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Ungewöhnli­che Vorgänge in einer Kita

Prozess vor dem Amtsgerich­t Altenburg

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Ungewöhnli­che Vorgänge in einer Altenburge­r Kita wurden Ende April 2015 vor dem Amtsgerich­t Altenburg verhandelt. Dabei ging es um rabiate Praktiken von vier Erzieherin­nen. Das Amtsgerich­t Altenburg sprach am 28. April 2015 die vier wegen rabiater Praktiken angeklagte­n Krippenerz­ieherinnen frei. »Das, was wir hier nachweisen konnten, ist nicht strafbar«, sagte Richter Sandy Reichenbac­h in der Urteilsbeg­ründung.

Der Freispruch bedeute aber nicht, dass die Frauen stets rechtmäßig gehandelt hätten, betonte der Richter. So sei das »Pucken« – Einwi- ckeln der Kinder vor dem Einschlafe­n – ohne Wissen der Eltern nicht zulässig.

Den Frauen war vorgeworfe­n worden, Kleinkinde­r zum Einschlafe­n fest in Decken gewickelt, zusätzlich mit Windeln verschnürt und ihnen Tücher aufs Gesicht gelegt zu haben. Die Angeklagte­n hatten dies als »Einschlafh­ilfe« verteidigt. Zudem sollte Kindern gegen ihren Willen mit Nachdruck Essen eingeflößt worden sein – teils bis zum Erbrechen. Insgesamt listete die Anklagesch­rift 58 Fälle auf. Sie lautete unter anderem auf vorsätzlic­he Körperverl­etzung und Nötigung.

Der Richter betonte, dass das Verhalten der Frauen oftmals eine Gratwander­ung gewesen sei. Allerdings habe ihnen im Prozess nicht nachgewies­en werden können, dass sie die Kinder konkret geschädigt oder durch ihr Verhalten Fehlentwic­klungen verursacht hätten. »Ein Freispruch heißt nicht, dass moralisch alles rechtmäßig gelaufen ist«, so der Richter.

Ob sie nun wieder als Erzieherin­nen arbeiten werden, war zunächst unklar. Das Kultusmini­sterium hatte angeordnet, dass sie bis zur juristisch­en Klärung der Vorwürfe nicht direkt bei Kindern eingesetzt werden dürfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. dpa/nd

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