Mittelschwaebische Nachrichten
„Im Nachhinein hätte ich lieber einen Ster Holz gehackt!“
56-Jähriger beleidigt seine Ex-Freundin und verteilt Kleidung auf der Terrasse
In Bauhofen haben Georg und Leni Bollinger an der „Schlossberg-Alm“auch in dieser Corona Zeit eine Krippenlandschaft aufgebaut. Beides kann ab jetzt besichtigt werden. Besonders schön präsentiert sich das ganze am Abend bei Beleuchtung. Lichter sollen
Hoffnung hervorrufen, das wir einen besinnlichen Advent und ein gemeinsames, friedliches Weihnachtsfest gemeinsam feiern können. Bitte die getroffenen Schutzmaßnahmen einhalten. geöffnet So
Unterallgäu
Der mit einem dunklen Mantel und blauen Hut gekleidete Mann war sichtlich verunsichert, als er auf der Anklagebank des Memminger Amtsgerichts Platz nahm. Es war das erste Mal, dass sich der gelernte Maler vor Gericht zu verantworten hatte. Vorgeworfen wurden ihm Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Beleidigung.
Die Taten ereigneten sich laut Anklage am 24. Dezember des vergangenen Jahres, nachdem seine damalige Freundin kurz zuvor die Beziehung beendet hatte – womit er offenbar nicht einverstanden war. Er fuhr deshalb zur Wohnung seiner ehemaligen Freundin, die zu dieser Zeit ihre Familie in Baden-Württemberg besuchte.
Er verteilte ihre Kleidung in der Wohnung und auf der Terrasse und tränkte die Couch sowie die Matratze des Bettes mit Flüssigkeiten. Dem Angeklagten wurde auch vorgeworfen, die Lichter angeschaltet und die Fenster geöffnet zu haben, was dieser jedoch auch während der Verhandlung bestritt. Er gab zu, die Kleidung der 52-jährigen Frau in der Wohnung und auf der Terrasse verteilt zu haben. Seine Ex-Freundin warf ihm außerdem vor, auf die Matratze ihres Bettes uriniert zu haben. Mehrmals ermahnte Richterin Barbara Roßdeutscher den Angeklagten, weil er die Aussagen einer
Zeugin sowie der Ex-Freundin kommentierte und drohte ihm ein Ordnungsgeld an. Wiederholt entschuldigte sich der Angeklagte bei der Richterin. Er betonte auch, dass es ihm Leid tue und dass er sich gegenüber seiner Ex-Freundin nicht richtig verhalten habe.
Schwere Beleidigung per WhatsApp
Belastend hinzu kam, dass der 56-Jährige, der sich bisher hatte noch nie etwas zu Schulden kommen lassen, seine Ex-Freundin nach der Trennung per WhatsApp schwer beleidigt hatte.
Weil er wegen eines Arbeitsunfalls in die Langzeitarbeitslosigkeit gerutscht war, konnte er den ursprünglich festgesetzten Tagessatz nicht bezahlen und hatte gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Doch wie Richterin Roßdeutscher betonte, liege das Strafmaß bereits im untersten Bereich. Der 56-Jährige folgte deshalb der Empfehlung der Richterin und begrenzte seinen Einspruch auf die Höhe der Tagessätze. Schlussendlich verurteile sie ihn zur Zahlung von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro.
Für den 56-Jährigen ist das noch immer ein finanzielles Problem. Er schloss mit den Worten: „Im Nachhinein hätte ich lieber einen Ster Holz gehackt.“