Manchmal hilft eben nur zu streiken
Militärangehörige, welche während der Leningrader Blockade vom 8. September 1941 bis 27. Januar 1943 erfroren, verhungerten, bei den Bombenangriffen und Artilleriebeschüssen ums Leben kamen.
Ein im rechten Eingangspavillon ausgestelltes Geheimdokument vom 29. September 1941 gibt Auskunft, was die deutschen »Eroberer« im Falle ihres Sieges für die Stadt und ihre Bewohner vorgesehen hatten: »… die Stadt Petersburg vom Erdboden verschwinden zu lassen (…) Wenn die Kapitulation der Stadt angeboten wird, ist dies abzulehnen. (…) Bitten um Übergaben werden abgeschlagen, da das Problem des Verbleibens und der Ernährung der Bevölkerung von uns nicht gelöst werden kann und soll.« Die Anwendung des Streikrechts zur Durchsetzung der Interessen abhängig Beschäftigter kann doch nicht an willkürliche Bedingungen, wie Einkommensstrukturen in Form einer Neiddabatte oder der Betrachtung der Profitrate von Konzernen oder gesamtgesellschaftlich Auswirkungen auf den Einzelnen, gebunden werden, denn dann muss man konsequenter Weise das Streikrecht einschränken oder gar abschaffen. Aber dies will doch gerade die schwarzrote Bundesregierung mit allen Mitteln durchsetzen und wir sollen dafür auch noch Beifall klatschen.
Der Erfolg gewerkschaftlicher Tätigkeit ist vor allem von einer konsequenten Interessenvertretung der Mitglieder abhängig, und da wünschte man sich seitens des DGB bzw. von Einzelgewerkschaften mehr Biss. Die sogenannten kleinen Gewerkschaften sind gerade deshalb entstanden, weil sich Gewerkschaftsmitglieder bzw. abhängig Beschäftigte nicht mehr ausreichend vertreten fühlten. Im Übrigen waren es die Verantwortlichen der Bahn, die z. B. aus Kostengründen im Osten die Verbeamtung aushebelten. Bei den Lehrern geschah gleiches.
Der Umverteilung des Reichtums von unten nach oben, dem Sozialabbau sowie Einschränkungen demokratischer Rechte kommt man nicht mit einer devoten Haltung gegenüber den Herrschenden bei, da hilft nur Aufbegehren, manchmal eben auch Streik. Den Lesern, die sich überwiegend negativ zum GDL-Streik geäußert haben, schließe ich mich nicht an. Selbstverständlich kann ein Zugbegleiter, der Mitglied der GDL ist, von dieser vertreten werden. Über Grundrechte kann es keine Schlichtung geben. Arbeitnehmer, die nur Dumpingeinkommen haben, müssen sich organisieren, möglichst in kämpferischen Gewerkschaften. Dann können sie zu Recht Solidarität einfordern. Wann verstehen wir, dass, wenn an Ärzten, Piloten, Lokführern und Lehrern ein Einkommensexempel statuiert wird, alle an- deren noch schlechter dran sind? Obwohl selber Mitglied einer Großgewerkschaft, kann ich die Mitglieder dieser »Spartengewerkschaften« nur ermutigen weiterzukämpfen. Vielleicht strahlt das auch auf die Streikbereitschaft der Mitglieder der DGB-Gewerkschaften aus. Es stellt sich die Frage, wie es zu einem Zusammenhalten der Arbeitnehmer kommen kann. Indem sie sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen und sich handzahm den Interessen des Managements unterordnen oder indem sie Dienstpläne und Arbeitszeiten in den Mittelpunkt ihres Kampfes stellen, vor allem aber das Streikrecht verteidigen?
Egoistisch wäre das Verhalten der GDL, wenn sie die Interessen einer kleinen abgeschotteten Gruppe vertreten würden. Sie kämpft ja aber auch darum, das gesamte fahrende Personal der Bahn zu vertreten. Sie verweigert sich dem Kurs des Bahnmanagements, die Rangierlokführer als billige Arbeitskräfte zu missbrauchen und so eine Politik des »Teile und herrsche« durchzusetzen.
überzeugendes Beispiel für die Gemeinsamkeit von Jung und Alt gibt.