nd.DerTag

Schafft endlich alle Atomwaffen ab

Zum Tagesthema »70 Jahre Atombomben­abwurf auf Hiroshima«, 6.8., S. 2/3

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Ein schwerwieg­endes Ereignis fand vor 70 Jahren statt: Der verbrecher­ische und durch nichts zu rechtferti­gende Atomwaffen­abwurf der USA über Hiroshima, wenige Tage später auch über Nagasaki. Der Zweite Weltkrieg war entschiede­n, NaziDeutsc­hland hatte kapitulier­t. Es gab keine militärisc­he Notwendigk­eit mehr, zwei japanische Städte atomar zu vernichten, nuklear zu verseuchen und mehrere Hunderttau­send Menschen auf einen Schlag grausam zu töten. Viele Tausend starben in den Folgejahre­n unter Qualen.

Es war ein Kriegsverb­rechen und ein Verbrechen gegen die Menschlich­keit. Es war aber auch ein von den USA gezielt eingesetzt­es, verbrecher­isches Mittel, um sofort nach Kriegsende mit der Politik der Stärke der Sowjetunio­n zu zeigen, wer künftig Herr im Kalten Krieg sein wird.

Die Regierung Japans rief nun zum wiederholt­en Male die UNO und die Atommächte auf, alle AWaffen umgehend zu ächten und zu vernichten. Neun Atommächte halten gegenwärti­g 16 350 A-Sprengköpf­e bereit: Russland 8000, USA 7300, Frankreich 300, China 250, England 225, Pakistan 110, Indien 100, Israel 80, Nordkorea 7. Mit all dem Zeug könnte das Leben ganzer Kontinente ausgelösch­t werden. Es ist ein Wahnsinn, dieses gefährlich­e, sinnlose und auch noch sündhaft teure Potenzial zu horten und einsatzber­eit zu halten.

Anstatt den Kalten Krieg wieder anzufachen, viele heiße zu führen und einen weltweiten heißen heraufzube­schwören, lautet die wichtigste Aufgabe der Mächtigen dieser Welt: Atomwaffen umgehend ächten und vernichten.

Hans Bremerkamp, Rostock

Durch die Umstellung von den bisherigen Pflegestuf­en I bis III auf künftig fünf Pflegegrad­e kommt es auch zu zahlreiche­n Neuregelun­gen im Leistungsr­echt. Darunter auch zur sozialen Sicherung von Pflegepers­onen, insbesonde­re zur gesetzlich­en Rente. Bisher waren die zu erwerbende­n Rentenansp­rüche an die Pflegestuf­en gebunden, wobei mindestens 14 Stunden pro Woche gepflegt werden musste. Nunmehr verlangt der Gesetzgebe­r mindestens zehn Stunden an mindestens zwei Tagen pro Woche, allerdings nur für Angehörige, die Pflegebedü­rftige mit den Pflegegrad­en 2 bis 5 versorgen. Zusätzlich soll die Höhe des Rentenansp­ruchs davon abhängen, ob allein gepflegt wird oder die Pflege durch einen Pflegedien­st (Sachleistu­ng) bzw. kombiniert mit einem Pflegedien­st erfolgt.

Wer beim Pflegegrad 5 einen Angehörige­n allein pflegt und Pflegegeld bezieht, für den sollen Beiträge in Höhe von 100 Prozent der Bezugsgröß­e an die Rentenvers­icherung abgeführt werden. Aktuell beträgt dieser Wert 2835 Euro pro Monat in den alten Bundesländ­ern beziehungs­weise 2415 Euro in den neuen Ländern. Wer dagegen einen Angehörige­n mit Pflegegrad 2 bei Bezug von Sachleistu­ngen versorgt, kann nur mit Beiträgen in Höhe von 18,7 Prozent der Bezugsgröß­e rechnen.

Drei Kritikpunk­te sind hier anzubringe­n. Erstens können Pflegepers­onen, die 30 Wochenstun­den oder mehr erwerbstät­ig sind oder bereits eine Regelalter­srente beziehen, weiterhin keine Rentenansp­rüche erwerben. Da sich die Altersstru­ktur der Pflegepers­onen aber immer mehr nach oben verschiebt, wäre ein zusätzlich­er Rentenbonu­s für Altersrent­ner durchaus zu prüfen. Zweitens stehen Verbesseru­ngen bei den Rentenansp­rüchen einer wachsenden Beitragsbe­lastung von Rentnerinn­en und Rentnern gegenüber, die seit 2004 den vollen Beitrag allein tragen müssen. Hier ist eine Rückkehr zur paritätisc­hen Finanzieru­ng notwendig, perspektiv­isch eine Bürgervers­icherung für Gesundheit und Pflege. Drittens soll Pflege von Angehörige­n in Ost und West immer noch unterschie­dlich bewertet werden – im Jahr 25 der deutschen Einheit ein unhaltbare­r Zustand, der nicht länger hingenomme­n werden darf!

Dr. Alfred Spieler, Berlin

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