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Bahn und GDL ringen um Schlichtun­g

Lokführer weiten Streik auf Personenve­rkehr aus

- Von Jörg Meyer

Berlin. Parallel zu einem Vermittlun­gsversuch hat die Lokführerg­ewerkschaf­t GDL am Mittwoch ihren Streik auf den Personenve­rkehr der Bahn ausgeweite­t. Millionen Fahrgäste mussten längere Reisezeite­n in Kauf nehmen. Die Deutsche Bahn und die Gewerkscha­ft bemühten sich wie schon am Vortag um eine Annäherung mit Hilfe des ehemaligen Bundesarbe­itsrichter­s Klaus Bepler. Bei den Gesprächen in Frankfurt soll ausgelotet werden, unter welchen Bedingunge­n ein Schlichtun­gsverfahre­n in Gang gesetzt werden kann.

Der Vorsitzend­e der Lokführerg­ewerkschaf­t, Claus Weselsky, blieb in einem Gespräch mit dem Nachrichte­nsender n-tv bei seiner Haltung, wonach ein Schlichtun­gsverfahre­n erst dann möglich sei, wenn die Bahn akzeptiere, dass die GDL eigenständ­ige Tarifvertr­äge für alle ihre Mitglieder abschließe­n dürfe. »Wenn es uns gelingt, das in die entspreche­nde Form zu gießen, dann kann es auch in eine Schlichtun­g gehen«, sagte Weselsky.

In der Nacht zum Mittwoch traten die Lokführer auch bei den Personenzü­gen in den Ausstand. Seit Dienstag wird bereits der Güterverke­hr bestreikt. Die Bahn spricht von einem unbefriste­ten Streik. Die GDL weist dies zurück, lässt das Streikende aber offen. Es ist bereits der neunte Ausstand seit Anfang September.

Er nicht der Auslöser des heftigen Streits, der aktuell zwischen der Gewerkscha­ft GDL und der Deutschen Bahn ausgetrage­n wird. Doch als ehemaliger Vorsitzend­er des Vierten Senats am Bundesarbe­itsgericht (BAG) sprach Klaus Bepler das Urteil, in dessen Folge hart gestritten wurde und wird. Am 7. Juli 2010 wich das BAG von jahrzehnte­langer Rechtsprec­hung ab: »Der Senat gibt seine bisherige Rechtsprec­hung zur Auflösung einer Tarifplura­lität nach dem Grundsatz der Tarifeinhe­it zu Gunsten des spezieller­en Tarifvertr­ages im Falle einer unmittelba­ren Tarifgebun­denheit des Arbeitgebe­rs auf«, heißt es in dem Urteil – die Tarifeinhe­it war vorerst Geschichte.

Von diesem Thema kommt der heute 68-jährige Richter a.D. nicht los. Derzeit sitzt er in den Hinter-grundgespr­ächen zwischen GDLSpitze und Bahnvorsta­nd, in denen der Rahmen für eine Schlichtun­g abgesteckt werden soll.

Bepler wurde 1947 in Frankfurt am Main geboren, studierte Jura, Geschichte und Psychologi­e in Marburg und Frankfurt. Nachdem er 1976 seine Ausbildung beendet hatte, war er ab 1980 als Arbeitsric­hter in Aachen, Bonn und Cottbus tätig war. Von 1986 bis 1988 hatte er als abgeordnet­er wissenscha­ftlicher Mitarbeite­r seine erste Stelle beim BAG. 1993 zum Präsidente­n des Landesarbe­itsgericht Brandenbur­g in Potsdam ernannt, folgte im gleichen Jahr der Ruf ans Bundesarbe­itsgericht, das bis zum Umzug nach Erfurt 1999 seinen Sitz in Kassel hatte. Im Jahr 2005 übernahm er den Vorsitz des Vierten Senats, den er bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand 2012 behielt. Klaus Bepler gilt als einer der renommiert­esten Arbeitsrec­htler in Deutschlan­d. Heute gibt er seine Erfahrunge­n als Honorarpro­fessor an der Universitä­t Halle-Wittenberg weiter. Bepler gilt nach wie vor als Gegner der Tarifeinhe­it und lehnt auch das Tarifeinhe­itsgesetz ab.

Ob es ihm gelingt, Bahn und GDL zu einer Schlichtun­g zu bewegen, ist fraglich. Doch dass sich die Streithähn­e nach den ersten Gesprächen vertagt haben, klingt erst mal nach einer Chance.

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Foto: Bundesarbe­itsgericht Klaus Bepler versucht zwischen GDL und Deutscher Bahn zu vermitteln.

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