Mittelschwaebische Nachrichten
Beiträge für Wasser und Abwasser werden erhöht
Marktgemeinderat Regionalplan Donau-Iller beschäftigt den Rat Münsterhausen
Münsterhausen Ausführlich beschäftigte sich der Marktgemeinderat in seiner Sitzung mit den Anschlussbeiträgen für die Trinkwasserversorgung und Entwässerung in Münsterhausen. In der 4. Änderung der Änderungs- und Gebührensatzung sind die neuen Sätze festgeschrieben und gelten ab öffentlicher Bekanntgabe. Die neuen Beitragssätze ergeben sich entsprechend der Rechtssprechung unter Aktualisierung der maßgeblichen Kosten sowie der relevanten Grundstücksund Geschossflächen, insbesondere unter Berücksichtigung der zu erwartenden Nachverdichtungen, das heißt die spätere Nutzung freier Flächen oder Anbauten an bestehende Gebäude. Auf Grundlage des Ergebnisses der Beitragskalkulation mit Stand vom 31. Dezember 2018 sind die Beiträge bei Altanschließern bei der Grundstücksfläche von bisher 0,31 Euro pro Quadratmeter auf 0,36 Euro, bei der Geschossfläche von bisher 2,69 Euro pro Quadratmeter auf 3,06 Euro/Quadratmeter anzupassen. Bei Neuanschließern ergeben sich bei der Grundstücksfläche 0,54 Euro/Quadratmeter (bisher 0,45) und bei der Geschossfläche 4,08 Euro/Quadratmeter (bisher 3,44).
In der 4. Änderung zur Entwässerungssatzung erhält der neue Beitragssatz folgende Fassung: Altanschließer 1,81 Euro (1 Euro) pro Quadratmeter Grundstücksfläche, 13,11 Euro/Quadratmeter (13,0 Euro) bei der Geschossfläche. Neuanschließer: 2,32 Euro (1,10 Euro) pro Quadratmeter Grundstücksfläche; 14,23 Euro (13,50 Euro) pro Quadratmeter Geschossfläche. Der Beschluss zur neuen Satzung erfolgte nachausführlicher Erläuterung durch Hauptamtsleiter Peter Thoma von der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen ohne Gegenstimme.
● Regionalplan Diskussionsbedarf gab es dagegen bei der Behandlung der „Gesamtfortschreibung – Regionalplan Donau-Iller, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange“. Im Punkt „Raumkategorien“ist Münsterhausen in „Ländlicher Raum“eingeteilt. Bei der „Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen“sind Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft, Erholung, Naturschutz, Landschaftspflege und vorbeugenden Hochwasserschutz vorgesehen. Außerdem ist im Gemeindegebiet sowohl im Norden in Richtung Burtenbach als auch im Süden in Richtung Thannhausen eine sogenannte Grünzäsur vorgesehen. Hierzu äußerte die Gemeinde schon 2016 bezüglich der Positionierung Bedenken, sodass die Grünzäsur in
Richtung Burtenbach geringfügig nach Norden verschoben wurde. Kein Einverständnis seitens des Marktes Münsterhausen besteht wegen der im Gemeindegebiet ausgewiesenen Vorranggebiete zur „Sicherung von Rohstoffen“(im konkreten Fall das Kiesvorkommen). Die Grundstücke sind als Ausgleichsfläche für die Ortsumfahrung ausgewiesen und können nicht zur Gewinnung von Rohstoffen dienen, so die Begründung. Ebenso bestehen nach wie vor erhebliche Bedenken zu dem im Vorranggebiet festgelegten Standort für Windkraftanlagen im Gemeindegebiet Edelstetten. Der zwischen dem Ortsteil Hagenried und dem Standort von nur 700 Meter könne nicht akzeptiert werden, war sich der Marktrat einig.
● Jahresabschluss Von der Wasserversorgung und Photovoltaik Münsterhausen lag der Jahresabschluss 2017, den Hartinger bekannt gab, vor. Der Bilanzausweis in Aktiva und Passiva beträgt 408737 Euro, mit einem Jahresverlust von 9022 Euro. Die Feststellungen, Höhe des Verlustbetrages, Übertragung des Verlustes auf neue Rechnung und dass Verbindlichkeiten bei der Marktgemeinde banküblich zu verzinsen sind, segnete das Gremium einstimmig ab.
● Mobilfunk-Förderprogramme Nachdem im Verlauf der vorangegangen Sitzung Beschwerden über Funklöcher im Mobilfunk im Raum Münsterhausen vorgebracht wurden, wollte man sich über Maßnahmen zur Verbesserung und Fördermöglichkeiten erkundigen. Jetzt stellte Hartinger zwei Fördermodelle vor, die Kommunen für Aufwendungen „zum Bau passiver Infrastruktur für Mobilfunkstandorte zur Nutzung durch Netzbetreiber“beantragen können. Nachdem laut statistischer Erhebung in Münsterhausen bereits eine Mobilfunkabdeckung von 95 bis 100 Prozent besteht, schlug Hartinger vor, zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Förderantrag zu stellen. Die Mehrheit der Räte schloss sich der Meinung jedoch nicht an und beschloss, dass die Verwaltung die notwendigen Schritte einleiten solle.
● Kanalisierungsmaßnahmen Hartinger gab zum Beschluss aus nicht öffentlicher Sitzung, bei dem der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist, bekannt, dass der Auftrag für die Ingenieurleistungen zur abschnittsweisen Umsetzung des Kanalsanierungskonzeptes an das Ingenieurbüro ITF Thielemann & Friderich, Dinkelscherben, als dem wirtschaftlichsten Anbieter vergeben wurde.