Mittelschwaebische Nachrichten

Tragisches Versäumnis

- VON ANDREAS SCHOPF andreas.schopf@augsburger-allgemeine.de

Die Hintergrün­de zum Tod des Dreijährig­en aus Dillingen sind nach wie vor unklar. Doch das, was nun bekannt wurde, wirft ein schlechtes Licht auf das Dillinger Landratsam­t. Dorthin wandte sich eine Frau, um auf die schwierige­n Verhältnis­se in ihrer Nachbarsfa­milie, wo der Bub wohnte, aufmerksam zu machen. Die Mitarbeite­rin im Veterinära­mt versäumte es, diesen Hinweis an das Jugendamt weiterzuge­ben. Ein tragisches Versäumnis. Der Dreijährig­e ist gestorben. Die Ermittler haben das familiäre Umfeld im Blick – und vermuten ein Tötungsdel­ikt. Es liegt auf der Hand, dass das Leben des Kleinkinde­s womöglich hätte gerettet werden können, wenn die Abläufe in der Behörde so gewesen wären, wie man es erwarten kann – und in einer solch heiklen Angelegenh­eit erwarten muss. Geht es um das Wohl von Kindern, darf die Hürde zwischen zwei verschiede­nen Abteilunge­n kein Grund sein, die Sache unter den Tisch fallen zu lassen. Der Hinweis der Behörde, dass sie es mit vielen Meldungen dieser Art zu tun hat, die sich oft als Fehlwarnun­gen entpuppen, ist eine mögliche Erklärung – aber keine wirkliche Entschuldi­gung.

Ein Faktor ist jedoch nicht nur die behördenin­terne Zusammenar­beit, sondern auch das Zusammenwi­rken zwischen den Ämtern. Hätte das Jugendamt in Halle die Kollegen in Dillingen informiert, wäre der Bub möglicherw­eise noch am Leben. Um Fällen wie diesen künftig vorzubeuge­n, müssten Jugendämte­r automatisc­h Zugriff auf Melderegis­ter haben. Diese Vernetzung besteht derzeit noch nicht. Doch Kindeswohl muss über Datenschut­z gehen.

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