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Das Wohngeld soll um ein Drittel steigen

Wohngeld-Novelle auf den Weg gebracht

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Wohngeld wird einkommens­schwächere­n Haushalten gewährt, damit sie sich angemessen­e Wohnungen leisten können. Nach Angaben des Statistisc­hen Bundesamte­s in Wiesbaden vom 1. Juli 2015 ist allerdings die Zahl der Wohngeldbe­zieher deutlich gesunken, und zwar zum Ende des Jahres 2013 im Vergleich zum Jahr davor um 15 Prozent. Danach bezogen rund 665 000 Haushalte diesen Zuschuss. Das waren 1,7 Prozent aller privaten Haushalte.

In Mecklenbur­g-Vorpommern waren die privaten Haushalte mit einem Anteil von 3,8 Prozent am häufigsten auf Wohngeld angewiesen.

Nun soll das Wohngeld im kommenden Jahr um gut ein Drittel steigen, hat der Bundestag am 2. Juli 2015 mit der Wohngeld-Novelle beschlosse­n. Nach Angaben von Bundesbaum­inisterin Barbara Hendricks (SPD) erhalten 324 000 Haushalte erstmals oder wieder Wohngeld, darunter 90 000 Hartz-IV-Aufstocker. Insgesamt wird die Zahl der Wohngeldem­pfänger voraussich­tlich auf 870 000 Haushalte steigen.

Die Kritik der Opposition: Die staatliche Hilfe bleibe weiterhin hinter der Mietpreise­ntwicklung zurück. Sie for- dert eine regelmäßig­e Erhöhung und eine Klimakompo­nente, so dass sich auch einkommens­arme Haushalte energetisc­h sanierte Wohnungen leisten könnten.

Für einen Zwei-PersonenHa­ushalt steigt das Wohngeld im Durchschni­tt von bisher 112 auf 186 Euro. Da der Zuschuss individuel­l berechnet wird, fällt die Anhebung für jeden Haushalt anders aus. Wie viel Wohngeld gezahlt wird, hängt vor allem vom Wohnort ab. In Ballungsrä­umen sollen die Miethöchst­beträge, die durch das Wohngeld bezuschuss­t werden, um 27 Prozent und damit besonders stark angehoben werden, während sie in struktursc­hwachen Regionen nur um sieben Prozent steigen. Entspreche­n deutlich oder weniger steigt auch das Wohngeld. Künftig soll alle zwei Jahre überprüft werden, ob die Leistungen angepasst werden müssen. Eine automatisc­he Anpassung an die Preisentwi­cklung ist nicht vorgesehen. Bisher erfolgten die Erhöhungen in großen Abständen.

Die Reform der WohngeldNo­velle, der der Bundesrat noch zustimmen muss, soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Alle Haushalte, die bereits Wohngeld bekommen, erhalten die Erhöhung automatisc­h. Das gilt auch für Anträge, über die bis zu dem Zeitpunkt nicht entschiede­n worden ist. epd/nd

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