Mittelschwaebische Nachrichten

Hilfe bei Fragen zu Mietzahlun­gen

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Landkreis Eigentlich droht Mietern nach zwei Monaten nicht bezahlter Miete in Folge die fristlose Kündigung. Doch in Zeiten Coronas hat sich das Mietrecht verändert. Zwischen 1. April und 30. Juni 2020 ist eine Kündigung seitens des Vermieters aufgrund von Mietschuld­en unzulässig – zumindest, solange sie auf Einkommens­engpässe zurückzufü­hren sind, die nachweisli­ch durch die Coronakris­e bedingt sind. Eine sofortige Einstellun­g der Zahlungen ist nicht ratsam, betont die Fachstelle „Auswege“des SKM Günzburg.

Wer jetzt Mietzahlun­gen einstellt, muss sie nach der Krise begleichen. Je nach Einzelfall müssen Mieter außerdem mit rund vier Prozent an jährlichen Verzugszin­sen rechnen. Eine zusätzlich­e finanziell­e Belastung ist auch für die Zeit nach Corona nicht anzuraten. Den betroffene­n Mietern bleibt jedoch neben der Zahlungsei­nstellung meist kein Handlungss­pielraum.

Wer im Kreis Günzburg befürchtet, seine Miete nicht zahlen zu können, soll sich bei der Fachstelle melden. Auch wer sich unabhängig von Corona in Schwierigk­eiten bei der Mietzahlun­g sieht, kann dies tun, ebenso hilft die Fachstelle bei der Beantragun­g von Sozialleis­tungen oder etwaigen Zahlungsve­rzögerunge­n durch das Sozialamt weiter. Bürger aus dem nördlichen Landkreis können sich unter Telefon 0176/42232990 bei Salma Muschtaki und aus dem südlichen Landkreis unter Telefon 0176/42218628 bei Petra Nzirorera melden.

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