Mittelschwaebische Nachrichten
Hilfe bei Fragen zu Mietzahlungen
Landkreis Eigentlich droht Mietern nach zwei Monaten nicht bezahlter Miete in Folge die fristlose Kündigung. Doch in Zeiten Coronas hat sich das Mietrecht verändert. Zwischen 1. April und 30. Juni 2020 ist eine Kündigung seitens des Vermieters aufgrund von Mietschulden unzulässig – zumindest, solange sie auf Einkommensengpässe zurückzuführen sind, die nachweislich durch die Coronakrise bedingt sind. Eine sofortige Einstellung der Zahlungen ist nicht ratsam, betont die Fachstelle „Auswege“des SKM Günzburg.
Wer jetzt Mietzahlungen einstellt, muss sie nach der Krise begleichen. Je nach Einzelfall müssen Mieter außerdem mit rund vier Prozent an jährlichen Verzugszinsen rechnen. Eine zusätzliche finanzielle Belastung ist auch für die Zeit nach Corona nicht anzuraten. Den betroffenen Mietern bleibt jedoch neben der Zahlungseinstellung meist kein Handlungsspielraum.
Wer im Kreis Günzburg befürchtet, seine Miete nicht zahlen zu können, soll sich bei der Fachstelle melden. Auch wer sich unabhängig von Corona in Schwierigkeiten bei der Mietzahlung sieht, kann dies tun, ebenso hilft die Fachstelle bei der Beantragung von Sozialleistungen oder etwaigen Zahlungsverzögerungen durch das Sozialamt weiter. Bürger aus dem nördlichen Landkreis können sich unter Telefon 0176/42232990 bei Salma Muschtaki und aus dem südlichen Landkreis unter Telefon 0176/42218628 bei Petra Nzirorera melden.