Mittelschwaebische Nachrichten
Neues Baugebiet abgelehnt: Nicht mehr Platz zum Wohnen in Stoffenried?
Das bestehende Baugebiet soll erweitert werden – doch die Gemeinde Ellzee stimmt nun gegen den Bebauungsplan. Auch die Sicherung der Straßen in Ellzee waren Thema im Gemeinderat
Montag bis Freitag, bitte wenden Sie sich an Ihren Haustierarzt;
Sa/So. und Feiertage: zentr. Notrufnum mer 0700/8221 8222.
Krumbach,
Wertstoffhof und Grüngutan nahme, Bahnhofstraße 124, Sa 915 Uhr. Wertstoffhof, Memmenhausen, geöffnet Sa 1011 Uhr. Wertstoffhof, Sa 1011. Wertstoffhof, Sa 1112 Uhr. Wertstoffhof, Sa 911. Wertstoffhof, Sa 912 Uhr. Komposthof Reili, Müns terhauser Str. 20, Sa 812 Uhr, Wertstoff hof, CarlZeissStraße, Sa 913 Uhr. Wertstoffhof, Bayersried, geöff net Sa 9.3011 Uhr. Wertstoffhof Sa 1011 Uhr. Wertstoffhof, Sa
Aichen,
Aletshausen, Breitenthal, Münsterhausen, Neuburg, Thannhausen,
Ursberg,
Wiesenbach, Ziemetshausen,
911.30 Uhr.
Ellzee
Die Gemeinde Ellzee beabsichtigt, für den Ortsteil Stoffenried einen Bebauungsplan zur Erweiterung des Baugebietes im Bereich „An der Bildsäule II“aufzustellen. In der Sitzung am Donnerstagabend sollte die Entwurfsplanung, erstellt vom Krumbacher Ingenieurbüro Kling Consult, gebilligt und zur ersten öffentlichen Auslegung genehmigt werden. Doch so weit kam es nicht.
Den Planentwurf stellte Michael Unterholzner vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen vor. Der Bebauungsplan „An der Bildsäule II“im Ortsteil Stoffenried dient der Gemeinde Ellzee zur Deckung des Wohnbauflächenbedarfs, erläuterte er. Im gültigen Flächennutzungsplan ist im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes bereits eine Wohnbaufläche dargestellt. Aufgrund der Nachfrage nach Grundstücken für Einzelhäuser wurden im vorliegenden Bebauungsplangebiet, das als ein „Allgemeines Wohngebiet“ausgewiesen werden soll, nur Einzelhäuser als zulässig bestimmt. Vier Gebäude sind vorgesehen.
In den weiteren Ausführungen ging Unterholzner lediglich auf die Flächenaufteilung und die straßenmäßige Erschließung ein. Erschlossen wird über zwei Stichstraßen von der Straße „An der Bildsäule“her, wobei die östliche in einen Wendehammer mündet. Weiterhin soll das neue Baugebiet an der nördlichen Grenze eingegrünt werden. Das rief 2. Bürgermeister Christian Hone
Krankenhäuser
a.tv – Programmtipps
beek auf dem Plan. Er insistierte, dass sich in der vorliegenden Planung nicht der Wille des Gemeinderates widerspiegele. In einer Vorbesprechung sei man von fünf Bauplätzen ausgegangen, und der Bebauungsplan sollte so gestaltet werden, dass das neue Baugebiet problemlos gegen Norden erweitert werden kann. Die Eingrünung und den Wendehammer sieht er da als Hemmnis. Es müssen also an der Planung gravierende Veränderungen vorgenommen werden. Das Gemeindegremium folgte dann einstimmig dem Vorschlag von Bürgermeisterin Gabi Schmucker, den Bebauungsplan nach Überarbeitung durch das Ingenieurbüro erneut auf die Tagesordnung zu setzen.
Nach Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages beschloss der Gemeinderat Ellzee in seiner Sitzung am Donnerstagabend den neuen Erlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter.
Die Änderung ist notwendig, erklärte Bürgermeisterin Gabi Schmucker, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Beschluss entschieden hatte, dass die bestehende Verordnung nicht zulasse, insbesondere Anlieger an beschränkt öffentlichen Wegen zur Reinigung und für den Winterdienst heranzuziehen. Bei der Abwälzung der Reinigungspflichten auf die Anleger sei nach dem Willen des Gerichts zu berücksichtigen, dass Straßen verkehrlich so belastet sein können, dass ein Betreten der Fahrbahn zu gefährlich und damit unzumutbar ist. Eine Gefährdung der reinigenden Personen durch den Verkehr dürfe aber mit der Übertragung nicht verbunden sein. Die Kommunen müssten deshalb in einem Verzeichnis als Anlage zur neuen Verordnung festlegen, für welche Straßen das Betreten der Fahrbahn und das Reinigen bis zur Fahrbahnmitte als unzumutbar angesehen werde und für welche nicht.
Folgende Kriterien werden festgelegt: Bei den in der Gemeinde stärker befahrenen Straßen sind nur 0,5 Meter der Fahrbahnränder zu reinigen, bei den übrigen (schwach befahrenen Straßen) erstreckt sich die Reinigungsfläche bis zur Fahrbahnmitte. Stark befahrene Straßen (etwa 5000 Kfz/24h) liegen in der Gemeinde nicht vor. Bei diesen würde auf die Reinigung der Verkehrsfläche abgesehen werden.
Änderungen gibt es auch bei der Sicherungspflicht im Winter. Sie wurde an Werktagen ab 7 Uhr, an Sonntagen ab 8 Uhr festgelegt und ist bis 20 Uhr so oft zu wiederholen wie erforderlich. In der bisher gültigen Fassung der Verordnung war eine Sicherungspflicht bis 22 Uhr vorgesehen. Seitens der Verwaltung wird die Festlegung auf 20 Uhr für ausreichend erachtet. Dieser Ansicht war auch der Gemeinderat und stimmte unisono der neuen Verordnung zu, die eine Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft tritt.
Neue Regeln für saubere und sichere Straßen in Ellzee