Mittelschwaebische Nachrichten
Schlamperei bei der Waffenkontrolle
Der Oberste Rechnungshof kritisiert, dass viele Kommunen neue Vorschriften zu nachlässig umsetzen. Auch die Corona-Hilfen werden unter die Lupe genommen
München Was haben der Besitz von Waffen und das Pfandleihwesen gemeinsam? Beides wird im neuen Jahresbericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofes (ORH), der am Dienstag veröffentlicht wurde, kritisiert. Schwerpunkt ist die Geldverschwendung in den Behörden Bayerns. So wirft der Rechnungshof den Landratsämtern und kreisfreien Gemeinden unter anderem eine mangelnde Kontrolle der Waffenbesitzer vor.
Das Waffenrecht werde „nicht immer ausreichend vollzogen“, heißt es in dem Bericht – und das bei einer Anzahl von 250 000 registrierten Waffen im Freistaat. Laut ORH wird vielfach nicht kontrolliert, ob die Pistolen und Gewehre ordnungsgemäß unter Verschluss gehalten werden. Untersucht wurden 26 der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden, die rund 15400 Aufbewahrungskontrollen hätten durchführen sollen. Tatsächlich waren es nur knapp 10800 und damit 30 Prozent zu wenig.
Die staatlichen Pfandverwertungsstellen werden ebenfalls erwähnt. Der ORH stellt fest, dass über 30 Prozent der Versteigerungen unwirtschaftlich sind. Sprich: Die verursachten Kosten seien um ein Vielfaches höher als der erzielte
Erlös. Der ORH empfiehlt daher, Gegenstände mit einem zu erwartenden Erlös von unter 30 Euro nicht auf Präsenzveranstaltungen zu versteigern. Dafür solle der Anteil an Internet-Auktionen erhöht werden. Apropos Wirtschaftlichkeit: Mit 96 Millionen Euro hat der Freistaat die Tourismusinfrastruktur gefördert. Doch bei keiner der geprüften Maßnahmen konnte der Rechnungshof eine Verbesserung nachweisen.
In Sachen Tierschutz bemängelt der ORH fehlende Mindestkontrollen bei der Schweinehaltung. Demnach hätten 2019 in Bayern 656
Schweinebetriebe kontrolliert werden müssen, tatsächlich seien es nur 527 gewesen. Außerdem sind die kommunalen Veterinärbehörden ungeachtet personeller Verstärkung in den vergangenen Jahren offenbar immer noch häufig überlastet. In sechs der sieben bayerischen Regierungsbezirke haben demnach von 2016 bis 2019 27 Kreisverwaltungsbehörden 47 Mal Überlastung gemeldet.
Erheblich optimierungsfähig ist dem Bericht zufolge sowohl die Reisekostenabrechnung der Hochschulen als auch die Patientenverpflegung an den Universitätskliniken.
Symbolfoto: Marcus Merk
So solle eine bessere Organisation in beiden Bereichen Geld einsparen.
Die Corona-Schulden würden noch kommende Haushalte und Generationen auf Jahrzehnte belasten, sagt ORH-Präsident Christoph Hillenbrand. Er fordert die Bayerische Staatsregierung deshalb auf, die Neuverschuldung im Rahmen der Corona-Krise auf das Notwendige zu begrenzen. Finanzminister Albert Füracker betont, alle Maßnahmen und Vorhaben des Freistaats stünden in vollem Einklang mit der Schuldenbremse. Insgesamt lag der finanzielle Handlungsspielraum bei 78 Milliarden Euro, wovon bis Ende 2020 rund 10 Prozent in Anspruch genommen wurden. Die Schuldenbremse wird damit erneut außer Kraft gesetzt. Laut ORH ist diese Maßnahme vertretbar, solange die neuen Kredite tatsächlich nur für die Ausgaben der Corona-Krise eingesetzt werden. Die staatlichen Hilfen sollen schnell, aber auch in der richtigen Höhe sowie an die richtigen Empfänger fließen. Laut Bericht sei das bei den Zahlungen für die Landwirtschaft wegen der Dürreschäden 2018 nur bedingt gelungen: Bei den Hilfsprogrammen habe es erhebliche Ungereimtheiten gegeben. Vielfach seien Futterzukäufe nur ausgeglichen worden, anstatt den existenzgefährdeten Landwirten schnell zu helfen.