Mittelschwaebische Nachrichten
Keine Solidarität mit Werder
Finanzen Die Bremer bleiben auf den Kosten für Risikospiele sitzen – und kündigen rechtliche Schritte an
Neu-Isenburg Nach der krachenden Niederlage bei der Abstimmung über einen Solidarfonds im ProfiFußball schaltete Werder Bremens Führungsriege umgehend in den Angriffsmodus. Die deutliche Abfuhr der Erst- und Zweitligisten für den auf der Mitgliederversammlung der Deutschen Fußball Liga eingebrachten Werder-Vorschlag, die Beteiligung an den Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen auf alle Schultern zu verteilen, stachelte den Kampfgeist der Bremer nur noch mehr an.
„Um die Interessen von Werder zu vertreten, wird uns wohl nichts anderes übrig bleiben, als den Rechtsweg zu beschreiten. Wir hätten diese Situation gerne vermieden. Aber wir müssen alles dafür tun, dass der Schaden, den das Land Bremen uns aufbürdet, so gering wie möglich ausfällt“, erklärte Klaus Filbry, Werders Vorsitzender der Geschäftsführung, in einer Vereinsmitteilung. „Wir haben heute gemerkt, dass es keine Solidarität mit Werder Bremen gibt. Werder steht isoliert da“, resümierte Bremens
Präsident Hubertus Hess-Grunewald beim Verlassen des noblen Tagungshotels vor den Toren Frankfurts.
„Wir können mit Werder Bremen nicht solidarisch sein, weil es das völlig falsche Zeichen wäre. Wenn wir einen Fonds gründen würden, wäre das eine offene Tür und ein Muss für alle Länder, die Bundesliga zur Kasse zu bitten“, begründete Bayern Münchens Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge die Ablehnung.
Von den 34 anwesenden Vereinen
– nur die Vertreter von Hannover 96 und VfL Osnabrück fehlten bei der rund zweistündigen Versammlung in Neu-Isenburg – votierten 32 gegen den Bremer Antrag. RB Leipzig enthielt sich der Stimme. Damit bleibt Werder vollumfänglich auf den vom Land Bremen in Rechnung gestellten Kosten in Höhe von 1,17 Millionen Euro sitzen.
Die Rechnungen, die zunächst von der DFL beglichen wurden, werden nun an Werder weitergeleitet. Die Hälfte der Gesamtsumme wird dem Bundesligisten allerdings bis zur abschließenden juristischen Klärung gestundet. Die DFL will in dem Rechtsstreit auf jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Wann dies geschehen wird, ist offen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im März entschieden, dass die Bundesländer die zusätzlichen Polizeikosten bei Hochsicherheitsspielen grundsätzlich der DFL in Rechnung stellen dürfen. Bis es so weit ist, müssen auch künftige Gebührenbescheide vom betroffenen Verein allein getragen werden.