Mittelschwaebische Nachrichten
Mann lässt auf Knöringer Fasching die Hose runter
Weil sich ein 47-jähriger Mann am Knöringer Fasching völlig danebenbenahm, stand er jetzt vor Gericht. Es ist nicht das erste Mal, dass er straffällig wird.
Eine junge Frau empfand die Szenerie abstoßend, sie ekelte sich: Dazu hatte sie wohl auch allen Grund. Sie und andere Besucher sahen nach dem Faschingsumzug in Knöringen im Februar vergangenen Jahres einen Mann, der sich völlig danebenbenahm. Die Hose bis zu den Knien heruntergelassen, manipulierte er mit einer Hand an seinem Geschlechtsteil. Weil er überdies Polizeibeamte mit dem Stinkefinger beleidigte, stand der mehrfach Vorbestrafte jetzt vor Gericht.
Relativ teilnahmslos verfolgte der Angeklagte die Verhandlung bei Amtsrichter Martin Kramer. Nur einmal wurde der 47-Jährige etwas munterer. Bei der jungen Frau, die als Zeugin ihre Erlebnisse an dem Faschingssamstag im vergangenen Jahr schilderte, entschuldigte sich der Angeklagte. „Sie brauchen keine Angst vor mir haben“, sagte er. Die Ereignisse im Burgauer Stadtteil Knöringen waren höchst unappetitlich und von einer Faschingsgaudi weit entfernt. In der Nähe einer Gruppe von mindestens 50 Personen, so die staatsanwaltlichen Ermittlungen, hatte der 47-Jährige seine Hose bis auf die Knie heruntergezogen. Mit einer Hand habe er in der Unterhose manipulative Bewegungen an seinem Glied ausgeführt und dabei auch noch Blickkontakt mit Umstehenden aufgenommen.
Das bestätigten zwei Zeugen, neben der jungen Frau auch ein Mann, der eine Polizeistreife alarmierte, die sich in der Nähe aufhielt. Den kontrollierenden Beamten gegenüber verhielt sich der erheblich Alkoholisierte aggressiv, brüllte herum. Ein Alkoholtest war nicht möglich. Die Beamten legten dem Mann Handfesseln an, weil der immer wieder zurück zur Faschingsveranstaltung wollte. Dann brachten sie den 47-Jährigen sogar noch zu seinem Haus in einem Nachbarort. Nachdem sie ihn abgesetzt hatten, sahen sie im Rückspiegel, wie der Mann ihnen mit beiden Händen Stinkefinger zeigte. Das brachte ihm die Anklage wegen Beleidigung ein.
Zusätzlichen Ärger hat sich der
47-Jährige mit einem Mediziner eingehandelt. Mitte vergangenen Jahres rief der Angeklagte beim kassenärztlichen Notdienst an, wo er bereits wegen ähnlicher Vorfälle bekannt war. Er gab vor, Probleme mit seinem Geschlechtsteil zu haben. Als der Notarzt zum vermeintlichen Patienten kam, lag der völlig nackt auf seinem Bett. Dann habe er demonstrativ an seinem
Glied herumgespielt, wie der Notarzt aussagte. Eine konkrete Untersuchung erfolgte nicht, der Mediziner riet dem Patienten, einen Hausarzt zu konsultieren. Beim Angeklagten liegt laut ärztlichem Sachverständigen keine verminderte Steuerungs- oder Schuldeinsichtsfähigkeit vor. Verteidiger Markus Neumann versuchte mit seinem engagierten Plädoyer vergeblich, den 47-Jährigen einen Knastaufenthalt zu ersparen. Er verwies auf die Angst seines Mandanten vor einer Einweisung in einen geschlossenen Entzug. Der schon seit vielen Jahren der Alkoholsucht verfallene Mann sollte möglichst bald eine Therapie bekommen. Doch die Aussichten dafür stehen laut dem Betreuer des 47-Jährigen derzeit nicht sehr günstig. Weil dieser seit 1999 schon achtmal die Justiz beschäftigte, darunter wegen verschiedener Trunkenheitsdelikte und weil er sogar unter offener Bewährung stand, sahen weder Staatsanwältin noch Richter Chancen auf eine nochmalige Bewährung.
Das Urteil lautete sieben Monate Gefängnis, der Vorwurf des Missbrauchs von Notrufen wurde fallen gelassen. Offen ist noch der Ausgang eines Berufungsverfahrens beim Landgericht Memmingen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Vielleicht bekomme er ja dort eine Bewährung, sagte Kramer. Ob gegen seine Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden, blieb nach der Verhandlung offen.