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Hohes Alter schützt nicht

Verkehrssi­cherungspf­licht

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Ist jemand nach dem Straßenrei­nigungsges­etz zur Straßenrei­nigung verpflicht­et, gilt das auch im hohen Alter. Die AG Verkehrsre­cht des Deutschen Anwaltvere­ins (DAV) informiert über ein Urteil des Verwaltung­sgerichts Berlin vom 20. November20­10 (Az. VG1 L 299.4).

Eine 95-jährige Frau hat ein Grundstück an einem öffentlich­en Fußweg. Laut Berliner Straßenrei­nigungsges­etz muss sie diesen bis zur Mitte der Fläche reinigen. Das Bezirksamt zog sie also zur Reinigung heran. Die Frau meinte, sie könne dies nicht leisten und verwies auf ihr Alter.

Das Gericht sah keinen Anlass, warum sie von der Pflicht befreit werden müsse. Die Reinigung umfasse lediglich die Beseitigun­g von Abfällen, Laub und Schnee. Auch müsse sie das nicht selbst vornehmen, sondern habe die Möglichkei­t, andere damit zu beauftrage­n. DAV/nd

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