Mittelschwaebische Nachrichten
Geschäft mit der Angst
Inkasso-Schreiben: So erkennt man Fälschung
Berlin Unseriöse Inkasso-Schreiben sorgen häufig für Verunsicherung. Oft treiben Firmen damit Forderungen für angeblich abgeschlossene Abonnements ein – und nicht selten machen sie dabei gehörig Druck auf Verbraucherinnen und Verbraucher. Doch wer genau hinsieht, kann sich meist schnell wehren.
Die Masche ist immer wieder ähnlich: Die Firmen drohen in dem Schreiben mit Mahnbescheiden, Zwangsvollstreckungen, Pfändungen sowie Schufa-Einträgen und schüren damit Angst. Häufig sind die Betroffenen vorher in eine AboFalle im Internet getappt, beobachten Verbraucherzentralen und die Kriminalpolizei immer wieder. Deshalb gilt: Wer ein InkassoSchreiben bekommt, muss prüfen, ob die Forderung zu Recht besteht.
Wenn ja, muss sie beglichen werden. Wird die Forderung zu Unrecht erhoben, sollte sofort widersprochen werden, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wer jedoch ein falsches InkassoSchreiben erhält, sollte darauf keinesfalls reagieren und stattdessen Anzeige bei der Polizei erstatten. Doch wie erkennt man, ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht? Und was dürfen echte Inkassodienstleister eigentlich?
Typische Merkmale von falschen Inkasso-Schreiben sind zum Beispiel Rechtschreibfehler oder ausländische Kontodaten, auf die das Geld überwiesen werden soll. Bereits aus dem ersten Schreiben eines Inkassounternehmens muss hervorgehen, für wen die Bezahlung der Forderung zu erfolgen hat. Und: Jedes Inkassobüro muss registriert sein. Es benötigt einen Registrierungsbescheid der zuständigen Aufsichtsbehörde. Ob ein Büro registriert ist, kann im Rechtsdienstleistungsregister kostenfrei nachgesehen werden. Auf dem Verbraucherportal des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen finden Verbraucher weitere Informationen, die ihnen helfen sollen, erhaltene Inkasso-Schreiben qualifiziert zu beurteilen. Unter „Mahnungen checken“zeigt der Verband zum Beispiel, woran echte Inkasso-Schreiben zu erkennen und wie Fälschungen zu entlarven sind. Ein Störungsmelder schildert zudem, wie bekannte Betrugsmaschen funktionieren. Auch kann man sich hier an eine Ombudsfrau wenden.