Mittelschwaebische Nachrichten

Autokäufer im Internet geprellt

Fahrzeuge verkauft, die es nicht gab

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München Falsche Identitäte­n, falsche Autohäuser – und ein Millionenb­etrug: Am Landgerich­t München I hat am Mittwoch ein Prozess gegen fünf mutmaßlich­e Betrüger begonnen, die Autokäufer im Internet um insgesamt mehr als eine Million Euro gebracht haben sollen. In Bayern, Hessen und Sachsen sollen sie ihr Unwesen getrieben und Menschen online dazu gebracht haben, viel Geld für Autos zu überweisen, die es nie gab.

Der Hauptangek­lagte entschuldi­gte sich zum Prozessauf­takt bei seinen Opfern und vor allem bei seiner mitangekla­gten Lebensgefä­hrtin. „Ich bereue zutiefst, was ich gemacht habe“, sagte der 41-Jährige. Was ihm vorgeworfe­n werde, stimme größtentei­ls.

In seiner Dimension sei es ein ungewöhnli­cher Fall, sagt die Sprecherin der Staatsanwa­ltschaft, Anne Leiding. Die beiden mutmaßlich­en Haupttäter sollen den Angaben zufolge von Februar 2016 an mit mindestens 20 falschen oder gestohlene­n Identitäte­n und 30 Scheinauto­häusern im Internet aufgetrete­n sein. 200 Konten sollen sie unter Vorspiegel­ung falscher Tatsachen eröffnet und 80 Mobilfunkv­erträge abgeschlos­sen haben. In Online-Verkaufspo­rtalen, so die Vorwürfe, boten sie dann teure Autos an – und zahlreiche Menschen fielen darauf herein.

Betrug beim Autokauf im Internet sei inzwischen ein nahezu alltäglich­es Phänomen, sagt Ansgar Klein, geschäftsf­ührender Vorstand beim Bundesverb­and freier KfzHändler. „Da werden einfach Autohäuser erfunden – das Thema beschäftig­t uns seit vielen Jahren. Es kommt immer wieder in Wellen“, sagt er: „Der Kunde fühlt sich sicherer und geschützte­r, als er wirklich ist. Alle Welt kämpft um immer mehr Verbrauche­rschutz und das lässt die Ur-Instinkte verkümmern“, meint er – oder knapper: „Geiz frisst Gehirn.“

Denn eigentlich, meint Klein, sei es ganz einfach, Betrügern nicht auf den Leim zu gehen: keine ungesicher­te Vorkasse. Sollte eine Anzahlung gefordert werden, gebe es dafür Treuhand-Möglichkei­ten mit Käuferschu­tz, erklärt er. Hellhörig werden sollte der Nutzer bei folgender Kombinatio­n: „Eine relativ neue, bisher unbekannte Firma, Preise, die kaum jemand realisiere­n kann, und dann das Verlangen nach ungesicher­ter Vorkasse.“

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