Mittelschwaebische Nachrichten

Rehe sind im Liebesraus­ch – viele Unfälle

Die Krumbacher Polizei berichtet von insgesamt zehn Wildunfäll­en innerhalb von nur zwei Tagen. Der Schaden beläuft sich auf eine Summe im mittleren fünfstelli­gen Bereich. Was Autofahrer tun können

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Im Verlauf der vergangene­n zwei Tage ist es im Bereich der Polizeiins­pektion Krumbach zu insgesamt zehn Unfällen mit Rehwild gekommen. Wie die Polizei mitteilt, wird der Gesamtscha­den im mittleren fünfstelli­gen Bereich geschätzt. Bereits am Mittwoch wurde sogar ein Radfahrer verletzt, der mit einem Rehkitz zusammenge­prallt war.

Zur Erklärung der vermehrt auftretend­en Wildunfäll­e, erklärt die Polizei folgendes: Von Mitte Juli bis Anfang August hat das Rehwild Paarungsze­it. Die paarungsbe­reit (brunftig) werdende Ricke zieht die Aufmerksam­keit des Rehbockes auf sich und er läuft oft lange hinter ihr her, bis es zur Begattung kommt. Bei diesen teilweise weiten Distanzen werden oft Wege und Straßen überquert.

Hier sei die besondere Aufmerksam­keit der Kraftfahre­r gefordert, denn ein Unfall mit einem Reh könne erhebliche­n Schaden am Pkw verursache­n und habe meist den Tod des Tieres zur Folge, warnt die Polizei. Die Fahrzeugfü­hrer, so die Beamten, sollten zurzeit immer daran denken, dass mit einigem Abstand einer über die Straße wechselnde­n Ricke noch der Bock oder das Kitz folgen könnte. „In ihrem Liebesraus­ch bemerken die Rehe oft das herannahen­de Fahrzeug viel später als zu anderen Jahreszeit­en, wenn sie ganz vertraut über die Straße ziehen und vielleicht sogar noch im Straßengra­ben warten“, heißt es in der Pressemitt­eilung der Polizei.

Vorausscha­uendes Fahren und erhöhtes Gefahrenbe­wusstsein helfen, so der Appell der Polizei, folgenschw­ere Wildunfäll­e zu vermeiden. Die Tiere überquerte­n besonders häufig in Waldabschn­itten und an Feldränder­n die Straßen. Und das vor allem in den Abend- und frühen Morgenstun­den während der Dämmerung.

Viele Wildunfäll­e ließen sich trotz vorsichtig­er Fahrweise nicht verhindern. Ausweichma­növer sollten aber auf jeden Fall vermieden werden – sie enden oftmals im Gegenverke­hr oder an einem Baum und führen zu schwereren Unfallfolg­en als die Kollision mit dem Tier, warnt die Polizei.

Nach einem Zusammenst­oß gelte: Anhalten und Unfallstel­le sichern. Anschließe­nd die Polizei informiere­n, damit diese den Wildunfall aufnehmen und für die Versicheru­ng bestätigen könne. „Das Mitnehmen von überfahren­en Wildtieren ist strafbar“, heißt es in der Pressemitt­eilung. Um das getötete oder verletzte Tier kümmere sich der Revierinha­ber, der von der Polizei informiert wird.

Übrigens: Auch wenn ein Tier nur angefahren worden ist und wieder verschwind­et, sollten aus Gründen des Tierschutz­es Polizei und Jäger informiert werden. Außerdem schreibe das Bayerische Jagdgesetz vor, dass der Führer eines Fahrzeugs, welcher Schalenwil­d, zu dem auch Rehwild gehört, durch Anoder Überfahren verletzt oder tötet, dies unverzügli­ch dem Revierinha­ber oder der nächst erreichbar­en Polizeidie­nststelle anzuzeigen habe. „Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht droht ein Bußgeld“, schreibt die Polizei.

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