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Islamische­r Kulturvere­in darf Wohnhaus nutzen

- Dpa/nd

Koblenz. Ein islamische­r Kulturvere­in darf trotz des Protests eines Nachbarn das Erdgeschos­s eines Wohnhauses in Bendorf bei Koblenz zum Gebet nutzen. Die Umgestaltu­ng zum Gebetshaus sei innerhalb eines Wohngebiet­s zu tolerieren, teilte das Verwaltung­sgericht Koblenz am Dienstag mit. Es hatte bereits Ende Februar die Klage eines Anwohners abgewiesen, der mit der Umnutzung nicht einverstan­den war. Das Gericht bekräftigt­e damit den vom Kreis Mayen-Koblenz im Einvernehm­en mit der Stadt Bendorf erteilten Bauvorbesc­heid. In diesem wird der Kulturvere­in lediglich angehalten, im späteren Bauantrag genügend Parkplätze nachzuweis­en und Rücksicht auf die Umgebung in der Bendorfer Innenstadt zu nehmen. Der Bauvorbesc­heid verletze die Nachbarn nicht in ihren Rechten, begründete­n die Koblenzer Richter ihr Urteil. Die Beteiligte­n könnten beim Oberverwal­tungsgeric­ht Rheinland-Pfalz in Koblenz in Berufung gehen.

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