Zweierlei Maß für Bürger und Flüchtlinge
Bundesrat billigt neues Asyl-Sozialleistungsgesetz
Der Bundesrat hat am Freitag eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes abgesegnet. Fällig war diese, nachdem das Bundesverfassungsgericht die soziale Ungleichbehandlung von Flüchtlingen vor fast zwei Jahren für grundgesetzwidrig erklärt hatte. Nun werden die Sozialleistungen für Asylbewerber zwar auf monatlich 352 Euro erhöht, liegen aber immer noch deutlich unter dem Hartz-IV-Satz für Deutsche von 399 Euro. Eine Übernahme der Flüchtlinge in die gesetzliche Krankenkasse, wie sie die Länder gefordert hatten, konnte dagegen nicht durchgesetzt werden.
Einige Länder, so das rot-grüne Rheinland-Pfalz wollten das Asylbewerberleistungsgesetz ganz abschaffen. Vor allem jedoch sollte die Gesundheitsvorsorge der Flüchtlinge verbessert und die Kosten dafür dem Bund übertragen werden. Mit dem unter der Federführung von Hamburgs Regierendem Bürgermeister Olaf Scholz
Trotz eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts liegt das Existenzminimum für Flüchtlinge weiter klar unter dem Hartz-IV-Satz.
(SPD) erzielten Kompromiss erhalten die Länder in den nächsten zwei Jahren insgesamt eine Milliarde Euro Unterstützungszahlungen für die Unterbringung der Flüchtlinge. Das Problem der Gesundheitsversorgung wird weiter auf die Verhandlungsbank geschoben.
Der Flüchtlingsrat Berlin und Pro Asyl kritisieren, dass auch nach der Gesetzesänderung das verfassungswidrig gekürzte Existenzminimum für Flüchtlinge nicht abgeschafft ist. Auch blieben die »diskriminierenden Sachleistungen« und eine »lebensgefährliche Minimalmedizin« erhalten.
Die Bundesregierung hat mit diesem Deal nicht nur ein langwieriges Vermittlungsverfahren vermieden, bei dem sie auf die Zustimmung der Länder zwingend angewiesen wäre. Teil des Handels war zudem die Zustimmung zur Änderung des EU-Freizügigkeitsgesetzes, die es künftig ermöglicht, befristete Wiedereinreisesperren zu verhängen. Die rotrote Landesregierung Brandenburgs hat beiden Gesetzesnovellen nicht zugestimmt.
Die Grünen haben unterdessen angekündigt, die Einreisesperren gegen EU-Bürger rechtlich überprüfen zu lassen. Der innenpolitische Sprecher, Volker Beck, forderte die EU-Kommission auf, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Die Sperren verstießen gegen die EUFreizügigkeitsrichtlinie »und stellen die Idee eines modernen, freien und demokratischen Europas in Frage«, so Beck.
Grünes Licht gab der Bundesrat auch für das Elterngeld. Künftig können Mütter oder Väter, die Teilzeit arbeiten, bis zu 28 Monate lang Elterngeld beziehen. Bisher war die Bezugszeit auf 14 Monate begrenzt. Außerdem gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel nur zwischen 25 und 30 Wochenstunden, können sie das Elterngeld Plus vier Monate zusätzlich erhalten.
Weiterhin sind die Länder einer bayerischen Initiative gefolgt, die Strafgebühren für Schwarzfahrer von derzeit 40 auf 60 Euro kräftig zu erhöhen. Ein entsprechender Verordnungsantrag fand die einmütige Unterstützung der anderen Länder und muss nun im Bundestag behandelt werden.