Sicherheit bis zur finanziellen Eigenständigkeit
Versicherungsschutz bei Familienzuwachs
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) berät Eltern zur finanziellen Absicherung von Kindern. Ende März 2015 wandte sich eine junge Familie an einen Versicherungsvertreter. Sie wollte ein Angebot für eine bestmöglichste Absicherung ihres einjährigen Kindes.
Nicht überzeugt suchte die Familie Rat bei der Verbraucherzentrale. Die Überprüfung ergab, dass es sich dabei um einen langfristigen Vertrag zum Aufbau einer Altersvorsorge für das Kind handelt und bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit bis zum 19. Lebensjahr auch eine Pflegerente gezahlt wird. Anderweitige finanzielle Absicherungen beinhaltete das Angebot nicht.
Auch wenn es wichtig ist, frühzeitig etwas für die Altersvorsorge zu tun, geht es in diesem Fall jedoch vordergründig um die Absicherung des Kindes bis zur finanziellen Eigenständigkeit. Bevor Eltern für ihre Kinder Versicherungen oder Fi- nanzpläne abschließen, sollten sie zunächst ihre eigene Absicherung überprüfen. An erster Stelle steht dabei eine Risikolebensversicherung für die El- tern. Denn fällt ein Ernährer im schlimmsten Fall durch Tod aus, ist die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen und damit des Kindes am Wichtigsten. Für den Fall finanzieller Einbußen durch Berufsunfähigkeit hilft der rechtzeitige Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
Ein nächster Schritt ist aus Sicht der Verbraucherzentrale, die gravierenden finanziellen Folgen einer Kinderinvalidität abzusichern. Dabei besteht Versicherungsschutz, egal ob die Invalidität des Kindes durch einen Unfall oder eine Erkrankung verursacht wurde.
Der Versicherer leistet bei Invalidität des Kindes dann eine lebenslange Monatsrente oder einen einmaligen Betrag. Die monatliche Rentenzahlung aus einer solchen Versicherung sollte jedoch mindestens 1000 Euro im Monat betragen und im Leistungsfall dynamisch ansteigen. Soll darüber hinaus Vermögen für das Kind angespart werden, kann dies in Form eines eigenständigen Sparvertrages erfolgen. Denn, so der Rat der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Risikovorsorge und Sparen sollten stets voneinander getrennt sein.
Interessierte Familien werden in den Beratungsstellen Dessau, Halle (Saale) und Magdeburg informiert. vzsa/nd