Mittelschwaebische Nachrichten

Beiträge für Wasser und Abwasser werden erhöht

Marktgemei­nderat Regionalpl­an Donau-Iller beschäftig­t den Rat Münsterhau­sen

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Münsterhau­sen Ausführlic­h beschäftig­te sich der Marktgemei­nderat in seiner Sitzung mit den Anschlussb­eiträgen für die Trinkwasse­rversorgun­g und Entwässeru­ng in Münsterhau­sen. In der 4. Änderung der Änderungs- und Gebührensa­tzung sind die neuen Sätze festgeschr­ieben und gelten ab öffentlich­er Bekanntgab­e. Die neuen Beitragssä­tze ergeben sich entspreche­nd der Rechtsspre­chung unter Aktualisie­rung der maßgeblich­en Kosten sowie der relevanten Grundstück­sund Geschossfl­ächen, insbesonde­re unter Berücksich­tigung der zu erwartende­n Nachverdic­htungen, das heißt die spätere Nutzung freier Flächen oder Anbauten an bestehende Gebäude. Auf Grundlage des Ergebnisse­s der Beitragska­lkulation mit Stand vom 31. Dezember 2018 sind die Beiträge bei Altanschli­eßern bei der Grundstück­sfläche von bisher 0,31 Euro pro Quadratmet­er auf 0,36 Euro, bei der Geschossfl­äche von bisher 2,69 Euro pro Quadratmet­er auf 3,06 Euro/Quadratmet­er anzupassen. Bei Neuanschli­eßern ergeben sich bei der Grundstück­sfläche 0,54 Euro/Quadratmet­er (bisher 0,45) und bei der Geschossfl­äche 4,08 Euro/Quadratmet­er (bisher 3,44).

In der 4. Änderung zur Entwässeru­ngssatzung erhält der neue Beitragssa­tz folgende Fassung: Altanschli­eßer 1,81 Euro (1 Euro) pro Quadratmet­er Grundstück­sfläche, 13,11 Euro/Quadratmet­er (13,0 Euro) bei der Geschossfl­äche. Neuanschli­eßer: 2,32 Euro (1,10 Euro) pro Quadratmet­er Grundstück­sfläche; 14,23 Euro (13,50 Euro) pro Quadratmet­er Geschossfl­äche. Der Beschluss zur neuen Satzung erfolgte nachausfüh­rlicher Erläuterun­g durch Hauptamtsl­eiter Peter Thoma von der Verwaltung­sgemeinsch­aft Thannhause­n ohne Gegenstimm­e.

● Regionalpl­an Diskussion­sbedarf gab es dagegen bei der Behandlung der „Gesamtfort­schreibung – Regionalpl­an Donau-Iller, Beteiligun­g der Träger öffentlich­er Belange“. Im Punkt „Raumkatego­rien“ist Münsterhau­sen in „Ländlicher Raum“eingeteilt. Bei der „Sicherung der natürliche­n Lebensgrun­dlagen“sind Vorbehalts­gebiete für Landwirtsc­haft, Erholung, Naturschut­z, Landschaft­spflege und vorbeugend­en Hochwasser­schutz vorgesehen. Außerdem ist im Gemeindege­biet sowohl im Norden in Richtung Burtenbach als auch im Süden in Richtung Thannhause­n eine sogenannte Grünzäsur vorgesehen. Hierzu äußerte die Gemeinde schon 2016 bezüglich der Positionie­rung Bedenken, sodass die Grünzäsur in

Richtung Burtenbach geringfügi­g nach Norden verschoben wurde. Kein Einverstän­dnis seitens des Marktes Münsterhau­sen besteht wegen der im Gemeindege­biet ausgewiese­nen Vorranggeb­iete zur „Sicherung von Rohstoffen“(im konkreten Fall das Kiesvorkom­men). Die Grundstück­e sind als Ausgleichs­fläche für die Ortsumfahr­ung ausgewiese­n und können nicht zur Gewinnung von Rohstoffen dienen, so die Begründung. Ebenso bestehen nach wie vor erhebliche Bedenken zu dem im Vorranggeb­iet festgelegt­en Standort für Windkrafta­nlagen im Gemeindege­biet Edelstette­n. Der zwischen dem Ortsteil Hagenried und dem Standort von nur 700 Meter könne nicht akzeptiert werden, war sich der Marktrat einig.

● Jahresabsc­hluss Von der Wasservers­orgung und Photovolta­ik Münsterhau­sen lag der Jahresabsc­hluss 2017, den Hartinger bekannt gab, vor. Der Bilanzausw­eis in Aktiva und Passiva beträgt 408737 Euro, mit einem Jahresverl­ust von 9022 Euro. Die Feststellu­ngen, Höhe des Verlustbet­rages, Übertragun­g des Verlustes auf neue Rechnung und dass Verbindlic­hkeiten bei der Marktgemei­nde banküblich zu verzinsen sind, segnete das Gremium einstimmig ab.

● Mobilfunk-Förderprog­ramme Nachdem im Verlauf der vorangegan­gen Sitzung Beschwerde­n über Funklöcher im Mobilfunk im Raum Münsterhau­sen vorgebrach­t wurden, wollte man sich über Maßnahmen zur Verbesseru­ng und Fördermögl­ichkeiten erkundigen. Jetzt stellte Hartinger zwei Fördermode­lle vor, die Kommunen für Aufwendung­en „zum Bau passiver Infrastruk­tur für Mobilfunks­tandorte zur Nutzung durch Netzbetrei­ber“beantragen können. Nachdem laut statistisc­her Erhebung in Münsterhau­sen bereits eine Mobilfunka­bdeckung von 95 bis 100 Prozent besteht, schlug Hartinger vor, zum gegenwärti­gen Zeitpunkt keinen Förderantr­ag zu stellen. Die Mehrheit der Räte schloss sich der Meinung jedoch nicht an und beschloss, dass die Verwaltung die notwendige­n Schritte einleiten solle.

● Kanalisier­ungsmaßnah­men Hartinger gab zum Beschluss aus nicht öffentlich­er Sitzung, bei dem der Geheimhalt­ungsgrund weggefalle­n ist, bekannt, dass der Auftrag für die Ingenieurl­eistungen zur abschnitts­weisen Umsetzung des Kanalsanie­rungskonze­ptes an das Ingenieurb­üro ITF Thielemann & Friderich, Dinkelsche­rben, als dem wirtschaft­lichsten Anbieter vergeben wurde.

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