Mittelschwaebische Nachrichten
Klage wegen vergifteter Hunde gescheitert
Das Landgericht in Memmingen sieht die Anschuldigungen einer Günzburgerin gegen Jäger als nicht erwiesen an. Und auch diese scheitern mit ihrem juristischen Vorgehen gegen die Frau
Memmingen/Günzburg Zwei gestorbene Labrador-Rüden und eine Treibjagd im Donau-Auwald: Wegen dieser Vorfälle ist eine Günzburgerin juristisch gegen Jäger vorgegangen und klagte auf Schadensersatz und Unterlassung (wir berichteten). Damit hat sie in dem schon jahrelangen juristischen Streit jedoch keinen Erfolg: Das Memminger Landgericht wies die Klage jetzt ab, weil es die Beweise als nicht stichhaltig einstufte.
Innerhalb von zwei Jahren waren zwei Labrador-Rüden der Günzburgerin nachweislich an Ködern mit tödlichem E605-Gift verendet. Die Hunde hatten die nach Ansicht der Frau vergifteten Präparate wohl an einem sogenannten Luderplatz aufgenommen. Dort werden von Jägern Köder für Beutegreifer abgelegt. Im Dezember 2019 fand im Bereich des Wohnhauses der Günzburgerin eine Treibjagd statt. Aus Sicht der Frau höchst problematisch und störend. Eine Strafanzeige gegen mögliche Verantwortliche verlief ohne Ergebnis.
Die Klägerin versuchte nun, ihren Anspruch auf Ersatz der Heilbehandlung und Laborkosten für den Tod der beiden Labradore sowie deren Verkehrswert juristisch durchzusetzen, insgesamt knapp 7000 Euro. Außerdem wollte sie unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro erreichen, dass in einer Entfernung von weniger als 200 Metern um ihr Anwesen keine Jagd mit der Abgabe von Schüssen stattfinden darf.
Die Beklagten wiederum wehrten sich mit einer Widerklage gegen die Günzburgerin. Die Frau, sie wird als „überzeugte Jagdgegnerin“eingestuft, soll nicht weiter behaupten, der Pächter des Jagdreviers sei ein „Giftjäger“und die Jagd sei nicht ordnungsgemäß abgelaufen. Nach einem erfolglosen Gütetermin waren die Standpunkte der beiden Parteien in einer ersten Verhandlung beim Landgericht unverändert geblieben. Ein von der Klägerin noch zusätzlich benannter Zeuge, der über die Zustände am Luderplatz hätte aussagen sollen, wurde von Richter Alexander Baiker nicht mehr geladen.
In dem nun ergangenen Urteil, das unserer Zeitung vorliegt, heißt es, weder in Bezug auf das Versterben ihrer Hunde noch in Bezug auf die Durchführung der Jagd im Dezember 2018 habe die Klägerin Ansprüche gegen die Beklagten. Der Beweis, dass die Hunde mit Gift des Beklagten ums Leben gekommen sind, sei ihr nicht gelungen. Ebenso wenig habe sie nachweisen können, dass die Treibjagd in der von ihr behaupteten „abenteuerlichen Weise“durchgeführt worden sei. Weitere Jagdveranstaltungen hatten seither in dem Gebiet nicht mehr stattgefunden. Der Rückschluss der Klägerin, dass die Vergiftung der beiden Hunde mit dem Jagdpächter in Verbindung stünde, sei zwar für sie naheliegend, aber das Gericht sei nicht mit der erforderlichen Gewissheit überzeugt, „dass die Beklagten die Giftköder ausgelegt haben“. Die nahe liegende Alternative, dass ein „Hundehasser“vergiftete Köder ausgelegt haben könnte, lasse sich nicht ausschließen, so das Urteil. Zudem habe ein Zeuge die Behauptung der Klägerin, er habe ihr gegenüber von der Auslage von Gift durch die Beklagten gesprochen, gerade nicht bestätigt.
Für den Zivilrichter bestünden daher nur Verdachtsmomente, die wegen „erheblicher, nicht überwindbarer Zweifel“aufgrund denkbarer anderer Geschehensabläufe nicht ausreichten. Bei der Treibjagd habe nicht bewiesen werden können, dass in „Wildwest-Manier“nahe des Anwesens geschossen worden und so eine unzumutbare Lärmbelästigung erfolgt sei. Da keine weitere Jagd in diesem Bereich stattgefunden habe, bestehe keine Wiederholungsgefahr als Voraussetzung für den Unterlassungsanspruch.
Die Widerklage der beklagten Jäger wurde ebenfalls abgeschmettert, da die Hundebesitzerin ihre beanstandeten Vorwürfe und Verdachtsmomente gegenüber Polizei, Jagdaufsichtsbehörde und in der Verhandlung, aber nicht gegenüber Dritten gemacht habe. Ein von der Klägerin nachgereichter Schriftsatz, in dem die konkrete Ausführung der Treibjagd beanstandet und die Einholung eines jagdlichen Sachverständigen-Gutachtens beantragt wurde, blieb unberücksichtigt, weil er erst nach der mündlichen Verhandlung am 22. März eingegangen war. Ob der Rechtsstreit um die getöteten Hunde und die Treibjagd damit endgültig beigelegt ist, bleibt vorerst offen, da die Frau gegen das Urteil in Berufung gehen kann.