Mittelschwaebische Nachrichten
Polizei warnt vor Wildunfällen bei Krumbach
364 Vorfälle in 2020. Bei falschem Verhalten droht ein Bußgeld
Krumbach Regelmäßig kommt es rund um Krumbach zu Wildunfällen. So auch am Dienstag und in der Nacht zum Mittwoch. Gegen 21.15 Uhr kreuzte ein Reh auf der Höhe des Krumbads die B300 und wurde von zwei Fahrzeugen erfasst. Trotz dieser zweier Zusammenstöße verschwand das Reh anschließend im Dickicht. Gegen 00.45 Uhr erfasste ein Autofahrer auf der Höhe von Edenhausen einen querenden Dachs. Gegen 1.25 Uhr war es wiederum ein Reh, das von einem Pkw auf der Staatsstraße 2024 bei Billenhausen erfasst worden war. Der Gesamtschaden beträgt mehrere Tausend Euro. Die zuständigen Jagdpächter wurden durch die Polizeiinspektion Krumbach verständigt. Die Jäger suchen nach verletzten Tieren, die nicht unmittelbar beim Unfall getötet werden, damit diese nicht qualvoll verenden müssen.
Die Polizeiinspektion Krumbach registrierte im Jahr 2020 insgesamt 364 Wildunfälle mit einem geschätzten Gesamtschaden von mehreren Hunderttausend Euro. Der größte Teil der Unfälle passierte laut Polizei in den Morgenstunden zwischen 5 und 8 Uhr und abends bzw. in der Nacht zwischen 19 und 24 Uhr. Glücklicherweise wurde nur in einem Fall ein Autofahrer leicht verletzt. Mit 73 Prozent war Rehwild die häufigste beteiligte Tierart, gefolgt vom Dachs.
Die Polizei hat für Autofahrer folgende Tipps: Vorausschauendes Fahren und erhöhtes Gefahrenbewusstsein helfen, folgenschwere Wildunfälle zu vermeiden. Die Tiere überqueren besonders häufig in Waldabschnitten und an Feldrändern die Straßen. Und das vor allem in den Abend- und frühen Morgenstunden während der Dämmerung.
Viele Wildunfälle lassen sich aber trotz vorsichtiger Fahrweise nicht verhindern. Ausweichmanöver sollten aber auf jeden Fall vermieden werden. Sie enden oftmals im Gegenverkehr oder an einem Baum und führen zu schwereren Unfallfolgen als die Kollision mit dem Tier. Nach einem Zusammenstoß gilt: Anhalten und Unfallstelle sichern. Anschließend die Polizei informieren, damit diese den Wildunfall aufnehmen und für die Versicherung bestätigen kann. Das Mitnehmen von überfahrenen Wildtieren ist strafbar. Um das getötete oder verletzte Tier kümmert sich der Revierinhaber, der von der Polizei informiert wird. Übrigens: Auch wenn ein Tier nur angefahren worden ist und wieder verschwindet, sollten aus Gründen des Tierschutzes Polizei und Jäger informiert werden. Außerdem schreibt das Bayerische Jagdgesetz vor, dass der Führer eines Fahrzeugs, welcher Schalenwild, zu dem auch Rehwild gehört, durch An- oder Überfahren verletzt oder tötet, dies unverzüglich dem Revierinhaber oder der nächst erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen hat. Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht droht ein Bußgeld.