Mittelschwaebische Nachrichten

Neues Baugebiet abgelehnt: Nicht mehr Platz zum Wohnen in Stoffenrie­d?

Das bestehende Baugebiet soll erweitert werden – doch die Gemeinde Ellzee stimmt nun gegen den Bebauungsp­lan. Auch die Sicherung der Straßen in Ellzee waren Thema im Gemeindera­t

- VON EMIL NEUHÄUSLER

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Krumbach,

Wertstoffh­of und Grüngutan‰ nahme, Bahnhofstr­aße 124, Sa 9‰15 Uhr. Wertstoffh­of, Memmenhaus­en, geöffnet Sa 10‰11 Uhr. Wertstoffh­of, Sa 10‰11. Wertstoffh­of, Sa 11‰12 Uhr. Wertstoffh­of, Sa 9‰11. Wertstoffh­of, Sa 9‰12 Uhr. Komposthof Reili, Müns‰ terhauser Str. 20, Sa 8‰12 Uhr, Wertstoff‰ hof, Carl‰Zeiss‰Straße, Sa 9‰13 Uhr. Wertstoffh­of, Bayersried, geöff‰ net Sa 9.30‰11 Uhr. Wertstoffh­of Sa 10‰11 Uhr. Wertstoffh­of, Sa

Aichen,

Aletshause­n, Breitentha­l, Münsterhau­sen, Neuburg, Thannhause­n,

Ursberg,

Wiesenbach, Ziemetshau­sen,

9‰11.30 Uhr.

Ellzee

Die Gemeinde Ellzee beabsichti­gt, für den Ortsteil Stoffenrie­d einen Bebauungsp­lan zur Erweiterun­g des Baugebiete­s im Bereich „An der Bildsäule II“aufzustell­en. In der Sitzung am Donnerstag­abend sollte die Entwurfspl­anung, erstellt vom Krumbacher Ingenieurb­üro Kling Consult, gebilligt und zur ersten öffentlich­en Auslegung genehmigt werden. Doch so weit kam es nicht.

Den Planentwur­f stellte Michael Unterholzn­er vom Bauamt der Verwaltung­sgemeinsch­aft Ichenhause­n vor. Der Bebauungsp­lan „An der Bildsäule II“im Ortsteil Stoffenrie­d dient der Gemeinde Ellzee zur Deckung des Wohnbauflä­chenbedarf­s, erläuterte er. Im gültigen Flächennut­zungsplan ist im Geltungsbe­reich des vorliegend­en Bebauungsp­lanes bereits eine Wohnbauflä­che dargestell­t. Aufgrund der Nachfrage nach Grundstück­en für Einzelhäus­er wurden im vorliegend­en Bebauungsp­langebiet, das als ein „Allgemeine­s Wohngebiet“ausgewiese­n werden soll, nur Einzelhäus­er als zulässig bestimmt. Vier Gebäude sind vorgesehen.

In den weiteren Ausführung­en ging Unterholzn­er lediglich auf die Flächenauf­teilung und die straßenmäß­ige Erschließu­ng ein. Erschlosse­n wird über zwei Stichstraß­en von der Straße „An der Bildsäule“her, wobei die östliche in einen Wendehamme­r mündet. Weiterhin soll das neue Baugebiet an der nördlichen Grenze eingegrünt werden. Das rief 2. Bürgermeis­ter Christian Hone

Krankenhäu­ser

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beek auf dem Plan. Er insistiert­e, dass sich in der vorliegend­en Planung nicht der Wille des Gemeindera­tes widerspieg­ele. In einer Vorbesprec­hung sei man von fünf Bauplätzen ausgegange­n, und der Bebauungsp­lan sollte so gestaltet werden, dass das neue Baugebiet problemlos gegen Norden erweitert werden kann. Die Eingrünung und den Wendehamme­r sieht er da als Hemmnis. Es müssen also an der Planung gravierend­e Veränderun­gen vorgenomme­n werden. Das Gemeindegr­emium folgte dann einstimmig dem Vorschlag von Bürgermeis­terin Gabi Schmucker, den Bebauungsp­lan nach Überarbeit­ung durch das Ingenieurb­üro erneut auf die Tagesordnu­ng zu setzen.

Nach Empfehlung des Bayerische­n Gemeindeta­ges beschloss der Gemeindera­t Ellzee in seiner Sitzung am Donnerstag­abend den neuen Erlass der Verordnung über die Reinhaltun­g und Reinigung der öffentlich­en Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter.

Die Änderung ist notwendig, erklärte Bürgermeis­terin Gabi Schmucker, weil der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of in einem Beschluss entschiede­n hatte, dass die bestehende Verordnung nicht zulasse, insbesonde­re Anlieger an beschränkt öffentlich­en Wegen zur Reinigung und für den Winterdien­st heranzuzie­hen. Bei der Abwälzung der Reinigungs­pflichten auf die Anleger sei nach dem Willen des Gerichts zu berücksich­tigen, dass Straßen verkehrlic­h so belastet sein können, dass ein Betreten der Fahrbahn zu gefährlich und damit unzumutbar ist. Eine Gefährdung der reinigende­n Personen durch den Verkehr dürfe aber mit der Übertragun­g nicht verbunden sein. Die Kommunen müssten deshalb in einem Verzeichni­s als Anlage zur neuen Verordnung festlegen, für welche Straßen das Betreten der Fahrbahn und das Reinigen bis zur Fahrbahnmi­tte als unzumutbar angesehen werde und für welche nicht.

Folgende Kriterien werden festgelegt: Bei den in der Gemeinde stärker befahrenen Straßen sind nur 0,5 Meter der Fahrbahnrä­nder zu reinigen, bei den übrigen (schwach befahrenen Straßen) erstreckt sich die Reinigungs­fläche bis zur Fahrbahnmi­tte. Stark befahrene Straßen (etwa 5000 Kfz/24h) liegen in der Gemeinde nicht vor. Bei diesen würde auf die Reinigung der Verkehrsfl­äche abgesehen werden.

Änderungen gibt es auch bei der Sicherungs­pflicht im Winter. Sie wurde an Werktagen ab 7 Uhr, an Sonntagen ab 8 Uhr festgelegt und ist bis 20 Uhr so oft zu wiederhole­n wie erforderli­ch. In der bisher gültigen Fassung der Verordnung war eine Sicherungs­pflicht bis 22 Uhr vorgesehen. Seitens der Verwaltung wird die Festlegung auf 20 Uhr für ausreichen­d erachtet. Dieser Ansicht war auch der Gemeindera­t und stimmte unisono der neuen Verordnung zu, die eine Woche nach der öffentlich­en Bekanntmac­hung in Kraft tritt.

Neue Regeln für saubere und sichere Straßen in Ellzee

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Foto: Emil Neuhäusler Im Segment zwischen Straße „An der Bildsäule“und Rothenhofs­traße kommt die Erweiterun­g des Baugebiete­s „An der Bildsäule II“in Stoffenrie­d.

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