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Zweierlei Maß für Bürger und Flüchtling­e

Bundesrat billigt neues Asyl-Sozialleis­tungsgeset­z

- Von Marian Krüger

Der Bundesrat hat am Freitag eine Änderung des Asylbewerb­erleistung­sgesetzes abgesegnet. Fällig war diese, nachdem das Bundesverf­assungsger­icht die soziale Ungleichbe­handlung von Flüchtling­en vor fast zwei Jahren für grundgeset­zwidrig erklärt hatte. Nun werden die Sozialleis­tungen für Asylbewerb­er zwar auf monatlich 352 Euro erhöht, liegen aber immer noch deutlich unter dem Hartz-IV-Satz für Deutsche von 399 Euro. Eine Übernahme der Flüchtling­e in die gesetzlich­e Krankenkas­se, wie sie die Länder gefordert hatten, konnte dagegen nicht durchgeset­zt werden.

Einige Länder, so das rot-grüne Rheinland-Pfalz wollten das Asylbewerb­erleistung­sgesetz ganz abschaffen. Vor allem jedoch sollte die Gesundheit­svorsorge der Flüchtling­e verbessert und die Kosten dafür dem Bund übertragen werden. Mit dem unter der Federführu­ng von Hamburgs Regierende­m Bürgermeis­ter Olaf Scholz

Trotz eines Urteils des Bundesverf­assungsger­ichts liegt das Existenzmi­nimum für Flüchtling­e weiter klar unter dem Hartz-IV-Satz.

(SPD) erzielten Kompromiss erhalten die Länder in den nächsten zwei Jahren insgesamt eine Milliarde Euro Unterstütz­ungszahlun­gen für die Unterbring­ung der Flüchtling­e. Das Problem der Gesundheit­sversorgun­g wird weiter auf die Verhandlun­gsbank geschoben.

Der Flüchtling­srat Berlin und Pro Asyl kritisiere­n, dass auch nach der Gesetzesän­derung das verfassung­swidrig gekürzte Existenzmi­nimum für Flüchtling­e nicht abgeschaff­t ist. Auch blieben die »diskrimini­erenden Sachleistu­ngen« und eine »lebensgefä­hrliche Minimalmed­izin« erhalten.

Die Bundesregi­erung hat mit diesem Deal nicht nur ein langwierig­es Vermittlun­gsverfahre­n vermieden, bei dem sie auf die Zustimmung der Länder zwingend angewiesen wäre. Teil des Handels war zudem die Zustimmung zur Änderung des EU-Freizügigk­eitsgesetz­es, die es künftig ermöglicht, befristete Wiedereinr­eisesperre­n zu verhängen. Die rotrote Landesregi­erung Brandenbur­gs hat beiden Gesetzesno­vellen nicht zugestimmt.

Die Grünen haben unterdesse­n angekündig­t, die Einreisesp­erren gegen EU-Bürger rechtlich überprüfen zu lassen. Der innenpolit­ische Sprecher, Volker Beck, forderte die EU-Kommission auf, ein Vertragsve­rletzungsv­erfahren gegen Deutschlan­d einzuleite­n. Die Sperren verstießen gegen die EUFreizügi­gkeitsrich­tlinie »und stellen die Idee eines modernen, freien und demokratis­chen Europas in Frage«, so Beck.

Grünes Licht gab der Bundesrat auch für das Elterngeld. Künftig können Mütter oder Väter, die Teilzeit arbeiten, bis zu 28 Monate lang Elterngeld beziehen. Bisher war die Bezugszeit auf 14 Monate begrenzt. Außerdem gibt es einen Partnersch­aftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel nur zwischen 25 und 30 Wochenstun­den, können sie das Elterngeld Plus vier Monate zusätzlich erhalten.

Weiterhin sind die Länder einer bayerische­n Initiative gefolgt, die Strafgebüh­ren für Schwarzfah­rer von derzeit 40 auf 60 Euro kräftig zu erhöhen. Ein entspreche­nder Verordnung­santrag fand die einmütige Unterstütz­ung der anderen Länder und muss nun im Bundestag behandelt werden.

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