Augsburg geboren wurde, vor dem Amtsgericht Memmingen, was sie dazu bewogen hat, die ihr vorgeworfenen Straftaten zu begehen. Es sei „einfach blöd von ihr gewesen“, sagt sie und beteuert im gleichen Atemzug, dass sie jetzt aber ihre Lektion gelernt habe.
Staatsanwältin Patricia Fink wirft der Angeklagten dreimaligen Einmietbetrug vor. Im Januar dieses Jahres hatte die 56-Jährige eine Ferienwohnung in Memmingen angemietet, wenige Tage später eine Wohnung in Erisried bei Stetten und Anfang April eine Wohnung in Aitrang (Ostallgäu). Fink beschuldigt die Angeklagte, sie habe in allen drei Fällen mindestens „billigend in Kauf genommen“, dass sie die Miete nicht bezahlen könne. Das
Strafgesetzbuch spricht dann von vorsätzlichem Betrug. Rechtsanwältin Dr. Sybille Thiel setzt für ihre Mandantin zu einer Erklärung an, doch schon bald übernimmt die Angeklagte selbst ihre Verteidigung: Im ersten Fall sei sie blauäugig davon ausgegangen, dass das Jobcenter die Miete für die Ferienwohnung übernehmen würde. Im zweiten Fall habe sie einen gut dotierten Job in Aussicht gehabt, als sie den Mietvertrag unterschrieb, und im dritten Fall habe sie „einen verwilderten Garten vorgefunden“. Außerdem sei der Rollladen kaputt gewesen, die Wohnung habe an einer stark befahrenen Straße gelegen und überhaupt: Die Nebenkosten seien mit knapp 200 Euro „viel zu hoch“gewesen. Dies habe sie der Vermieterin in Aitrang auch gesagt und sich mit ihr inzwischen auch zivilrechtlich geeinigt.
Die Vermieterin, die vom Gericht als Zeugin geladen ist, widerspricht dieser Darstellung. Vielmehr habe sie festgestellt, dass die Angeklagte das Haus gar nicht verließ, um zur Arbeit zu gehen. Sie habe sich deshalb beim Arbeitgeber der 56-Jährigen erkundigt und von diesem per E-Mail bestätigt bekommen, dass der Angeklagten bereits zum 31. März gekündigt worden war.
Das widersprach den Feststellungen eines Polizeibeamten aus Marktoberdorf, der die Anzeige aufgenommen und bearbeitet hatte und auf Nachfrage beim Arbeitgeber erfahren hatte, dass der Angeklagten erst zum 30. April gekündigt worden sei.
Verteidigerin Thiel regt bei der
Richterin an, den Aitranger Fall einzustellen. Eine Betrugsabsicht sei nicht nachzuweisen. Staatsanwältin Fink ringt sichtlich mit sich, stimmt aber schließlich zu.
Warum Fink so lange überlegt hat, wird deutlich, als die Richterin die Vorstrafen der Angeklagten verliest: Nicht weniger als neun Verurteilungen sind im Bundeszentralregister eingetragen, darunter mehrere Fälle des Betrugs, des Diebstahls und der Urkundenfälschung, aber auch Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Hausfriedensbruch. Erst am 15. Januar war die Angeklagte aus der Haft entlassen worden, zwei Tage später sei sie schon rückfällig geworden, betont Fink in ihrem Plädoyer und fordert eine Gesamtstrafe von sieben Monaten. Sie hält der Angeklagten außerdem vor: „Sie sind für einen absolut identischen Sachverhalt, wie er heute zu verhandeln ist, schon einmal ins Gefängnis gegangen!“Eine positive
Sozialprognose könne sie daher nicht abgeben.
Rechtsanwältin Thiel gibt zu bedenken, dass ihre Mandantin keinerlei Versuche unternahm, ihre Identität zu verschleiern und sich bei allen drei Geschädigten entschuldigt habe. Sie hält eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten und zwei Wochen für ausreichend.
Die Richterin aber folgt uneingeschränkt der Forderung der Staatsanwältin und verhängt sieben Monate Haft und die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 720 Euro. Außerdem hat die Angeklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Haftbefehl bleibt aufrecht erhalten. Die von zwei Polizeibeamten aus der Untersuchungshaft vorgeführte 56-Jährige wird also gleich wieder in die Justizvollzugsanstalt mitgenommen. Da sie bereits fünfeinhalb Monate in U-Haft saß, hat sie den Großteil der verhängten Strafe bereits „abgesessen“.