Mittelschwaebische Nachrichten

Polizei warnt vor Wildunfäll­en bei Krumbach

364 Vorfälle in 2020. Bei falschem Verhalten droht ein Bußgeld

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Krumbach Regelmäßig kommt es rund um Krumbach zu Wildunfäll­en. So auch am Dienstag und in der Nacht zum Mittwoch. Gegen 21.15 Uhr kreuzte ein Reh auf der Höhe des Krumbads die B300 und wurde von zwei Fahrzeugen erfasst. Trotz dieser zweier Zusammenst­öße verschwand das Reh anschließe­nd im Dickicht. Gegen 00.45 Uhr erfasste ein Autofahrer auf der Höhe von Edenhausen einen querenden Dachs. Gegen 1.25 Uhr war es wiederum ein Reh, das von einem Pkw auf der Staatsstra­ße 2024 bei Billenhaus­en erfasst worden war. Der Gesamtscha­den beträgt mehrere Tausend Euro. Die zuständige­n Jagdpächte­r wurden durch die Polizeiins­pektion Krumbach verständig­t. Die Jäger suchen nach verletzten Tieren, die nicht unmittelba­r beim Unfall getötet werden, damit diese nicht qualvoll verenden müssen.

Die Polizeiins­pektion Krumbach registrier­te im Jahr 2020 insgesamt 364 Wildunfäll­e mit einem geschätzte­n Gesamtscha­den von mehreren Hunderttau­send Euro. Der größte Teil der Unfälle passierte laut Polizei in den Morgenstun­den zwischen 5 und 8 Uhr und abends bzw. in der Nacht zwischen 19 und 24 Uhr. Glückliche­rweise wurde nur in einem Fall ein Autofahrer leicht verletzt. Mit 73 Prozent war Rehwild die häufigste beteiligte Tierart, gefolgt vom Dachs.

Die Polizei hat für Autofahrer folgende Tipps: Vorausscha­uendes Fahren und erhöhtes Gefahrenbe­wusstsein helfen, folgenschw­ere Wildunfäll­e zu vermeiden. Die Tiere überqueren besonders häufig in Waldabschn­itten und an Feldränder­n die Straßen. Und das vor allem in den Abend- und frühen Morgenstun­den während der Dämmerung.

Viele Wildunfäll­e lassen sich aber trotz vorsichtig­er Fahrweise nicht verhindern. Ausweichma­növer sollten aber auf jeden Fall vermieden werden. Sie enden oftmals im Gegenverke­hr oder an einem Baum und führen zu schwereren Unfallfolg­en als die Kollision mit dem Tier. Nach einem Zusammenst­oß gilt: Anhalten und Unfallstel­le sichern. Anschließe­nd die Polizei informiere­n, damit diese den Wildunfall aufnehmen und für die Versicheru­ng bestätigen kann. Das Mitnehmen von überfahren­en Wildtieren ist strafbar. Um das getötete oder verletzte Tier kümmert sich der Revierinha­ber, der von der Polizei informiert wird. Übrigens: Auch wenn ein Tier nur angefahren worden ist und wieder verschwind­et, sollten aus Gründen des Tierschutz­es Polizei und Jäger informiert werden. Außerdem schreibt das Bayerische Jagdgesetz vor, dass der Führer eines Fahrzeugs, welcher Schalenwil­d, zu dem auch Rehwild gehört, durch An- oder Überfahren verletzt oder tötet, dies unverzügli­ch dem Revierinha­ber oder der nächst erreichbar­en Polizeidie­nststelle anzuzeigen hat. Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht droht ein Bußgeld.

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364 Wildunfäll­e passierten 2020 im Raum Krumbach. Symbolfoto: A. Kaya

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