Mittelschwaebische Nachrichten
Honorare frei verhandelbar
Änderungen bei den Architekten
Berlin Seit kurzem ist die angepasste Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft. Wichtigste Neuerung: Architektenhonorare müssen sich nicht mehr in einem festen Rahmen von Mindestund Höchstsätzen bewegen wie bisher. Sie sind frei verhandelbar.
Die Neufassung war nötig, weil das Preisrecht der bisherigen Verordnung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EURecht verstieß. „Mit den Änderungen ist sie aber eine gute Grundlage für die Verhandlungen zwischen Bauherren und Architekten oder Ingenieuren“, sagt Joachim Brenncke, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer. Private Bauherren bekämen einen größeren Verhandlungsspielraum, betont Prof. Frank Siegburg vom Deutschen Anwaltverein. Es gebe in der HOAI nach wie vor Honorarspannen zur Orientierung. Für Leistungen, für die bisher verbindliche Mindest- und Höchstsätze galten, gibt es jetzt Honorartafeln, die man übernehmen kann. Es ist aber auch möglich, individuell Honorare zu vereinbaren, die unter oder über den ehemaligen Spannen liegen können. Die bisher verbindliche Untergrenze wird nun als Basishonorarsatz bezeichnet.
Werden ihre Honorare tendenziell steigen? „Der Markt wird zeigen, wie sich die Honorare entwickeln“, so Brenncke. Im Moment sind Architekten und Ingenieure auf dem Bau gut im Geschäft und damit in einer soliden Verhandlungsposition. Das kann sich ändern, wenn die Konjunktur nachlässt, ob als Folge der Corona-Pandemie oder durch Anstieg der Zinsen. Rechtsanwalt Mario van Suntum vom BauherrenSchutzbund rät, von Anfang an über Budget und Honorar zu sprechen. Häufig sei es sinnvoll, den Architekten stufenweise zu beauftragen und stets eine Kostenobergrenze zu vereinbaren.