Mittelschwaebische Nachrichten
Wasser aus Ziemetshausen für Schönebach?
Welche Lösungen mit Blick auf die anhaltenden Probleme denkbar sind und wie der Zeitplan aussieht
Ziemetshausen Die anhaltenden Dinkelscherbener Probleme mit der Wasserversorgung machen sich auch im Ziemetshauser Ortsteil Schönebach bemerkbar. Ziemetshausen prüft jetzt, ob ein Abschluss an die Ziemetshauser Wasserversorgung sinnvoll ist.
Thema war dies bei der jüngsten Sitzung des Bau- und Grundstücksausschusses. Der Ortsteil Schönebach ist mit seiner Wasserversorgung an das Versorgungsnetz der Marktgemeinde Dinkelscherben angeschlossen. Dort hat man seit geraumer Zeit erhebliche Probleme mit der Trinkwasserversorgung, wozu das Trinkwasser immer wieder gechlort werden muss. Insgesamt steht dem Nachbarmarkt eine grundlegende Erneuerung seiner Wasserversorgung bevor. An den dann nicht unerheblichen Kosten müsste anteilmäßig für Schönebach die Marktgemeinde Ziemetshausen beteiligt werden.
Alternativ wurde nun ein Fachbüro, das auch für die Projektion der künftigen Wasserversorgung Dinkelscherbens tätig ist, mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. So soll festgestellt werden, ob der Anschluss Schönebachs an die Wasserversorgung von Ziemetshausen nicht kostengünstiger wäre.
Die Bürger von Schönebach würden eine solche Lösung, nicht nur auf lange Sicht hin, begrüßen. Bis zum Frühjahr kommenden Jahres sollten die Vergleichswerte vorliegen, dann obliegt es der Marktgemeinde Ziemetshausen, über eine dauerhafte Lösung zur Wasserversorgung von Schönebach zu entscheiden.
● Kneippanlage Der Bau- und Grundstücksausschuss des Marktgemeinderates Ziemetshausen war mit Blick auf das zu Ende gehende Jahr voll gefordert. Da vonseiten des bayerischen Wirtschaftsministeriums ein Zuschussantrag zur Errichtung der projektierten Kneippanlage bis Ende dieses Monats eingereicht werden muss, gab es mit den zuständigen Behörden einen kurzfristigen Ortstermin. Dabei konnte man sich, wie Bürgermeister Ralf Wetzel ausführte, als Standort auf die Landzunge zwischen Zusammühle und dem Fuß- und Radweg, der dann in Richtung Lindenweg weiterführt, einigen. Entsprechender Abstand zur Zusam mit Fischtreppe und dem Wassergraben unter dem derzeit gesperrten Zusamsteg muss gewahrt bleiben. Von drei angeschriebenen Fachbüros zur fristgerechten Erstellung von Planunterlagen hat ein Büro zugesagt, die Unterlagen mit ersten Kostenschätzungen entsprechend einzureichen. Nach Eingang von Zuschusszusagen oder Inaussichtstellung auch aus anderen Fördertöpfen wird sich der Marktgemeinderat Anfang des neuen Jahres dann damit beschäftigen und einen entsprechenden Beschluss fassen. Bezüglich des dort ebenfalls gewünschten Wassererlebnisplatzes für Kinder reagieren Wasserwirtschaftsamt und die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Günzburg mit erheblichen Vorbehalten. Zum einen müsste das Areal aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht weitläufig und sicher eingezäunt werden, zum anderen aber sieht man das Projekt in der Nähe der Kneippanlage als unmittelbar im Hochwassergebiet liegend, stark gefährdet. Auch hierüber muss im neuen Jahr noch einmal ausführlich beraten werden, hieß es in der Sitzung.
● Doppelhaus Der Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit vier Stellplätzen in der Augsburger Straße konnte durchgewunken werden, nachdem für nicht einzuhaltende Abstandsflächen die Zustimmungsanträge zur Abstandsflächenübernahme auf Nachbargrundstücke von den entsprechenden Nachbarn unterzeichnet wurden. Der Ausschuss nimmt daher den Bauantrag zustimmend zur Kenntnis und leitet diesen zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weiter.
● Mehrfamilienhaus Die Bauvoranfrage zum Neubau von fünf Wohneinheiten mit Garagen an der Augsburger Straße bezieht sich auf ein Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Straßenäcker“. Nachdem sich die Bauherren nicht an alle Festsetzungen dieses Bebauungsplanes halten, müssen für einige Festsetzungen wie dreigeschossige Bauweise, Flachdachausführung und mehr Befreiungen beantragt werden. Da der Bau- und Grundstücksausschuss nicht zweifelsfrei entscheiden konnte, ob eine solche Bebauung in diesem Bereich so gewünscht wird, muss sich der Marktgemeinderat in seiner nächsten Sitzung mit dem Vorhaben beschäftigen.
● Einfamilienhaus Die Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, ebenfalls in der Meierhofstraße in Muttershofen, bedarf der Klärung des Bauplanungsrechtes durch das Landratsamt, da der vorgesehene Bauplatz im Flächennutzungsplan für Landwirtschaft und als Maßnahme für den Naturschutz vorgesehen ist. So wird die Voranfrage zustimmend durch alle Ausschussmitglieder zur Kenntnis genommen und an das Landratsamt weitergeleitet.
Wie die Stellplatzfrage geregelt wird
● Nutzungsänderung Dem Antrag, bisherige Ausstellungsräume in Muttershofen in Praxisräume für einen bislang in Ziemetshausen wirkenden Arzt umzuwandeln, wurde vom Landratsamt Günzburg stattgegeben. Die Klärung zu einer Anzahl ausreichender Stellplätze ist noch offen. In der letzten Gemeinderatssitzung wurde moniert, dass die in der Planung vorgesehenen Stellplätze nicht erreicht werden können. Bürgermeister Ralf Wetzel und der Bauausschuss plädieren unisono dafür, wenn nötig, eine Lösung hinsichtlich Kurzzeitparkzone an der vorbeiführenden Straße zu suchen. Da die Arztpraxis aber fast ausschließlich nach festen Behandlungsterminen arbeitet, dürfte auch die vorhandene Anzahl Stellplätze ausreichen, hieß es.
● Lagerplatz Der Bauantrag von Holzbau Aumann zur Überdachung eines Lagerplatzes innerhalb des Werksgeländes wurde zustimmend zur Kenntnis genommen und ans Landratsamt Günzburg weitergeleitet.