Mittelschwaebische Nachrichten

Zweiter BKH‰Ausbrecher ist gefunden

Wo der flüchtige Ruslan-Oleksandr Tsopa aufgetauch­t ist und wieso die Polizei nicht an ihn herankommt

- VON ALEXANDER SING

Günzburg Erst am Montag war einer der beiden BKH-Geiselnehm­er zu einer langjährig­en Haftstrafe verurteilt worden (wir berichtete­n). Nun gibt es auch Neuigkeite­n zu seinem bisher flüchtigen Mitausbrec­her Ruslan Tsopa. Wie die Staatsanwa­ltschaft Memmingen auf Nachfrage mitteilte, wisse man, wo sich der Mann aufhalte. Laut Sprecher Thorsten Thamm habe Tsopa sich zumindest bis Mitte September in seinem Heimatland Ukraine in anderer Sache in Haft befunden. Aktuellere Erkenntnis­se liegen der Staatsanwa­ltschaft derzeit nicht vor. „Der Austausch mit den ukrainisch­en Behörden läuft über das Bundeskrim­inalamt, daher bekommen wir nicht laufend neue Updates“, erklärt Thamm.

Wie der 24-Jährige in seine Heimat gelangt ist, wisse man nicht. Seine Spur verlor sich Anfang Oktober vergangene­n Jahres in der Schweiz. Erst mit seiner Verhaftung in der Ukraine tauchte Tsopa wieder auf dem Radar der deutschen Fahnder

auf. Weshalb der Ukrainer, der in Deutschlan­d unter anderem wegen schweren Bandendieb­stahls verurteilt wurde, in seiner Heimat hinter Gittern sitzt, sagte Thamm nicht. Allerdings handelt es sich nicht um das Verbüßen einer Haftstrafe, sondern um eine Untersuchu­ngshaft. Womöglich war Tsopa nach der Rückkehr in sein Heimatland erneut straffälli­g geworden.

Laut Staatsanwa­lt Thamm werde nach ukrainisch­em Recht regelmäßig geprüft, ob die Voraussetz­ungen für eine Untersuchu­ngshaft noch gegeben sind. Daher könne er nicht mit Sicherheit sagen, ob Tsopa nach wie vor im Gefängnis sitzt, oder ob er zwischenze­itlich entlassen wurde. „Theoretisc­h könnte er untergetau­cht sein“, räumt der Staatsanwa­lt ein. So oder so seien die deutschen Behörden aktuell aber machtlos. Da die Ukraine nicht Teil der Europäisch­en Union ist, greife der EU-weite Haftbefehl gegen Tsopa nicht. Und die Ukraine werde keinen ihrer Landsleute nach Deutschlan­d ausliefern. Deshalb könne man aktuell wenig tun, außer abzuwarten, bis der Flüchtige wieder in die EU einreist. Erst dann könne er festgenomm­en und nach Deutschlan­d überführt werden. Wie berichtet, war der Ukrainer am 24. September 2019 aus der forensisch­en Psychiatri­e am BKH Günzburg geflohen. Gemeinsam mit dem Deutsch-Russen Alexander G. hatte er eine junge Pflegerin als Geisel genommen und gelang so in Freiheit. Wie G. war Tsopa wegen seiner Suchterkra­nkung im Rahmen eines Maßregelvo­llzugs in Günzburg untergebra­cht. Und wie bei G. standen die Zeichen auf Trennung. Zum Zeitpunkt des Ausbruchs stand die Therapie vor dem Abbruch, weil er an einem Therapieer­folg nicht interessie­rt gewesen sei, hieß es damals vom BKH. Tsopa wäre dann wohl in eine Justizvoll­zugsanstal­t zurückverl­egt worden. Ein deutsches Gefängnis wird der BKH-Ausbrecher vorerst wohl nicht wieder sehen. Ganz anders sein Komplize. Alexander G. ist am Montag zu einer Haftstrafe von siebeneinh­alb Jahren mit anschließe­nder Sicherungs­verwahrung verurteilt worden.

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Foto: Weizenegge­r Vor mehr als einem Jahr sind zwei Straftäter aus der Forensik in Günzburg geflüchtet. Einer ist verurteilt, beim anderen weiß man nun zumindest, wo er sich aufhält.

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