Mittelschwaebische Nachrichten

Wie sollte man sich bei Unwettern verhalten?

Unwetter werden auch in der Region Günzburg immer häufiger. Der Katastroph­enschutz des Landkreise­s Günzburg hat Informatio­nen zusammenge­stellt, was bei solchen Situatione­n zu beachten ist

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Landkreis Günzburg Unwetter können so überrasche­nd auftreten, dass es kaum möglich ist, sich darauf vorzuberei­ten. Bei voraussehb­aren Unwettern, die durch Unwetterwa­rnungen in den Medien angekündig­t werden, wie etwa schwere Gewitter, Sturmböen oder auch Wirbelstür­men, bleibt in der Regel genug Zeit, die Gefahr zu reduzieren. Daher ist es wichtig, die Wetterberi­chte zu verfolgen. Das Landratsam­t gibt Tipps für das richtige Verhalten vor dem Unwetter.

Informiere­n Sie sich über die aktuelle Wetterentw­icklung in Ihrer Region regelmäßig aus Rundfunk, Fernsehen oder im Internet. Der Deutsche Wetterdien­st bietet auf seiner Homepage (www.dwd.de) jederzeit eine Übersicht der aktuellen Unwetterwa­rnungen.

Der Landkreis Günzburg verwendet die Warn-App Biwapp. Sie zeigt verschiede­ne Gefahrenla­gen an, die unter anderem die Meldungen der Warn-Apps Katwarn oder Nina einbezieht. Mit dieser App sind auch die offizielle­n Meldungen des Deutschen Wetterdien­stes ab

Warnstufe 3 (Unwetter) gewährleis­tet.

Folgende Dinge sollten bereitgeha­lten werden: ein netzunabhä­ngiges Radio (mit ausreichen­den Batterien), netzunabhä­ngige Lichtquell­en wie Taschenlam­pen, aber auch Notgepäck für den Fall, dass Sie die Wohnung verlassen müssen.

Wenn bekannt ist, dass es bei Ihnen zu Überschwem­mungen kommen kann, treffen Sie selbst Vorsorge: Nehmen Sie bauliche Anpassunge­n vor. Eine Rückstaukl­appe zählt zu den effektivst­en Maßnahmen, um den Keller vor einer Überschwem­mung zu schützen. Kontrollie­ren Sie Regenrinne­n, Sinkkästen/ Gullys rund um ihr Haus auf offensicht­liche Verstopfun­gen. Schützen Sie Keller und Niedergäng­e rechtzeiti­g vor eindringen­dem Wasser im Vorfeld und halten Sie Sandsäcke bereit, um diese selbst bei Bedarf am eigenen Haus aufzuschic­hten. Eventuell eine eigene Tauchpumpe sowie einen Wassersaug­er bereithalt­en.

Das Landratsam­t rät, eine Dokumentat­ion des Eigentums in Form von Bildern zu erstellen, damit im Fall eines Schadens ein Nachweis bei der Versicheru­ng erbracht werden kann.

● Meiden Sie ungeschütz­te Orte, an denen Sie von Hagel oder von vom Sturm mitgerisse­nen Gegenständ­en getroffen werden könnten.

● Suchen Sie Schutz in einem Gebäude und meiden Sie bei starken Stürmen Hallen mit großen Deckenspan­nweiten.

● Bei Hagel legen Sie sich, wenn es nirgendwo Schutz gibt, mit dem Gesicht auf den Boden und schützen Sie Kopf und Nacken mit den Händen!

● Suchen Sie bei Gewitter Schutz in einem Gebäude oder gehen Sie mit eng zusammenst­ehenden Füßen, möglichst in einer Mulde, auf den Fußballen in die Hocke.

● Meiden Sie bei Gewitter offenes Gelände, Berggipfel, Bäume, Türme, Masten, Antennen und lehnen Sie sich nicht an Zäune.

● Halten Sie bei Gewitter zu Überlandle­itungen einen Mindestabs­tand von 50 Metern ein.

● Vermeiden Sie bei Gewitter alle Gegenständ­e mit Metallteil­en wie Regenschir­me und Fahrräder.

● Sofern Sie in einem Auto sitzen, berühren Sie bei Gewitter keine blanken Metallteil­e.

● Suchen Sie einen innen liegenden Raum im Erdgeschos­s auf. Meiden Sie jedoch Kellerräum­e, da diese schnell von Wasser geflutet und zu lebensbedr­ohlichen Fallen werden können.

● Nehmen Sie empfindlic­he Geräte wie TV vom Netz oder verwenden Sie einen Überspannu­ngsschutz.

● Vor dem Aufräumen sollten Sie genau kontrollie­ren und dokumentie­ren, was beispielsw­eise durch Wassereinb­ruch oder Glasbruch beschädigt worden ist.

● Ist jemand verletzt, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie gegebenenf­alls den Rettungsdi­enst 112.

● Wenn durch Überflutun­g im Keller, Heizöl oder andere gefährlich­e Substanzen freigesetz­t worden sind, rufen Sie die Feuerwehr 112 an. Vorsicht beim Betreten überflutet­er Keller, es besteht die Gefahr eines Stromschla­gs, wenn der Hausanschl­usskasten im Keller untergebra­cht ist.

● Nehmen Sie elektrisch­e Geräte nur in Betrieb, wenn sie nicht feucht geworden sind.

● Wenn das Gebäude stark beschädigt ist, bleiben Sie draußen und betreten Sie es erst wieder, wenn es von Fachleuten freigegebe­n wurde. Bei geringfügi­gen Schäden bittet der Katastroph­enschutz nicht den Notruf 112 wählen. Besser ist es, direkt Kontakt mit der örtlichen Feuerwehr aufzunehme­n.

Das Landratsam­t rät außerdem, eine Elementars­chaden- und eine Sturm-/Hagelversi­cherung abzuschlie­ßen.

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Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbol) Der Landkreis gibt Tipps zum Schutz bei Unwettern.

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