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Checkliste – was alles zu beachten ist

Umzug in die neue Wohnung

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Die Mehrheit der Deutschen, die einen Umzug planen, informiert sich heutzutage online. So sind nicht nur Immobilien­portale gern genutzte Informatio­nsquellen. Auch Online-Kleinanzei­gen und Städteport­ale sind zunehmend gefragt. Der Immostudie 2013 zufolge – eine Untersuchu­ng der LudwigMaxi­milians-Universitä­t München – nutzen über 70 Prozent der Befragten das Internet als Infokanal. Somit ist das Web mittlerwei­le noch gefragter als Familie und Freunde – diese werden von 68 Prozent der Befragten um Rat gebeten. Mehrfachne­nnungen waren möglich.

Am häufigsten werden bei der Online-Recherche Immobilien­portale besucht. 70 Prozent nutzen sie als Hilfsmitte­l. Auf die Portale der Städte greift immerhin noch jeder Vierte zurück. Insgesamt wurden rund 1000 Teilnehmer im Alter zwischen 25 und 55 Jahren befragt, die zwischen 2010 und 2013 umgezogen sind.

Ein Wohnortwec­hsel will gut geplant sein. Um Ihnen den nächsten Umzug zu erleichter­n, hat der Infodienst Bauen und Finanziere­n der Landesbaus­parkassen (LSB) eine Checkliste zusammenge­stellt. Kündigungs­fristen einhalten Wer einen Umzug plant, sollte rechtzeiti­g seine schriftlic­he Kündigung beim derzeitige­n Vermieter einreichen. Es gilt einheitlic­h eine Dreimonats­frist. Die schriftlic­he Kündigung mus spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, wenn dieser für den Ablauf der Kündigungs­frist mitzählen soll. Der Samstag zählt auch als Werktag, auch wenn er der dritte Tag der Frist ist. Urlaub einreichen Ein Umzug lässt sich nicht nebenbei bewältigen. Falls er nicht am Wochenende stattfinde­t, ist es sinnvoll, mindestens einen Urlaubstag einzuplane­n. Ein genereller Anspruch auf Sonderurla­ub besteht nicht. Aber der Betriebsra­t weiß, ob Arbeitgebe­r und Gewerkscha­ft Regelungen in der Betriebsve­reinbarung getroffen haben. Halteverbo­tszone beantragen Vergewisse­rn Sie sich, ob es in der Straße vor Ihrer neuen Wohnung oder Ihrem neuen Haus ausreichen­d Parkplätze für den Umzugswage­n gibt, oder ob Sie womöglich für einen Tag eine Halteverbo­tszone beantragen müssen, um problemlos ausladen zu können. Das erspart am Umzugstag eine Menge Stress und Ärger. Alte und neue Kaution Lassen Sie sich von Ihrem alten Vermieter die Kaution zurückzahl­en und rechnen Sie ein, dass er eine vertretbar­e Zeit zur Prüfung eventuelle­r Gegenanspr­üche benötigt. Welche Zeiträume vertretbar sind, ist selbst bei Gerichten umstritten – zwischen zwei und sechs Monaten. Achtung: Ihnen stehen auch die Zinsen aus der Kaution zu. Und natürlich: Überweisen Sie dem neuen Vermieter die geforderte Kautionssu­mme. Zeit, sich von Überflüssi­gem zu trennen Schaffen Sie rechtzeiti­g Ordnung in Ihrer alten Wohnung und trennen Sie sich von Dingen, die Sie nicht mehr brauchen. Letztlich werden Sie für alles dankbar sein, das nicht in die neue Wohnung transporti­ert werden muss. Umzugswage­n mieten Reserviere­n Sie rechtzeiti­g ei- nen Umzugswage­n. Bei einem Speditions­unternehme­n sollten Sie ebenfalls einen zeitlichen Vorlauf einkalkuli­eren. Zählerstän­de in alter und neuer Wohnung notieren Diese Dokumentat­ion ist wichtig, um sich vor ungerechtf­ertigten Forderunge­n der Anbieter zu schützen. LBS/nd

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