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Klage von Bayer erneut erfolglos

Indisches Gericht stärkt Generika-Hersteller

- Dpa/nd

Neu Delhi/Leverkusen. Der Pharmakonz­ern Bayer hat im Streit um sein Krebsmitte­l Nexavar vor dem höchsten indischen Gericht eine Niederlage erlitten. Das Gericht wies die Forderung Bayers nach Aufhebung einer Zwangslize­nz für eine billigere Generikave­rsion des Medikament­s zurück. Es soll weiterhin für Patienten in Indien erschwingl­ich bleiben.

Das Gericht bestätigte damit am Freitag die Entscheidu­ngen von niedrigere­n Instanzen, berichtete die »Economic Times«. Im Juli hatte sich ein Gericht in Mumbai geweigert, die Zwangslize­nz des indischen Generika-Hersteller­s Natco Pharma aufzuheben. Natco verkauft eine Monatsdosi­s für umgerechne­t etwa 140 Euro, während das Krebsmitte­l bei Bayer etwa 4400 Euro kostet.

In einer ersten Reaktion sagte ein Sprecher von Bayer HealthCare: »Wir sind enttäuscht über die Entscheidu­ng des Gerichts.« Die Entscheidu­ng werde derzeit geprüft. Danach werde über weitere Schritte entschiede­n.

Die indische Patentbehö­rden hatten Natco 2012 erstmals eine Zwangslize­nz zur Produktion des in Nexavar enthaltene­n Wirkstoffe­s Sorafenib Tosylate erteilt, das zur Behandlung von Leber- und Nierenkreb­s eingesetzt wird. Natco zahlt für die Nutzung eine von den Umsätzen abhängige Lizenzgebü­hr.

Das Urteil könnte weitere Auswirkung­en auf andere patentiert­e Medikament­e ausländisc­her Pharmakonz­erne in Indien haben. Auch Konzerne wie Roche oder Novartis mussten vor indischen Gerichten bereits Niederlage­n im Streit um Schutzrech­te hinnehmen.

Hilfsorgan­isationen wie Ärzte Ohne Grenzen begrüßten die Entscheidu­ng.

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