Mittelschwaebische Nachrichten
Rehe sind im Liebesrausch – viele Unfälle
Die Krumbacher Polizei berichtet von insgesamt zehn Wildunfällen innerhalb von nur zwei Tagen. Der Schaden beläuft sich auf eine Summe im mittleren fünfstelligen Bereich. Was Autofahrer tun können
Im Verlauf der vergangenen zwei Tage ist es im Bereich der Polizeiinspektion Krumbach zu insgesamt zehn Unfällen mit Rehwild gekommen. Wie die Polizei mitteilt, wird der Gesamtschaden im mittleren fünfstelligen Bereich geschätzt. Bereits am Mittwoch wurde sogar ein Radfahrer verletzt, der mit einem Rehkitz zusammengeprallt war.
Zur Erklärung der vermehrt auftretenden Wildunfälle, erklärt die Polizei folgendes: Von Mitte Juli bis Anfang August hat das Rehwild Paarungszeit. Die paarungsbereit (brunftig) werdende Ricke zieht die Aufmerksamkeit des Rehbockes auf sich und er läuft oft lange hinter ihr her, bis es zur Begattung kommt. Bei diesen teilweise weiten Distanzen werden oft Wege und Straßen überquert.
Hier sei die besondere Aufmerksamkeit der Kraftfahrer gefordert, denn ein Unfall mit einem Reh könne erheblichen Schaden am Pkw verursachen und habe meist den Tod des Tieres zur Folge, warnt die Polizei. Die Fahrzeugführer, so die Beamten, sollten zurzeit immer daran denken, dass mit einigem Abstand einer über die Straße wechselnden Ricke noch der Bock oder das Kitz folgen könnte. „In ihrem Liebesrausch bemerken die Rehe oft das herannahende Fahrzeug viel später als zu anderen Jahreszeiten, wenn sie ganz vertraut über die Straße ziehen und vielleicht sogar noch im Straßengraben warten“, heißt es in der Pressemitteilung der Polizei.
Vorausschauendes Fahren und erhöhtes Gefahrenbewusstsein helfen, so der Appell der Polizei, folgenschwere Wildunfälle zu vermeiden. Die Tiere überquerten besonders häufig in Waldabschnitten und an Feldrändern die Straßen. Und das vor allem in den Abend- und frühen Morgenstunden während der Dämmerung.
Viele Wildunfälle ließen sich trotz vorsichtiger Fahrweise nicht verhindern. Ausweichmanöver sollten aber auf jeden Fall vermieden werden – sie enden oftmals im Gegenverkehr oder an einem Baum und führen zu schwereren Unfallfolgen als die Kollision mit dem Tier, warnt die Polizei.
Nach einem Zusammenstoß gelte: Anhalten und Unfallstelle sichern. Anschließend die Polizei informieren, damit diese den Wildunfall aufnehmen und für die Versicherung bestätigen könne. „Das Mitnehmen von überfahrenen Wildtieren ist strafbar“, heißt es in der Pressemitteilung. Um das getötete oder verletzte Tier kümmere sich der Revierinhaber, der von der Polizei informiert wird.
Übrigens: Auch wenn ein Tier nur angefahren worden ist und wieder verschwindet, sollten aus Gründen des Tierschutzes Polizei und Jäger informiert werden. Außerdem schreibe das Bayerische Jagdgesetz vor, dass der Führer eines Fahrzeugs, welcher Schalenwild, zu dem auch Rehwild gehört, durch Anoder Überfahren verletzt oder tötet, dies unverzüglich dem Revierinhaber oder der nächst erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen habe. „Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht droht ein Bußgeld“, schreibt die Polizei.