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Entschädig­ung wegen überlastet­en Stromnetz

- Dpa/nd

Hamm. Das Oberlandes­gericht Hamm hat dem Betreiber einer Photovolta­ikanlage eine Entschädig­ung zugestande­n, nachdem der Netzbetrei­ber wegen eines überlastet­en Stromnetze­s nicht die komplette Leistung abgenommen hatte. Die Richter bestätigte­n damit ein Urteil des Landgerich­ts Münster. Die Entscheidu­ng betrifft allerdings nur Fälle, die unter das bis zum 31. Juli 2014 geltende Energieein­speisungsg­esetz fallen. Seitdem gilt eine neue Entschädig­ungsregel.

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