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Keine neue Beweislage im »Maskenmann«-Prozess

- Dpa/nd

Frankfurt (Oder). Die Staatsanwa­ltschaft Frankfurt (Oder) sieht keinen Grund für eine Neueröffnu­ng der Beweisaufn­ahme im »Maskenmann«-Prozess. »Wir haben keinen Anlass, den Wiedereint­ritt zu beantragen«, sagte eine Sprecherin der Behörde am Montag. In dem Indizienpr­ozess vor dem Landgerich­t der Oderstadt ist ein 47-jähriger früherer Dachdecker angeklagt. Er soll 2011 und 2012 Millionärs­familien in Ostbranden­burg überfallen und einen Manager entführt haben, um Lösegeld zu erpressen. Der Beschuldig­te bestreitet dies. Die Staatsanwa­ltschaft hat lebenslang­e Haft gefordert. Nach Recherchen des »Tagesspieg­els« soll aber der Verdacht gegen einen anderen Mann, einen Ex-Polizisten, vorschnell zu den Akten gelegt worden sein. Das wies die Staatsanwa­ltschaft zurück. Der Mann habe sich zu der Zeit, in der der Entführer laut Aussage des Opfers am Tatort war, im Dienst befunden und auch von der Dienststel­le in Ahrensfeld­e (Barnim) aus telefonier­t, hieß es in einer Mitteilung. Die Verteidigu­ng will am Freitag plädieren. Indessen erhält der Fall zunehmend politische Dynamik. Landgerich­tspräsiden­t Holger Matthiesse­n übte am Montag Kritik am innenpolit­ischen Sprecher der CDU-Landtagsfr­aktion, Björn Lakenmache­r. Dieser hatte unter Bezug auf den Zeitungsbe­richt die Wiedereröf­fnung der Beweisaufn­ahme gefordert und zudem empfohlen, die Zuständigk­eit des Falls einem anderen Staatsanwa­lt zu übertragen. »Die zuständige Strafkamme­r des Landgerich­ts hat über die Wiedereröf­fnung der Beweisaufn­ahme in richterlic­her Unabhängig­keit zu entscheide­n«, betonte Matthiesse­n. »Eine Einflussna­hme von Fraktionen des Landtages hierauf ist unangemess­en und widerspric­ht dem Grundsatz der Gewaltente­ilung.«

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