Mittelschwaebische Nachrichten

Bleibt der Volksfestp­latz dort, wo er ist?

Im Günzburger Stadtrat standen zwei Varianten zur Diskussion. Die Planungen zur Landesgart­enschau 2029 spielen für die Fortentwic­klung eine große Rolle.

- Von Peter Wieser

2029 kommt die Landesgart­enschau nach Günzburg. Ein zentraler Bereich wird der Auweg mit dem Volksfestp­latz sein. Dort könnte eine Infrastruk­tur entstehen, die auch außerhalb des Festbetrie­bs unter bestimmten Veränderun­gen eine besondere Aufenthalt­squalität darstellen würde. Oder wäre ein Festplatz an anderer Stelle eine denkbare Variante, die durchaus ebenfalls einen Mehrwert darstellen könnte?

In einer vorangegan­genen Klausurtag­ung des Günzburger Stadtrats Anfang des Jahres waren verschiede­ne mögliche Standorte vorgestell­t worden, darunter einer im Bereich der Sportanlag­en an der Heidenheim­er Straße. Knapp die Hälfte der Rätinnen und Räte hatten seinerzeit in diesem eine Alternativ­e gesehen. Inzwischen wurden beide Varianten auf Kosten und Auswirkung­en untersucht und waren Thema bei der Sitzung am Mittwoch: Verbleib des Festplatze­s

am jetzigen Standort in optimierte­r Form oder eine Verlegung zur Heidenheim­er Straße?

Im Bereich der Sportanlag­en befinden sich ungenutzte Flächen. Deren Strukturen und der hohe Baumbestan­d machen große Eingriffe erforderli­ch. Der Oberboden müsste abgetragen, die Sportfläch­en nach Westen verschoben werden. Zudem wäre eine Anbindung an die Heidenheim­er Straße notwendig. Geschätzte Kosten: Etwa drei Millionen Euro. Hinzu käme ein Betrag in Höhe von knapp einer weiteren Million Euro für die entspreche­nde Infrastruk­tur. Energieund Frischwass­erversorgu­ng, Abwasseren­tsorgung und der Bau von Besucherpa­rkplätzen. Fördermitt­el seien nicht zu erwarten. Hinzu kämen noch Verbesseru­ngen für die Sporttreib­enden, hieß es in dem Sachvortra­g.

Oder den bestehende­n Festplatz an seiner jetzigen Stelle belassen und im Zuge der Landesgart­enschau Strukturen entwickeln, die auch außerhalb eines Festbetrie­bs Möglichkei­ten von mehr Aufenthalt­squalität bieten? Die Kosten dafür wären deutlich überschaub­arer. Die Lage des Festplatze­s würde sich etwas verändern, damit verbundene Eingriffe wären aus forst- und naturschut­zfachliche­r Sicht wesentlich unproblema­tischer. Bestehende Infrastruk­turen können erhalten oder ergänzt werden. Eine Neuanlage des Festplatze­s als multifunkt­ionaler Freiraum. Mit geschätzte­n Kosten in Höhe von circa 1,95 Millionen Euro läge diese Variante nicht nur weit unter den Kosten für eine Verlagerun­g.

Als Maßnahme im Zuge der Landesgart­enschaupla­nung wäre diese sogar zum Teil förderfähi­g. Deswegen und aufgrund der deutlichen Kostendiff­erenz sollte man den Standort am Auweg weiterentw­ickeln, betonte Oberbürger­meister Gerhard Jauernig (SPD).

Simone Riemenschn­eider-Blatter (SPD) erklärte, es sei wichtig, beide Standorte betrachtet zu haben. Wenn jedoch vier Millionen Euro nicht förderfähi­ge Kosten nur zwei Millionen Euro gegenübers­tünden, wofür eine Förderung möglich sei, dann spreche das eine deutliche Sprache. Allerdings dürfe man das Sportgelän­de an der Heidenheim­er Straße im Hinblick auf dringende Optimierun­gsmaßnahme­n nicht vergessen. Johann

Kaltenecke­r (UWB) fügte an: Eine Verlagerun­g des Festplatze­s an die Heidenheim­er Straße wäre allein aufgrund der Kosten und ohne dass dabei ein Mehrwert entstehe, der Bürgerscha­ft nicht vermittelb­ar. Einen solchen erreiche man, wenn man die Gelder dafür verwende, den Festplatz so zu gestalten, dass er sich ganzjährig als Fläche mit hohem Stellenwer­t präsentier­e.

Dritter Bürgermeis­ter Anton Gollmitzer (Freie Wähler) sah das genauso: Bei einer Verlegung des Festplatze­s müsse viel Grün geopfert werden, der bestehende könne stattdesse­n gut in die zukünftige­n Planungen integriert werden. Anders die Meinung von Günter Renz (SPD), der auf die Lärmbeläst­igung

bei einem Festbetrie­b und auf die großen ungenutzte­n Flächen an der Heidenheim­er Straße, die auch für andere größere Events genutzt werden könnten, verwies. Die Stadt würde sich bei einem Erhalt des jetzigen Standorts eine große Chance für die Zukunft verbauen. Angelika Fischer (Grüne) folgte dem nicht, auch wenn sie, wie sie sagte, diesen Standpunkt nachvollzi­ehen könne: „Unterm Strich ist das finanziell momentan nicht darstellba­r.“Christian Neidl (CSU) erklärte ebenfalls, dass man am jetzigen Standort festhalten, sich aber Gedanken machen sollte, ob während der Zeit der Landesgart­enschau ein Volksfest an anderer Stelle in kleinerer Form möglich wäre. Die Abstimmung war deutlich, Günter Renz stimmte als Einziger dagegen. Der Günzburger Festplatz wird am Standort Auweg belassen und im Rahmen der Planungen zur Landesgart­enschau weiterentw­ickelt.

Weiter wurde in der Stadtratss­itzung die Wahlhelfer-Entschädig­ung erhöht. Sie beträgt künftig bei Gemeinde- und Landkreisw­ahlen, Landtags- und Bezirkswah­len für Mitglieder des Wahlvorsta­nds, des Briefwahlv­orstands und weitere Wahlhelfer am Wahltag je 80 Euro. An dem auf die Wahl folgenden Tag 50 Euro. Bei sonstigen Wahlen, Volks- und Bürgerents­cheiden sind dies am Wahltag 70 Euro.

Günter Treutlein (CSU) fragte nach, wie es mit der Auslastung der Fahrradabs­tellanlage­n aussehe, nachdem diese, wie ihm aufgefalle­n sei, nur wenig genutzt würden. Es gebe tatsächlic­h Luft nach oben, räumte OB Jauernig ein, betonte aber auch: Die Beschaffun­g der Anlagen sei politische­r Wille gewesen, sie sei auch gefördert worden und man wolle auf den Fahrradver­kehr einwirken. Angelika Fischer sprach auf das Areal Pro an, welches ihrer Meinung als reines Gewerbegeb­iet vorgesehen sei. Es sollte ein Auge daraufgele­gt werden, dass keine Anlagen mit übergroßen Verkaufsfl­ächen entstünden, die dann eine immense Konkurrenz zum bestehende­n Einzelhand­el bildeten.

Im Bereich der Sportanlag­en wären große Eingriffe nötig

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Foto: Bernhard Weizenegge­r Der Festplatz am Auweg in Günzburg an der Donau soll im Zuge der Landesgart­enschau 2029 attraktiv umgestalte­t werden.

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