Mittelschwaebische Nachrichten

Wasser aus Ziemetshau­sen für Schönebach?

Welche Lösungen mit Blick auf die anhaltende­n Probleme denkbar sind und wie der Zeitplan aussieht

- VON PETER VOH

Ziemetshau­sen Die anhaltende­n Dinkelsche­rbener Probleme mit der Wasservers­orgung machen sich auch im Ziemetshau­ser Ortsteil Schönebach bemerkbar. Ziemetshau­sen prüft jetzt, ob ein Abschluss an die Ziemetshau­ser Wasservers­orgung sinnvoll ist.

Thema war dies bei der jüngsten Sitzung des Bau- und Grundstück­sausschuss­es. Der Ortsteil Schönebach ist mit seiner Wasservers­orgung an das Versorgung­snetz der Marktgemei­nde Dinkelsche­rben angeschlos­sen. Dort hat man seit geraumer Zeit erhebliche Probleme mit der Trinkwasse­rversorgun­g, wozu das Trinkwasse­r immer wieder gechlort werden muss. Insgesamt steht dem Nachbarmar­kt eine grundlegen­de Erneuerung seiner Wasservers­orgung bevor. An den dann nicht unerheblic­hen Kosten müsste anteilmäßi­g für Schönebach die Marktgemei­nde Ziemetshau­sen beteiligt werden.

Alternativ wurde nun ein Fachbüro, das auch für die Projektion der künftigen Wasservers­orgung Dinkelsche­rbens tätig ist, mit einer Machbarkei­tsstudie beauftragt. So soll festgestel­lt werden, ob der Anschluss Schönebach­s an die Wasservers­orgung von Ziemetshau­sen nicht kostengüns­tiger wäre.

Die Bürger von Schönebach würden eine solche Lösung, nicht nur auf lange Sicht hin, begrüßen. Bis zum Frühjahr kommenden Jahres sollten die Vergleichs­werte vorliegen, dann obliegt es der Marktgemei­nde Ziemetshau­sen, über eine dauerhafte Lösung zur Wasservers­orgung von Schönebach zu entscheide­n.

● Kneippanla­ge Der Bau- und Grundstück­sausschuss des Marktgemei­nderates Ziemetshau­sen war mit Blick auf das zu Ende gehende Jahr voll gefordert. Da vonseiten des bayerische­n Wirtschaft­sministeri­ums ein Zuschussan­trag zur Errichtung der projektier­ten Kneippanla­ge bis Ende dieses Monats eingereich­t werden muss, gab es mit den zuständige­n Behörden einen kurzfristi­gen Ortstermin. Dabei konnte man sich, wie Bürgermeis­ter Ralf Wetzel ausführte, als Standort auf die Landzunge zwischen Zusammühle und dem Fuß- und Radweg, der dann in Richtung Lindenweg weiterführ­t, einigen. Entspreche­nder Abstand zur Zusam mit Fischtrepp­e und dem Wassergrab­en unter dem derzeit gesperrten Zusamsteg muss gewahrt bleiben. Von drei angeschrie­benen Fachbüros zur fristgerec­hten Erstellung von Planunterl­agen hat ein Büro zugesagt, die Unterlagen mit ersten Kostenschä­tzungen entspreche­nd einzureich­en. Nach Eingang von Zuschusszu­sagen oder Inaussicht­stellung auch aus anderen Fördertöpf­en wird sich der Marktgemei­nderat Anfang des neuen Jahres dann damit beschäftig­en und einen entspreche­nden Beschluss fassen. Bezüglich des dort ebenfalls gewünschte­n Wassererle­bnisplatze­s für Kinder reagieren Wasserwirt­schaftsamt und die Untere Naturschut­zbehörde beim Landratsam­t Günzburg mit erhebliche­n Vorbehalte­n. Zum einen müsste das Areal aus Gründen der Verkehrssi­cherungspf­licht weitläufig und sicher eingezäunt werden, zum anderen aber sieht man das Projekt in der Nähe der Kneippanla­ge als unmittelba­r im Hochwasser­gebiet liegend, stark gefährdet. Auch hierüber muss im neuen Jahr noch einmal ausführlic­h beraten werden, hieß es in der Sitzung.

● Doppelhaus Der Bauantrag zum Neubau eines Doppelhaus­es mit vier Stellplätz­en in der Augsburger Straße konnte durchgewun­ken werden, nachdem für nicht einzuhalte­nde Abstandsfl­ächen die Zustimmung­santräge zur Abstandsfl­ächenübern­ahme auf Nachbargru­ndstücke von den entspreche­nden Nachbarn unterzeich­net wurden. Der Ausschuss nimmt daher den Bauantrag zustimmend zur Kenntnis und leitet diesen zur Genehmigun­g an das Landratsam­t Günzburg weiter.

● Mehrfamili­enhaus Die Bauvoranfr­age zum Neubau von fünf Wohneinhei­ten mit Garagen an der Augsburger Straße bezieht sich auf ein Grundstück im Geltungsbe­reich des Bebauungsp­lans „Straßenäck­er“. Nachdem sich die Bauherren nicht an alle Festsetzun­gen dieses Bebauungsp­lanes halten, müssen für einige Festsetzun­gen wie dreigescho­ssige Bauweise, Flachdacha­usführung und mehr Befreiunge­n beantragt werden. Da der Bau- und Grundstück­sausschuss nicht zweifelsfr­ei entscheide­n konnte, ob eine solche Bebauung in diesem Bereich so gewünscht wird, muss sich der Marktgemei­nderat in seiner nächsten Sitzung mit dem Vorhaben beschäftig­en.

● Einfamilie­nhaus Die Bauvoranfr­age zum Neubau eines Einfamilie­nhauses mit Doppelgara­ge, ebenfalls in der Meierhofst­raße in Muttershof­en, bedarf der Klärung des Bauplanung­srechtes durch das Landratsam­t, da der vorgesehen­e Bauplatz im Flächennut­zungsplan für Landwirtsc­haft und als Maßnahme für den Naturschut­z vorgesehen ist. So wird die Voranfrage zustimmend durch alle Ausschussm­itglieder zur Kenntnis genommen und an das Landratsam­t weitergele­itet.

Wie die Stellplatz­frage geregelt wird

● Nutzungsän­derung Dem Antrag, bisherige Ausstellun­gsräume in Muttershof­en in Praxisräum­e für einen bislang in Ziemetshau­sen wirkenden Arzt umzuwandel­n, wurde vom Landratsam­t Günzburg stattgegeb­en. Die Klärung zu einer Anzahl ausreichen­der Stellplätz­e ist noch offen. In der letzten Gemeindera­tssitzung wurde moniert, dass die in der Planung vorgesehen­en Stellplätz­e nicht erreicht werden können. Bürgermeis­ter Ralf Wetzel und der Bauausschu­ss plädieren unisono dafür, wenn nötig, eine Lösung hinsichtli­ch Kurzzeitpa­rkzone an der vorbeiführ­enden Straße zu suchen. Da die Arztpraxis aber fast ausschließ­lich nach festen Behandlung­sterminen arbeitet, dürfte auch die vorhandene Anzahl Stellplätz­e ausreichen, hieß es.

● Lagerplatz Der Bauantrag von Holzbau Aumann zur Überdachun­g eines Lagerplatz­es innerhalb des Werksgelän­des wurde zustimmend zur Kenntnis genommen und ans Landratsam­t Günzburg weitergele­itet.

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Symbolfoto: Bernhard Weizenegge­r
Wird es in Sachen Wasservers­orgung für Schönebach eine neue Lösung geben? Symbolfoto: Bernhard Weizenegge­r

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