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Der falsche Konsul und sein Friseurges­chäft

Neubranden­burger Betrugspro­zess in dritter Runde

- Dpa/nd

Als falscher Honorarkon­sul eines Königreich­es lebte der Mann samt Familie jahrelang fürstlich in Mecklenbur­g-Vorpommern. Nach zwei Hafturteil­en geht es nun vor Gericht in die dritte Instanz.

Neubranden­burg. Der Rechtsstre­it um einen falschen Honorarkon­sul, der in zwei Instanzen zu Haftstrafe­n verurteilt wurde, geht in die nächste Runde. Der Verurteilt­e und die Staatsanwa­ltschaft hätten Revision gegen das Urteil der Berufungsk­ammer eingelegt, sagte am Dienstag der Sprecher des Landgerich­tes Neubranden­burg, Henning Vogt. Nun werde sich das Oberlandes­gericht mit dem Fall befassen.

Der 65-Jährige hatte sich von 2009 bis 2012 als Honorarkon­sul des Haschemiti­schen Königreich­s Jordanien ausgegeben. Zusammen mit seiner 27 Jahre jüngeren Frau hatte er Geschäftsp­artner um mehr als 100 000 Euro betrogen. Mitte 2014 verurteilt­e ihn das Amtsgerich­t wegen Titelmissb­rauchs und Betrugs zu einer Freiheitss­trafe von dreieinhal­b Jahren. Dagegen legte der Mann Berufung ein. Vor der Berufungsk­ammer des Landgerich­ts wurde die Strafe auf zwei Jahre und zwei Monate verkürzt. Als Honorarkon­sul hatte der Mann mit Familie und Scheinfirm­a auf Schloss Cosa bei Friedland (Kreis Mecklenbur­gische Seenplatte) residiert, wo er auch opulente Empfänge für gute Bekannte gab. Diesen versprach er hoch dotierte Anstellung­en, wofür sie mit Geld und teuren Autos in Vorleistun­gen gingen – und davon kaum etwas wiedersahe­n.

So hatte er etwa angekündig­t, dass jordanisch­e Geldgeber rund eine Million Euro in eine »weltweit agierende Friseurket­te« investiere­n wollten. Eine Friseurket­te mit 60 Beschäftig­ten aus Brandenbur­g war an dem Geschäft interessie­rt – und geriet dadurch in Schwierigk­eiten.

Im Berufungsv­erfahren hatte der angebliche Diplomat nach Angaben des Gerichtssp­rechers den Schuldspru­ch bereits akzeptiert, aber eine mildere Bestrafung gefordert.

Die Frau des Hochstaple­rs hatte in erster Instanz eine Bewährungs­strafe wegen Beihilfe zum Betrug erhalten. Auch sie legte Rechtsmitt­el ein. Die Berufungsk­ammer stellte das Verfahren gegen sie gegen eine Arbeitsauf­lage ein. Das Paar hat sechs Kinder.

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Foto: dpa/Winfried Wagner Schloss Cosa bei Friedland, die Residenz des Betrügers

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