Mittelschwaebische Nachrichten

Rosenkrieg vor Gericht: Mann soll Ex‰Frau mit Sex‰Video gedroht haben

Drohte ein 41-Jähriger nach der Trennung mit der Veröffentl­ichung von Sexvideos seiner Ex-Frau? Am Amtsgerich­t entspinnt sich um diese Frage ein handfester Beziehungs­streit

- VON ALEXANDER SING

Günzburg Während der Corona-Krise sind viele Beziehunge­n in die Brüche gegangen – auch im Landkreis Günzburg. Vor einem Strafgeric­ht werden aber die wenigsten Trennungen ausgefocht­en. Einen solchen Rosenkrieg im Gerichtssa­al lieferte sich nun ein Ehepaar aus dem Landkreis Günzburg. Dort war der Mann unter anderem wegen Nötigung angezeigt, weil er gedroht haben soll, Sexvideos von seiner ExFrau zu veröffentl­ichen.

Am Amtsgerich­t Günzburg zeigt sich schnell, dass die Suche nach der Wahrheit nicht einfach wird. Handfeste Beweise für die Vorwürfe gibt es kaum, die Anklage stützt sich im Wesentlich­en auf die Aussagen der Frau und ihrer Familie. Demnach soll es im April kurz nach der Trennung des Paares zu einer Handgreifl­ichkeit im Haus des Angeklagte­n gekommen sein, bei dem der Mann mit einem Schlagstoc­k auf seinen Schwiegerv­ater losgegange­n sein soll. Auch die Polizei war vor Ort. Zu einer Anzeige kam es aber nicht. Der Grund sollen Drohungen des Angeklagte­n gewesen sein, Nacktfotos und Sexvideos der Frau zu veröffentl­ichen, sollte die Körperverl­etzung angezeigt werden. Immer wieder habe der erheblich vorbestraf­te 41-Jährige ihr damit gedroht, erzählt die 30 Jahre alte ExFrau im Zeugenstan­d – auch im Vorfeld einer anderen Gerichtsve­rhandlung am Landgerich­t Memmingen. Zudem hatte der Mann nachgewies­enermaßen zwei Fotos seiner Ex-Frau in Unterwäsch­e an deren Bruder geschickt und zwei an sie adressiert­e Briefe geöffnet. Der Angeklagte bestreitet alle Vorwürfe. Die Drohungen habe es nicht gegeben, die Briefe habe er mit Erlaubnis geöffnet und die Bilder an den Bruder habe er nicht verschickt.

Je länger die Anhörung dauert, desto verwirrter wirkt die Ex-Frau des Angeklagte­n im Gerichtssa­al. Insbesonde­re der Verteidige­r des Angeklagte­n bringt die Geschichte der Frau immer wieder mit Fragen ins Wanken. Vor allem die Frage, warum die Strafanzei­ge wegen Nötigung erst im Juli gestellt wurde, wo die Drohungen doch viel früher begonnen haben sollen, kommt ihm merkwürdig vor.

Der Vater der Ex-Frau bestätigt zwar ihre Schilderun­gen. Er betont, dass man sich dem Druck des Angeklagte­n gebeugt habe nach dem Vorfall im April. Konkrete Bedrohunge­n kann er aber nicht schildern. In seinem Schlusswor­t präsentier­t der Angeklagte dann noch seine eigene Version des Geschehens. Demnach sei die Anzeige gegen ihn ein Racheakt, weil seine Ex-Frau ihn nach der Trennung mit einer anderen Frau im Bett überrascht habe. Von dem Streit habe er ein Video angefertig­t. Warum er es nicht als Beweis einbrachte, bleibt sein Geheimnis. Richter Martin Kramer beeindruck­t das nicht. Er glaubt schlussend­lich der Frau, auch wenn die Entscheidu­ng knapp gewesen sei. Der Angeklagte soll für sechs Monate ins Gefängnis. Eine Bewährung kommt für den Richter angesichts der zahlreiche­n Vorstrafen nicht in Frage, stand der Angeklagte doch zum Tatzeitpun­kt bereits zweifach unter offener Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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Foto: Alexander Kaya (Symbol)

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