Mittelschwaebische Nachrichten
Asylbewerber wegen Feuer in Reisensburg vor Gericht
Der Eritreer ist der schweren Brandstiftung angeklagt. Am zweiten Verhandlungstag geht es um seine Vorstrafen
Reisensburg/Memmingen Mit Sportschuhen, einer Jogginghose und einem Winterpulli bekleidet verfolgt der Angeklagte den zweiten Verhandlungstag am Landgericht Memmingen. Der Mittdreißiger ist wegen schwerer Brandstiftung, vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung angeklagt. Am Montagvormittag hat er zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geschwiegen – noch. Wenn der Sachverständige am nächsten Prozesstag wieder teilnimmt, will sich der angeklagte Eritreer äußern. Da auch ein Zeuge am Montag gefehlt hat, standen am zweiten Verhandlungstag die Vorstrafen des Angeklagten im Mittelpunkt.
Zweimal wurde der Eritreer in der Vergangenheit vom Amtsgericht Günzburg verurteilt. Die erste Verurteilung ist knapp zweieinhalb Jahre her. Damals reiste der Mann über die Schweiz unerlaubt nach Deutschland ein. Während einer Kontrolle im Zug von Konstanz nach Offenburg fiel der Mann auf, da er kein Ticket – es hätte 37 Euro gekostet – gekauft hatte. Er wurde wegen unerlaubter Einreise, unerlaubten Aufenthalts und dem Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe von insgesamt 150 Euro verurteilt. Ein Jahr später wurde der Eritreer erneut beim Schwarzfahren erwischt – diesmal auf der Strecke zwischen Augsburg und Ulm. Die damals verhängte Strafe: 40 Tagessätze zu je 15 Euro – also insgesamt 600 Euro.
Mit solch einer glimpflichen Strafe wird der Mann im Falle einer
Verurteilung am Landgericht Memmingen nicht wegkommen, denn die Vorwürfe gegen ihn wiegen schwer. Der Mann soll an einem Montagmorgen im Juni vergangenen Jahres in seinem Zimmer mehrere Gegenstände angezündet haben. Das Feuer griff auf den Flur und den Dachstuhl über, in der Reisensburger Asylunterkunft entstand durch die Flammen und den Rauch ein Schaden von etwa 200.000 Euro. Gemeldet waren in der Unterkunft inklusive des Angeklagten 28 Bewohner, zum Zeitpunkt des Brandes waren auch Besucher dort. Ein Bewohner und seine Besucherin konnten ihr Zimmer nicht selbst verlassen, sie wurden mit der Drehleiter gerettet. Ein anderer Mann sprang aus einem Fenster im ersten Stock und erlitt dadurch mehrere Knochenbrüche. Für schwere Brandstiftung ist nach dem Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorgesehen.
Beschuldigt wird der Eritreer zudem, eine Mitarbeiterin des Jobcenters in Günzburg beleidigt und einen seiner Mitbewohner ins Gesicht geschlagen zu haben.