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Verzögerte Reform

- Dpa/nd

Die

Überarbeit­ung des MDRStaatsv­ertrags verzögert sich. Das politische Vorhaben sei nicht in diesem Jahr abzuschlie­ßen, teilte die Staatskanz­lei in Erfurt mit. Zu diesem Ergebnis seien die Staatskanz­leichefs von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gekommen. Vorgesehen war, nach dem ZDF-Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts die Zusammense­tzung der MDR-Gremien in diesem Jahr neu zu fassen. Der Staatsvert­rag stammt von 1991.

In einem sogenannte­n Vorschalts­taatsvertr­ag sollte unter anderem die Erweiterun­g des Kreises der staatsfern­en Mitglieder des Rundfunkra­tes festgehalt­en werden. Auch die Transparen­z der Gremien und die Unvereinba­rkeit einer Gremienmit­gliedschaf­t mit bestimmten öffentlich­en Ämtern sollte der Vorschaltv­ertrag regeln. Danach solle der MDR-Staatsvert­rag an die digitale Medienwelt angepasst werden, hieß es. Die Verhandlun­gen für ein einheitlic­hes Vertragswe­rk sollen nun fortgesetz­t werden.

Kritik kam u.a. von den Grünen. Die medienpoli­tische Sprecherin der Partei im Thüringer Landtag, Madeleine Henfling, forderte, dass die Neubesetzu­ng des des MDR-Rundfunkra­ts die Vielfalt der Gesellscha­ft widerspieg­eln und die Anzahl von Frauen im Gremium deutlich erhöht werden müsse.

Das Bundesverf­assungsger­icht hatte im März 2014 den Einfluss der Politiker auf den öffentlich­rechtliche­n Rundfunk begrenzt. Von den 43 Mitglieder­n im Rundfunkra­t der Dreiländer­anstalt MDR sind neun Vertreter von Parteien und drei von Landesregi­erungen. Zwei Rundfunkrä­te gehören kommunalen Spitzenver­bänden an. Damit wäre etwa ein Drittel der Mitglieder von der Politik entsandt.

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