Mittelschwaebische Nachrichten
Wie sollte man sich bei Unwettern verhalten?
Unwetter werden auch in der Region Günzburg immer häufiger. Der Katastrophenschutz des Landkreises Günzburg hat Informationen zusammengestellt, was bei solchen Situationen zu beachten ist
Landkreis Günzburg Unwetter können so überraschend auftreten, dass es kaum möglich ist, sich darauf vorzubereiten. Bei voraussehbaren Unwettern, die durch Unwetterwarnungen in den Medien angekündigt werden, wie etwa schwere Gewitter, Sturmböen oder auch Wirbelstürmen, bleibt in der Regel genug Zeit, die Gefahr zu reduzieren. Daher ist es wichtig, die Wetterberichte zu verfolgen. Das Landratsamt gibt Tipps für das richtige Verhalten vor dem Unwetter.
Informieren Sie sich über die aktuelle Wetterentwicklung in Ihrer Region regelmäßig aus Rundfunk, Fernsehen oder im Internet. Der Deutsche Wetterdienst bietet auf seiner Homepage (www.dwd.de) jederzeit eine Übersicht der aktuellen Unwetterwarnungen.
Der Landkreis Günzburg verwendet die Warn-App Biwapp. Sie zeigt verschiedene Gefahrenlagen an, die unter anderem die Meldungen der Warn-Apps Katwarn oder Nina einbezieht. Mit dieser App sind auch die offiziellen Meldungen des Deutschen Wetterdienstes ab
Warnstufe 3 (Unwetter) gewährleistet.
Folgende Dinge sollten bereitgehalten werden: ein netzunabhängiges Radio (mit ausreichenden Batterien), netzunabhängige Lichtquellen wie Taschenlampen, aber auch Notgepäck für den Fall, dass Sie die Wohnung verlassen müssen.
Wenn bekannt ist, dass es bei Ihnen zu Überschwemmungen kommen kann, treffen Sie selbst Vorsorge: Nehmen Sie bauliche Anpassungen vor. Eine Rückstauklappe zählt zu den effektivsten Maßnahmen, um den Keller vor einer Überschwemmung zu schützen. Kontrollieren Sie Regenrinnen, Sinkkästen/ Gullys rund um ihr Haus auf offensichtliche Verstopfungen. Schützen Sie Keller und Niedergänge rechtzeitig vor eindringendem Wasser im Vorfeld und halten Sie Sandsäcke bereit, um diese selbst bei Bedarf am eigenen Haus aufzuschichten. Eventuell eine eigene Tauchpumpe sowie einen Wassersauger bereithalten.
Das Landratsamt rät, eine Dokumentation des Eigentums in Form von Bildern zu erstellen, damit im Fall eines Schadens ein Nachweis bei der Versicherung erbracht werden kann.
● Meiden Sie ungeschützte Orte, an denen Sie von Hagel oder von vom Sturm mitgerissenen Gegenständen getroffen werden könnten.
● Suchen Sie Schutz in einem Gebäude und meiden Sie bei starken Stürmen Hallen mit großen Deckenspannweiten.
● Bei Hagel legen Sie sich, wenn es nirgendwo Schutz gibt, mit dem Gesicht auf den Boden und schützen Sie Kopf und Nacken mit den Händen!
● Suchen Sie bei Gewitter Schutz in einem Gebäude oder gehen Sie mit eng zusammenstehenden Füßen, möglichst in einer Mulde, auf den Fußballen in die Hocke.
● Meiden Sie bei Gewitter offenes Gelände, Berggipfel, Bäume, Türme, Masten, Antennen und lehnen Sie sich nicht an Zäune.
● Halten Sie bei Gewitter zu Überlandleitungen einen Mindestabstand von 50 Metern ein.
● Vermeiden Sie bei Gewitter alle Gegenstände mit Metallteilen wie Regenschirme und Fahrräder.
● Sofern Sie in einem Auto sitzen, berühren Sie bei Gewitter keine blanken Metallteile.
● Suchen Sie einen innen liegenden Raum im Erdgeschoss auf. Meiden Sie jedoch Kellerräume, da diese schnell von Wasser geflutet und zu lebensbedrohlichen Fallen werden können.
● Nehmen Sie empfindliche Geräte wie TV vom Netz oder verwenden Sie einen Überspannungsschutz.
● Vor dem Aufräumen sollten Sie genau kontrollieren und dokumentieren, was beispielsweise durch Wassereinbruch oder Glasbruch beschädigt worden ist.
● Ist jemand verletzt, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie gegebenenfalls den Rettungsdienst 112.
● Wenn durch Überflutung im Keller, Heizöl oder andere gefährliche Substanzen freigesetzt worden sind, rufen Sie die Feuerwehr 112 an. Vorsicht beim Betreten überfluteter Keller, es besteht die Gefahr eines Stromschlags, wenn der Hausanschlusskasten im Keller untergebracht ist.
● Nehmen Sie elektrische Geräte nur in Betrieb, wenn sie nicht feucht geworden sind.
● Wenn das Gebäude stark beschädigt ist, bleiben Sie draußen und betreten Sie es erst wieder, wenn es von Fachleuten freigegeben wurde. Bei geringfügigen Schäden bittet der Katastrophenschutz nicht den Notruf 112 wählen. Besser ist es, direkt Kontakt mit der örtlichen Feuerwehr aufzunehmen.
Das Landratsamt rät außerdem, eine Elementarschaden- und eine Sturm-/Hagelversicherung abzuschließen.