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Erbe liegt auf Eis

- Dpa/nd

Nach

einer Cousine des Kunstsamml­ers hat nun auch das Kunstmuseu­m Bern beim Münchner Amtsgerich­t einen Antrag auf einen Erbschein gestellt. Damit will das Museum seinen Status als Alleinerbe absichern. Denn die Cousine erhebt ebenfalls Ansprüche auf das Erbe.

»Ein Erbschein ist ein Legitimati­onspapier«, sagte Amtsgerich­tssprecher­in Monika Andreß und bestätigte damit einen Bericht der Schweizer Nachrichte­nagentur SDA. Wenn sich später herausstel­len würde, dass das notarielle Testament doch unwirksam war, seien alle Handlungen des Museums bezogen auf dem Nachlass mit dem Erbschein trotzdem gültig.

Gurlitt-Cousine Uta Werner zweifelt das Testament an, in dem Cornelius Gurlitt sein gesamtes Vermögen – inklusive einer millionens­chweren, umstritten­en Kunstsamml­ung – dem Kunstmuseu­m in Bern vermachte. Sie hatte im Februar die entspreche­nden Unterlagen für den Erbscheins­antrag eingereich­t. Das Gericht prüfe den Antrag Werners und des Museums in einem Verfahren, sagte Andreß.

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