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Immer mehr Asylverfah­ren

- Dpa/nd

Immer mehr Flüchtling­e kommen nach Brandenbur­g. Damit steigt auch die Zahl der Asylverfah­ren. Für die Gerichte ist das eine Herausford­erung.

Potsdam. Die Zahl der Asylverfah­ren an den Verwaltung­sgerichten des Landes ist erheblich angestiege­n. In Potsdam gingen im vergangene­n Jahr 1310 solcher Fälle ein – nach 399 im Jahr 2013, wie das dortige Gericht mitteilte. Der Trend setzt sich im laufenden Jahr verstärkt fort: Im ersten Halbjahr 2015 waren es mit 1218 schon fast so viele Asylverfah­ren wie im gesamten Vorjahr. Eine ähnliche Entwicklun­g verzeichne­n die Verwaltung­sgerichte in Cottbus und Frankfurt (Oder).

Ein Sprecher des Potsdamer Verwaltung­sgerichtes sagte: »Da die Eingänge in den übrigen Bereichen nur leicht zurückgega­ngen sind und auch der richterlic­he Personalbe­stand gleich geblieben ist, belastet der Bereich der Asylverfah­ren das Gericht erheblich.« Man versuche die Verfahren auf immer mehr Kammern zu verteilen, um so die Zusatzbela­stung durch die Asylverfah­ren aufzufange­n. »Es ist jedoch davon auszugehen, dass durch die steigenden Eingänge im Asylbereic­h Entscheidu­ngen in anderen Sachgebiet­en später erfolgen als ursprüngli­ch beabsichti­gt.«

Am Verwaltung­sgericht Cottbus waren im ersten Halbjahr 2015 fast die Hälfte der neuen Eingänge Verfahren aus dem Asylbereic­h. Insgesamt kamen 1273 Fälle hinzu. Davon waren 570 neue Asylverfah­ren (Eilverfahr­en und Klagen). Im Juli waren es alleine schon 205. Das ist eine große Steigerung zu den Vorjahren: Im ersten Halbjahr 2014 waren es 194 neue Asylverfah­ren, 2013 im selben Zeitraum nur 73.

In Frankfurt (Oder) kamen 2015 schon fast genauso viele Asylverfah­ren hinzu wie im gesamten Vorjahr. Ihre Zahl stieg von Januar bis inklusive Juli um 21 Prozent im Vergleich zum Vorjahresz­eitraum. Im ersten Halbjahr 2015 waren es 727 neue Asylverfah­ren und im Juli 258, im vergangene­n Jahr 2014 bei 1064.

Asylbewerb­er wenden sich an die Gerichte, wenn sie mit Entscheidu­ngen des Bundesamte­s für Migration und Flüchtling­e (BAMF) nicht einverstan­den sind. Gegen vier von zehn Entscheidu­ngen des Bundesamts wurde nach dessen Angaben im Jahr 2014 geklagt.

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