Mittelschwaebische Nachrichten
Zweiter BKHAusbrecher ist gefunden
Wo der flüchtige Ruslan-Oleksandr Tsopa aufgetaucht ist und wieso die Polizei nicht an ihn herankommt
Günzburg Erst am Montag war einer der beiden BKH-Geiselnehmer zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden (wir berichteten). Nun gibt es auch Neuigkeiten zu seinem bisher flüchtigen Mitausbrecher Ruslan Tsopa. Wie die Staatsanwaltschaft Memmingen auf Nachfrage mitteilte, wisse man, wo sich der Mann aufhalte. Laut Sprecher Thorsten Thamm habe Tsopa sich zumindest bis Mitte September in seinem Heimatland Ukraine in anderer Sache in Haft befunden. Aktuellere Erkenntnisse liegen der Staatsanwaltschaft derzeit nicht vor. „Der Austausch mit den ukrainischen Behörden läuft über das Bundeskriminalamt, daher bekommen wir nicht laufend neue Updates“, erklärt Thamm.
Wie der 24-Jährige in seine Heimat gelangt ist, wisse man nicht. Seine Spur verlor sich Anfang Oktober vergangenen Jahres in der Schweiz. Erst mit seiner Verhaftung in der Ukraine tauchte Tsopa wieder auf dem Radar der deutschen Fahnder
auf. Weshalb der Ukrainer, der in Deutschland unter anderem wegen schweren Bandendiebstahls verurteilt wurde, in seiner Heimat hinter Gittern sitzt, sagte Thamm nicht. Allerdings handelt es sich nicht um das Verbüßen einer Haftstrafe, sondern um eine Untersuchungshaft. Womöglich war Tsopa nach der Rückkehr in sein Heimatland erneut straffällig geworden.
Laut Staatsanwalt Thamm werde nach ukrainischem Recht regelmäßig geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft noch gegeben sind. Daher könne er nicht mit Sicherheit sagen, ob Tsopa nach wie vor im Gefängnis sitzt, oder ob er zwischenzeitlich entlassen wurde. „Theoretisch könnte er untergetaucht sein“, räumt der Staatsanwalt ein. So oder so seien die deutschen Behörden aktuell aber machtlos. Da die Ukraine nicht Teil der Europäischen Union ist, greife der EU-weite Haftbefehl gegen Tsopa nicht. Und die Ukraine werde keinen ihrer Landsleute nach Deutschland ausliefern. Deshalb könne man aktuell wenig tun, außer abzuwarten, bis der Flüchtige wieder in die EU einreist. Erst dann könne er festgenommen und nach Deutschland überführt werden. Wie berichtet, war der Ukrainer am 24. September 2019 aus der forensischen Psychiatrie am BKH Günzburg geflohen. Gemeinsam mit dem Deutsch-Russen Alexander G. hatte er eine junge Pflegerin als Geisel genommen und gelang so in Freiheit. Wie G. war Tsopa wegen seiner Suchterkrankung im Rahmen eines Maßregelvollzugs in Günzburg untergebracht. Und wie bei G. standen die Zeichen auf Trennung. Zum Zeitpunkt des Ausbruchs stand die Therapie vor dem Abbruch, weil er an einem Therapieerfolg nicht interessiert gewesen sei, hieß es damals vom BKH. Tsopa wäre dann wohl in eine Justizvollzugsanstalt zurückverlegt worden. Ein deutsches Gefängnis wird der BKH-Ausbrecher vorerst wohl nicht wieder sehen. Ganz anders sein Komplize. Alexander G. ist am Montag zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.