Mittelschwaebische Nachrichten
Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der Verbraucher
Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Verbraucherrechte beim Auto-Leasing: Kassiert die Leasingfirma wegen eines Unfalls während der Laufzeit Geld von der Versicherung, darf sie es dem Leasingnehmer nicht vorenthalten, wie die obersten Zivilrichter in Karlsruhe entschieden. Zumindest müsse es bei der Abrechnung am Ende berücksichtigt werden, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung. Geklagt hatte eine Anwältin, die im Juli 2012 für drei Jahre ein Auto für ihre Kanzlei geleast hatte. Vor dem BGH ging es um 5500 Euro, die die Leasingfirma nach einem Unfall von der Haftpflichtversicherung für die Wertminderung des Autos nach der Reparatur bekommen hatte.