Mittelschwaebische Nachrichten
Wasserversorgung müsste Steuern zahlen
Bei der jüngsten Sitzung der Gemeinderäte in Balzhausen sprach Bürgermeister Daniel Mayer über die Steuerverschärfung für gewerbliche Betriebe der Kommune, die von den Finanzämtern seit 2018 konsequent umgesetzt werde. Dazu zähle auch die gemeindliche Wasserversorgung. Sollte bei dieser Einrichtung ein Bilanzgewinn ausgewiesen werden, müsse bis spätestens zum 31. Juli des Folgejahres ein Gemeinderatsbeschluss über die Verwendung dieses Gewinnes gefasst sein. Andernfalls gilt der Gewinn fiktiv an die Gemeinde als Träger ausgeschüttet. Dies habe wiederum die Folge, dass für das Plus 15 Prozent Körperschaftssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag an das Finanzamt zu bezahlen seien. Dies könne durch einen rechtzeitigen Beschluss sicher umgangen werden, schrieb die Steuerberatungsgesellschaft, die die Gemeinde in Steuerangelegenheiten betreut. Einstimmig wurde beschlossen, falls sich bei der Wasserversorgung für 2020 ein Gewinn ergebe, verzichte die Gemeinde auf die Ausschüttung. Der Gewinn werde zur Stärkung des Eigenkapitals und den zulässigen Rücklagen zugeführt, hieß es im Rat.
● Verschiedenes Gemeinderätin Michaela Leineweber wollte wissen, ob im Jahr 2021 noch eine Bürgerversammlung stattfinde. Der Bürgermeister verneinte, da Wichtiges ohnehin im Info-Blatt der Verwaltungsgemeinschaft veröffentlicht werde.