Schafft endlich alle Atomwaffen ab
Zum Tagesthema »70 Jahre Atombombenabwurf auf Hiroshima«, 6.8., S. 2/3
Ein schwerwiegendes Ereignis fand vor 70 Jahren statt: Der verbrecherische und durch nichts zu rechtfertigende Atomwaffenabwurf der USA über Hiroshima, wenige Tage später auch über Nagasaki. Der Zweite Weltkrieg war entschieden, NaziDeutschland hatte kapituliert. Es gab keine militärische Notwendigkeit mehr, zwei japanische Städte atomar zu vernichten, nuklear zu verseuchen und mehrere Hunderttausend Menschen auf einen Schlag grausam zu töten. Viele Tausend starben in den Folgejahren unter Qualen.
Es war ein Kriegsverbrechen und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Es war aber auch ein von den USA gezielt eingesetztes, verbrecherisches Mittel, um sofort nach Kriegsende mit der Politik der Stärke der Sowjetunion zu zeigen, wer künftig Herr im Kalten Krieg sein wird.
Die Regierung Japans rief nun zum wiederholten Male die UNO und die Atommächte auf, alle AWaffen umgehend zu ächten und zu vernichten. Neun Atommächte halten gegenwärtig 16 350 A-Sprengköpfe bereit: Russland 8000, USA 7300, Frankreich 300, China 250, England 225, Pakistan 110, Indien 100, Israel 80, Nordkorea 7. Mit all dem Zeug könnte das Leben ganzer Kontinente ausgelöscht werden. Es ist ein Wahnsinn, dieses gefährliche, sinnlose und auch noch sündhaft teure Potenzial zu horten und einsatzbereit zu halten.
Anstatt den Kalten Krieg wieder anzufachen, viele heiße zu führen und einen weltweiten heißen heraufzubeschwören, lautet die wichtigste Aufgabe der Mächtigen dieser Welt: Atomwaffen umgehend ächten und vernichten.
Hans Bremerkamp, Rostock
Durch die Umstellung von den bisherigen Pflegestufen I bis III auf künftig fünf Pflegegrade kommt es auch zu zahlreichen Neuregelungen im Leistungsrecht. Darunter auch zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen, insbesondere zur gesetzlichen Rente. Bisher waren die zu erwerbenden Rentenansprüche an die Pflegestufen gebunden, wobei mindestens 14 Stunden pro Woche gepflegt werden musste. Nunmehr verlangt der Gesetzgeber mindestens zehn Stunden an mindestens zwei Tagen pro Woche, allerdings nur für Angehörige, die Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 versorgen. Zusätzlich soll die Höhe des Rentenanspruchs davon abhängen, ob allein gepflegt wird oder die Pflege durch einen Pflegedienst (Sachleistung) bzw. kombiniert mit einem Pflegedienst erfolgt.
Wer beim Pflegegrad 5 einen Angehörigen allein pflegt und Pflegegeld bezieht, für den sollen Beiträge in Höhe von 100 Prozent der Bezugsgröße an die Rentenversicherung abgeführt werden. Aktuell beträgt dieser Wert 2835 Euro pro Monat in den alten Bundesländern beziehungsweise 2415 Euro in den neuen Ländern. Wer dagegen einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 bei Bezug von Sachleistungen versorgt, kann nur mit Beiträgen in Höhe von 18,7 Prozent der Bezugsgröße rechnen.
Drei Kritikpunkte sind hier anzubringen. Erstens können Pflegepersonen, die 30 Wochenstunden oder mehr erwerbstätig sind oder bereits eine Regelaltersrente beziehen, weiterhin keine Rentenansprüche erwerben. Da sich die Altersstruktur der Pflegepersonen aber immer mehr nach oben verschiebt, wäre ein zusätzlicher Rentenbonus für Altersrentner durchaus zu prüfen. Zweitens stehen Verbesserungen bei den Rentenansprüchen einer wachsenden Beitragsbelastung von Rentnerinnen und Rentnern gegenüber, die seit 2004 den vollen Beitrag allein tragen müssen. Hier ist eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung notwendig, perspektivisch eine Bürgerversicherung für Gesundheit und Pflege. Drittens soll Pflege von Angehörigen in Ost und West immer noch unterschiedlich bewertet werden – im Jahr 25 der deutschen Einheit ein unhaltbarer Zustand, der nicht länger hingenommen werden darf!
Dr. Alfred Spieler, Berlin