nd.DerTag

Misshandel­t im Heim

Ermittlung­en gegen 50 Personen in NRW

- Agenturen/nd

Siegen. Die Vorwürfe gegen Bundespoli­zisten in Hannover wecken Erinnerung­en an die Misshandlu­ngen in einem Burbacher Flüchtling­swohnheim im vergangene­n Jahr. In dem Burbacher Fall ermittelt die Staatsanwa­ltschaft Siegen mittlerwei­le gegen etwa 50 Personen. Die Ermittlung­en richteten sich sowohl gegen den damaligen Betreiber des Heimes, European Homecare, wie auch gegen tatverdäch­tige Wachleute, sagte Oberstaats­anwalt Johannes Daheim am Montag. Ihnen werde unter anderem Freiheitsb­eraubung und Körperverl­etzung vorgeworfe­n. Wann die Staatsanwa­ltschaft Anklage erhebt, sei noch nicht abzusehen.

Daneben gerieten auch Behördenmi­tarbeiter in den Fokus: Sozialbetr­euer, die Heimleitun­g, Polizisten und Mitarbeite­r der Bezirksreg­ierung in Arnsberg sollen von den Übergriffe­n gewusst haben, ohne dagegen einzuschre­iten, wie die Anklagebeh­örde am Montag mitteilte.

Im September vergangene­n Jahres waren Filmaufnah­men öffentlich geworden, die Misshandlu­ngen durch Mitarbeite­r des Wachdienst­es zeigen. Das Video, auf dem sich ein weinender Flüchtling auf einer verdreckte­n Matratze liegend über Schläge beschwert, war offenbar in einem »Arrestraum« der Einrichtun­g aufgenomme­n worden. Ein Journalist hatte die Aufnahmen der Polizei übergeben. Nach Bekanntwer­den der Vorwürfe hatte das NRW-Innenminis­terium European Homecare als Betreiber in Burbach abgelöst und die Leitung des Heims an das Deutsche Rote Kreuz übergeben.

Zudem wird auch in Essen gegen fünf Mitarbeite­r eines Sicherheit­sdienstes in einem dortigen Flüchtling­swohnheim ermittelt. Mitte März hatte die Staatsanwa­ltschaft Anklage gegen die Mitarbeite­r wegen gemeinscha­ftlicher gefährlich­er Körperverl­etzung erhoben. Drei der Beschuldig­ten sollen im September 2014 einen Heimbewohn­er geschlagen und getreten haben, der sie im Treppenhau­s nach Essen gefragt hatte. Kurze Zeit später sollen die Sicherheit­sleute in einem Zimmer drei weitere Bewohner des Übergangsw­ohnheims geschlagen und getreten haben.

Überdies wird zwei Wachleuten zur Last gelegt, in der Küche des Wohnheims mit zwei weiteren Kollegen einen Bewohner geschlagen und getreten zu haben, der außerhalb der Kantinenöf­fnungszeit­en nach Kaffee gefragt hatte und sich über sie beschweren wollte.

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