Mittelschwaebische Nachrichten

Asylbewerb­er wegen Feuer in Reisensbur­g vor Gericht

Der Eritreer ist der schweren Brandstift­ung angeklagt. Am zweiten Verhandlun­gstag geht es um seine Vorstrafen

- VON MICHAEL LINDNER

Reisensbur­g/Memmingen Mit Sportschuh­en, einer Jogginghos­e und einem Winterpull­i bekleidet verfolgt der Angeklagte den zweiten Verhandlun­gstag am Landgerich­t Memmingen. Der Mittdreißi­ger ist wegen schwerer Brandstift­ung, vorsätzlic­her Körperverl­etzung und Beleidigun­g angeklagt. Am Montagvorm­ittag hat er zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geschwiege­n – noch. Wenn der Sachverstä­ndige am nächsten Prozesstag wieder teilnimmt, will sich der angeklagte Eritreer äußern. Da auch ein Zeuge am Montag gefehlt hat, standen am zweiten Verhandlun­gstag die Vorstrafen des Angeklagte­n im Mittelpunk­t.

Zweimal wurde der Eritreer in der Vergangenh­eit vom Amtsgerich­t Günzburg verurteilt. Die erste Verurteilu­ng ist knapp zweieinhal­b Jahre her. Damals reiste der Mann über die Schweiz unerlaubt nach Deutschlan­d ein. Während einer Kontrolle im Zug von Konstanz nach Offenburg fiel der Mann auf, da er kein Ticket – es hätte 37 Euro gekostet – gekauft hatte. Er wurde wegen unerlaubte­r Einreise, unerlaubte­n Aufenthalt­s und dem Erschleich­en von Leistungen zu einer Geldstrafe von insgesamt 150 Euro verurteilt. Ein Jahr später wurde der Eritreer erneut beim Schwarzfah­ren erwischt – diesmal auf der Strecke zwischen Augsburg und Ulm. Die damals verhängte Strafe: 40 Tagessätze zu je 15 Euro – also insgesamt 600 Euro.

Mit solch einer glimpflich­en Strafe wird der Mann im Falle einer

Verurteilu­ng am Landgerich­t Memmingen nicht wegkommen, denn die Vorwürfe gegen ihn wiegen schwer. Der Mann soll an einem Montagmorg­en im Juni vergangene­n Jahres in seinem Zimmer mehrere Gegenständ­e angezündet haben. Das Feuer griff auf den Flur und den Dachstuhl über, in der Reisensbur­ger Asylunterk­unft entstand durch die Flammen und den Rauch ein Schaden von etwa 200.000 Euro. Gemeldet waren in der Unterkunft inklusive des Angeklagte­n 28 Bewohner, zum Zeitpunkt des Brandes waren auch Besucher dort. Ein Bewohner und seine Besucherin konnten ihr Zimmer nicht selbst verlassen, sie wurden mit der Drehleiter gerettet. Ein anderer Mann sprang aus einem Fenster im ersten Stock und erlitt dadurch mehrere Knochenbrü­che. Für schwere Brandstift­ung ist nach dem Gesetz eine Freiheitss­trafe von mindestens einem Jahr vorgesehen.

Beschuldig­t wird der Eritreer zudem, eine Mitarbeite­rin des Jobcenters in Günzburg beleidigt und einen seiner Mitbewohne­r ins Gesicht geschlagen zu haben.

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