Der falsche Konsul und sein Friseurgeschäft
Neubrandenburger Betrugsprozess in dritter Runde
Als falscher Honorarkonsul eines Königreiches lebte der Mann samt Familie jahrelang fürstlich in Mecklenburg-Vorpommern. Nach zwei Hafturteilen geht es nun vor Gericht in die dritte Instanz.
Neubrandenburg. Der Rechtsstreit um einen falschen Honorarkonsul, der in zwei Instanzen zu Haftstrafen verurteilt wurde, geht in die nächste Runde. Der Verurteilte und die Staatsanwaltschaft hätten Revision gegen das Urteil der Berufungskammer eingelegt, sagte am Dienstag der Sprecher des Landgerichtes Neubrandenburg, Henning Vogt. Nun werde sich das Oberlandesgericht mit dem Fall befassen.
Der 65-Jährige hatte sich von 2009 bis 2012 als Honorarkonsul des Haschemitischen Königreichs Jordanien ausgegeben. Zusammen mit seiner 27 Jahre jüngeren Frau hatte er Geschäftspartner um mehr als 100 000 Euro betrogen. Mitte 2014 verurteilte ihn das Amtsgericht wegen Titelmissbrauchs und Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Dagegen legte der Mann Berufung ein. Vor der Berufungskammer des Landgerichts wurde die Strafe auf zwei Jahre und zwei Monate verkürzt. Als Honorarkonsul hatte der Mann mit Familie und Scheinfirma auf Schloss Cosa bei Friedland (Kreis Mecklenburgische Seenplatte) residiert, wo er auch opulente Empfänge für gute Bekannte gab. Diesen versprach er hoch dotierte Anstellungen, wofür sie mit Geld und teuren Autos in Vorleistungen gingen – und davon kaum etwas wiedersahen.
So hatte er etwa angekündigt, dass jordanische Geldgeber rund eine Million Euro in eine »weltweit agierende Friseurkette« investieren wollten. Eine Friseurkette mit 60 Beschäftigten aus Brandenburg war an dem Geschäft interessiert – und geriet dadurch in Schwierigkeiten.
Im Berufungsverfahren hatte der angebliche Diplomat nach Angaben des Gerichtssprechers den Schuldspruch bereits akzeptiert, aber eine mildere Bestrafung gefordert.
Die Frau des Hochstaplers hatte in erster Instanz eine Bewährungsstrafe wegen Beihilfe zum Betrug erhalten. Auch sie legte Rechtsmittel ein. Die Berufungskammer stellte das Verfahren gegen sie gegen eine Arbeitsauflage ein. Das Paar hat sechs Kinder.