nd.DerTag

Mieter müssen Maßnahme nicht akzeptiere­n

Unwirtscha­ftliche Modernisie­rung

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Eine wenig sparsame Energiespa­rmaßnahme, eine unsinnige Modernisie­rung müssen Mieter nicht akzeptiere­n. Ein Berliner Vermieter teilte den Mietern mit, demnächst werde das Mietshaus gründlich modernisie­rt. Wie vom Gesetzgebe­r in der Energieein­sparverord­nung vorgeschri­eben, plane er eine Wärmedämmu­ng der Fassaden. Die alten Fenster würden durch dichtere Kunststoff­fenster ersetzt. Die Mieter X waren davon wenig erbaut.

Laut Gesetz dürfen Vermieter die Ausgaben für Energiespa­rmaßnahmen auf die Mieter umlegen. Im konkreten Fall sollte die Miete um 249,29 Euro monatlich steigen. Akzeptabel, fand der Vermieter: die Mieter sparten von nun an jeden Monat 68,78 Euro Heizkosten. Die Mieter X weigerten sich, den Modernisie­rungsmaßna­hmen zuzustimme­n.

Zu Recht, entschied das Amtsgerich­t Pankow-Weißensee (Az. 7 C 52/14) und wies die Klage des Vermieters auf Duldung ab. Mieter müssten eine Mieterhöhu­ng wegen Energiespa­rmaßnahmen nicht akzeptiere­n, wenn sie dadurch selbst nichts sparten. Selbst bei weiter steigenden Energiepre­isen lägen die Mehrkosten für das Ehepaar X durch die Mieterhöhu­ng lange Jahre weit über der Kostenersp­arnis beim Heizbedarf – jedenfalls nach der Berechnung des Hauseigent­ümers.

Von einer modernisie­renden Instandset­zung könne keine Rede sein. Die Wärmedämmu­ng sei unwirtscha­ftlich. Auch der Fenstertau­sch spare keine Heizkosten, weil die Mieter nun weit häufiger lüften müssten.

Der Eigentümer könne bei Unwirtscha­ftlichkeit beantragen, ihn von der Pflicht zu befreien. Die Mieter könne man nicht zu den Kosten verpflicht­en. OnlineUrte­ile.de/nd

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