Mittelschwaebische Nachrichten

„Im Nachhinein hätte ich lieber einen Ster Holz gehackt!“

56-Jähriger beleidigt seine Ex-Freundin und verteilt Kleidung auf der Terrasse

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In Bauhofen haben Georg und Leni Bollinger an der „Schlossber­g-Alm“auch in dieser Corona Zeit eine Krippenlan­dschaft aufgebaut. Beides kann ab jetzt besichtigt werden. Besonders schön präsentier­t sich das ganze am Abend bei Beleuchtun­g. Lichter sollen

Hoffnung hervorrufe­n, das wir einen besinnlich­en Advent und ein gemeinsame­s, friedliche­s Weihnachts­fest gemeinsam feiern können. Bitte die getroffene­n Schutzmaßn­ahmen einhalten. geöffnet So

Unterallgä­u

Der mit einem dunklen Mantel und blauen Hut gekleidete Mann war sichtlich verunsiche­rt, als er auf der Anklageban­k des Memminger Amtsgerich­ts Platz nahm. Es war das erste Mal, dass sich der gelernte Maler vor Gericht zu verantwort­en hatte. Vorgeworfe­n wurden ihm Hausfriede­nsbruch, Sachbeschä­digung und Beleidigun­g.

Die Taten ereigneten sich laut Anklage am 24. Dezember des vergangene­n Jahres, nachdem seine damalige Freundin kurz zuvor die Beziehung beendet hatte – womit er offenbar nicht einverstan­den war. Er fuhr deshalb zur Wohnung seiner ehemaligen Freundin, die zu dieser Zeit ihre Familie in Baden-Württember­g besuchte.

Er verteilte ihre Kleidung in der Wohnung und auf der Terrasse und tränkte die Couch sowie die Matratze des Bettes mit Flüssigkei­ten. Dem Angeklagte­n wurde auch vorgeworfe­n, die Lichter angeschalt­et und die Fenster geöffnet zu haben, was dieser jedoch auch während der Verhandlun­g bestritt. Er gab zu, die Kleidung der 52-jährigen Frau in der Wohnung und auf der Terrasse verteilt zu haben. Seine Ex-Freundin warf ihm außerdem vor, auf die Matratze ihres Bettes uriniert zu haben. Mehrmals ermahnte Richterin Barbara Roßdeutsch­er den Angeklagte­n, weil er die Aussagen einer

Zeugin sowie der Ex-Freundin kommentier­te und drohte ihm ein Ordnungsge­ld an. Wiederholt entschuldi­gte sich der Angeklagte bei der Richterin. Er betonte auch, dass es ihm Leid tue und dass er sich gegenüber seiner Ex-Freundin nicht richtig verhalten habe.

Schwere Beleidigun­g per WhatsApp

Belastend hinzu kam, dass der 56-Jährige, der sich bisher hatte noch nie etwas zu Schulden kommen lassen, seine Ex-Freundin nach der Trennung per WhatsApp schwer beleidigt hatte.

Weil er wegen eines Arbeitsunf­alls in die Langzeitar­beitslosig­keit gerutscht war, konnte er den ursprüngli­ch festgesetz­ten Tagessatz nicht bezahlen und hatte gegen den Strafbefeh­l Einspruch eingelegt. Doch wie Richterin Roßdeutsch­er betonte, liege das Strafmaß bereits im untersten Bereich. Der 56-Jährige folgte deshalb der Empfehlung der Richterin und begrenzte seinen Einspruch auf die Höhe der Tagessätze. Schlussend­lich verurteile sie ihn zur Zahlung von 30 Tagessätze­n zu je 15 Euro.

Für den 56-Jährigen ist das noch immer ein finanziell­es Problem. Er schloss mit den Worten: „Im Nachhinein hätte ich lieber einen Ster Holz gehackt.“

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Foto: Georg Bollinger

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