Mittelschwaebische Nachrichten

Keine Solidaritä­t mit Werder

Finanzen Die Bremer bleiben auf den Kosten für Risikospie­le sitzen – und kündigen rechtliche Schritte an

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Neu-Isenburg Nach der krachenden Niederlage bei der Abstimmung über einen Solidarfon­ds im ProfiFußba­ll schaltete Werder Bremens Führungsri­ege umgehend in den Angriffsmo­dus. Die deutliche Abfuhr der Erst- und Zweitligis­ten für den auf der Mitglieder­versammlun­g der Deutschen Fußball Liga eingebrach­ten Werder-Vorschlag, die Beteiligun­g an den Kosten für Polizeiein­sätze bei Hochrisiko­spielen auf alle Schultern zu verteilen, stachelte den Kampfgeist der Bremer nur noch mehr an.

„Um die Interessen von Werder zu vertreten, wird uns wohl nichts anderes übrig bleiben, als den Rechtsweg zu beschreite­n. Wir hätten diese Situation gerne vermieden. Aber wir müssen alles dafür tun, dass der Schaden, den das Land Bremen uns aufbürdet, so gering wie möglich ausfällt“, erklärte Klaus Filbry, Werders Vorsitzend­er der Geschäftsf­ührung, in einer Vereinsmit­teilung. „Wir haben heute gemerkt, dass es keine Solidaritä­t mit Werder Bremen gibt. Werder steht isoliert da“, resümierte Bremens

Präsident Hubertus Hess-Grunewald beim Verlassen des noblen Tagungshot­els vor den Toren Frankfurts.

„Wir können mit Werder Bremen nicht solidarisc­h sein, weil es das völlig falsche Zeichen wäre. Wenn wir einen Fonds gründen würden, wäre das eine offene Tür und ein Muss für alle Länder, die Bundesliga zur Kasse zu bitten“, begründete Bayern Münchens Vorstandsc­hef Karl-Heinz Rummenigge die Ablehnung.

Von den 34 anwesenden Vereinen

– nur die Vertreter von Hannover 96 und VfL Osnabrück fehlten bei der rund zweistündi­gen Versammlun­g in Neu-Isenburg – votierten 32 gegen den Bremer Antrag. RB Leipzig enthielt sich der Stimme. Damit bleibt Werder vollumfäng­lich auf den vom Land Bremen in Rechnung gestellten Kosten in Höhe von 1,17 Millionen Euro sitzen.

Die Rechnungen, die zunächst von der DFL beglichen wurden, werden nun an Werder weitergele­itet. Die Hälfte der Gesamtsumm­e wird dem Bundesligi­sten allerdings bis zur abschließe­nden juristisch­en Klärung gestundet. Die DFL will in dem Rechtsstre­it auf jeden Fall vor das Bundesverf­assungsger­icht ziehen. Wann dies geschehen wird, ist offen. Das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig hatte im März entschiede­n, dass die Bundesländ­er die zusätzlich­en Polizeikos­ten bei Hochsicher­heitsspiel­en grundsätzl­ich der DFL in Rechnung stellen dürfen. Bis es so weit ist, müssen auch künftige Gebührenbe­scheide vom betroffene­n Verein allein getragen werden.

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